Halteverbot für Umzugstransporte beantragen
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Für einen Umzug können Sie ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Die zuständige Verwaltungsstelle erteilt das Halteverbot auf Antrag und ordnet an, wie es mit welcher Beschilderung es umzusetzen ist.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde beim Landratsamt, der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn
- das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung durch den Straßenverkehr be- und entladen werden kann.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn - der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
- sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird.
Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn
- der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
- Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.
Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Grund für das Halteverbot
- Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sperrung
- Übersichtsplan oder Skizze
- Verkehrszeichenplan
Fristen
Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn
Kosten (Gebühren)
Gebühren: abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg
Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.
Rechtsgrundlage
- § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzei, Redaktion Amt24. 29.04.2021
Ansprechpartner
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- Frau Daniela Schreiter
- Meldeamt Ordnungsamt Soziales
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Raum: 02
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E-Mail: meldeamt-gemeinde@ellefeld.de
Telefon: +49 3745 78 11 16
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- Herr Steffen Kaden
- Koordination Bauhof Tiefbau Ordnungsamt
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Raum: 01
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E-Mail: tiefbau-gemeinde@ellefeld.de
Telefon: +49 3745 78 11 15
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- Frau Nadine Geipel
- ELWOG - örtliche Wohnungsbaugesellschaft Verkehrsrechtliche Anordnungen
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Raum: 01
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E-Mail: wohnbau@ellefeld.de
Telefon: +49 3745 73 91 2