Amt 24

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

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Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 24.01.2025