Amt 24

Leistungen der Sozialen Entschädigung für Kriegsgeschädigte

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Es ist immer noch möglich, dass Menschen durch die Auswirkungen der beiden Weltkriege gesundheitliche Schäden erleiden (beispielsweise im Zusammenhang mit Blindgängern). Hierzu hat die staatliche Gemeinschaft im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - SGB XIV Vorkehrungen getroffen (§ 21 SGB XIV).

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Anträge SGB XIV-Kriegsopfer
Kommunaler Sozialverband Sachsen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 14.08.2025