Amt 24

Leistungen der Sozialen Entschädigung für Zivildienstgeschädigte

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Ehemalige Zivildienstleistende, die bei der Dienstverrichtung durch

  • eine Tätigkeit,
  • einen Unfall,
  • einen Angriff
  • oder in sonstiger Weise

eine gesundheitliche Schädigung erlitten und einen darauf beruhenden Schaden haben, können Leistungen des Sozialgesetzbuch Vierzehnzes Buch - Soziale Entschädigung - SGB XIV erhalten (§ 23 SGB XIV).

Lesen Sie auch

Anträge SGB XIV-Zivildienstgeschädigte
Kommunaler Sozialverband Sachsen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 14.08.2025