Sozialleistungen
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Wer bekommt Sozialleistungen? Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen wie zum Beispiel Wohngeld, Kindergeld und Kindergeldzuschlag, Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und wie beantrage ich sie?
Sozialleistungen beinhalten sämtliche Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Erleichterung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.
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Rechtsgrundlage
- §§ 18 - 29 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (Auflistung der einzelnen Sozialleistungen)
- Spezialgesetze für die einzelnen Sozialleistungen wie Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Bürgergeld, Zwöftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Sozialhilfe, Wohngeldgesetz (WoGG) für Wohngeld, Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für Kindergeld und Kindergeldzuschlag, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) für Gesetzliche Rentenversicherung, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Gesetzliche Krankenversicherung, Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) für Soziale Pflegeversicherung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2025