Soll eine Ellefelder Bürgerstiftung gegründet werden?
Die Gemeinde Ellefeld plant in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Vogtland die Errichtung einer „Bürgerstiftung Ellefeld“ in der Form einer Treuhandstiftung ab 01.01.2025.
Das Stiftungsgeld wird von Ellefeldern für Ellefelder angelegt beziehungsweise in deren ehrenamtliches Engagement investiert werden.
Einzahlungen sind auf zweierlei Weise möglich:
- Beträge bis zu 500 Euro gelten als Spenden und werden direkt wieder in den Förderzweck z.b. bürgerschaftliches Engangement verwendet.
- Beträge über 500 € (die nicht explizit als Spende gekennzeichnet sind z.B. Erbe) werden in den Vermögensstock gestiftet und dort angelegt. Hier kommen dann die Zinsen unserem Ort zugute
Neben freiwilligen Spenden wird auch an Erbschaftsangelegenheiten ohne Nachkommen gedacht. In diesen Fällen würden das Geld, die Wertgegenstände oder gar eine Immobilien in der Heimatkommune Ellefeld bleiben.
Um die Stiftung erstmal gründen zu können, ist ein Gründungsbeitrag von 10.000 Euro fällig. Laut Konzept geben die Sparkasse Vogtland (1 € pro Einwohner) und diverse Privatleute jeweils 2500 Euro ein und die Gemeinde Ellefeld gibt 5000 Euro.
Sollte es eine Ellefelder Bürgerstiftung geben, dann entscheidet einmal jährlich ein Stiftungsrat darüber, wohin das Geld fließt. Üblicherweise bestehen solche Räte aus sechs Mitgliedern inklusive Bürgermeister. Ein Mitsprachrecht des Ellefelder Gemeinderates gibt es nicht und die Stiftung ist in der Regel unauflösbar. Muss sie aufgelöst werden, dann fällt das gesamt angesammeltes Vermögen an die Sparkasse.
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