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Deine Suche nach 1 lieferte 181 Ergebnisse.
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- Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
- sbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Voraussetzungen Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz Verfahrensablauf Mancherorts wird bei der
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- Hundesteuer, Abmeldung beantragen
- viel gezahlte Hundesteuer zurück. BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit
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- Autoreisen
- Differenz zwischen den beiden Werten ergibt die höchstmögliche Zuladung. Beispiel: 1.750 Kilogramm Gesamtgewicht und 1.375 Kilogramm Leergewicht ergeben 375 Kilogramm Zuladung. Diese steht Ihnen also für
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- Weitere Ab- und Anmeldungen bei einem Umzug
- Fall, dass kein Halterwechsel erfolgt und nicht für auslaufende Kennzeichen (siehe Anlage 1 Nummer 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung). Fahrzeugzulassungs-Verordnung Bundesministerium
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- Stufe 2: Gerichtliche Schuldenbereinigung
- besser stünde (also bei insolvenzrechtlicher Abwicklung nach dem Gesetz). Rechtsgrundlagen § 305 Abs. 1 Nr. 4 Insolvenzordnung (InsO) – Eröffnungsantrag, Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans §§ 306 bis
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- Überwachungsbedürftige Gewerbe
- selbstständig gewerbsmäßig Dienstleistungen erbringen, ist die Überwachung Ihres Gewerbes nach § 38 Abs. 1 und 2 GewO nicht erforderlich. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service
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- Meldepflicht bei einem Umzug
- nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann. Hauptwohnung und Nebenwohnung Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die
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- Wohnungsgeberbestätigung
- richtig oder nicht rechtzeitig aus, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden. Rechtsgrundlage § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung des Wohnungsgebers §
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- Kindertagespflege
- Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Rechtsgrundlage §§ 23, 24, 43 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) Sächsische
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- Steuerpflicht (Einkommensteuer)
- Einkommensteuergesetz (EStG) *) inländischer Arbeitgeber oder ausländischer Verleiher nach § 38 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ELStAM-Abruf Beim Eintritt in das Arbeits- / Dienstverhältnis müssen Sie [...] für das Kalenderjahr 20__ für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer" Rechtsgrundlage § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) – Einkommensteuerpflicht § 2 EStG – Umfang der Besteuerung, Einkünfte §