Gemeinderat 2024 - stellen Sie sich zur Wahl

Aufruf zur Gemeinderatswahl 2024 Bildrechte

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Ellefeld statt.

Wir möchten Sie motivieren, sich zur Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld zu stellen und haben für Sie einen Informationsüberblick zusammengestellt.

Grundsätze:
 

Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind gewählte Vertreter der Bürger der Gemeinde Ellefeld. Sie sind ehrenamtlich im politischen Hauptorgan der Gemeinde tätig und entscheiden in allen wichtigen Gemeindeangelegenheiten.
Die wichtigste Pflicht von Gemeinderäten ist, sich bei jeder Handlung ausschließlich nach Recht und Gesetz und ihren freien, aber durch Rücksicht auf das Allgemeinwohl bestimmten, Überzeugungen zu handeln.

Erklärvideo: Wie geht Kommunalpolitik?


Warum sollte ich Gemeinderätin bzw. Gemeinderat werden?

 

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Hier entscheiden die Ratsmitglieder über die Entwicklung der Gemeinde, wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte. Der Gemeinderat fällt damit die Entscheidungen und überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung.

Art und Ausmaß dieser Zuständigkeit ist in der Sächsischen Gemeindeordnung und in der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ellefeld festgelegt.

Man sollte Gemeinderat werden, wenn

  • man Interesse an der Entwicklung und der Gestaltung seines Wohnortes hat
  • man Lust hat, eigene Zeit und eigene Gedanken in die Gestaltung und Entwicklung des Heimatortes zu investieren
  • man den Ort aktiv mitgestalten will, indem man Beschlussvorschläge der Gemeindeverwaltung verantwortlich abwägt und sich im Sinne des Allgemeinwohls positionieren und dafür Verantwortung übernehmen kann
  • man ein offenes Ohr für die Anliegen seiner Mitmenschen hat und sich gerne konstruktiv dafür ein- oder damit auseinandersetzt


Wie komme ich auf den Stimmzettel zur Gemeinderatswahl?


Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl und aufgrund von eingreichten Wahlvorschlägen.

Als Wahlvorschläge bezeichnet man die zu einer Wahl aufgestellten Bewerber und Bewerberinnen. Wahlvorschläge können von Parteien und von Wählervereinigungen eingereicht werden. In Ellefeld gibt es derzeit zwei Wählervereinigungen:

  • Unabhängige Liste Ellefeld (ULE) 
  • Ellefelder Bürgervereinigung (EBV)

(Die Ansprechpartner der Wählervereinigungen erfragen Sie bitte in der Gemeindeverwaltung. Es können sich auch weitere Wählervereinigungen gründen.)

  • Bewerber/in einer Wählervereinigungen wird man, wenn man in einer Vertretersammlung der Wählervereinigung von der Mehrheit der anwesenden Angehörigen dafür gewählt worden ist.
  • Bewerber/in einer Partei wird man, wenn man in einer Mitgliederversammlung der Partei von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder dazu gewählt worden ist.

Die Bewerbung erfolgt auf einem amtlichen Formular. Dieses erhalten Sie (im Frühjahr 2024) in der Gemeindeverwaltung. Es ist einer öffentliche Bekanntmachung zu entnehmen, ab wann genau die Formulare erhältlich und bis wann diese wieder einzureichen sind.

Nach der Ende der Einrichungsfrist der Wahlvorschläge prüft der Gemeindewahlausschuss die vorliegenden Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erscheint der Wahlvorschlag (= Bewerber/in) auf dem amtlichen Stimmzettel und steht zur Wahl als Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld.


Was sind meine Aufgaben als Gemeinderätin bzw. Gemeinderat?


Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat 16 Sitze. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. In der Regel finden einmal im Monat Gemeinderatssitzungen statt. Für die Teilnahme an einer Sitzung erhält der Gemeinderat eine Aufwandsentschädigung.

Mitglieder des Gemeinderates wirken zudem in Vorstellungsgesprächen zur Besetzung von Arbeitsstellen in der Gemeindeverwaltung mit, bei besonderen Angelegenheiten der Gemeinde und sind ständige Ansprechpartner der Bürger der Gemeinde Ellefeld.

Drei Mitglieder des Gemeinderates werden vom Gemeinderat zu Stellvertretern des Bürgermeisters gewählt. Diese Stellvertretung umfasst den Vorsitz im Gemeinderat und die Vorbereitung seiner Sitzungen sowie die Repräsentation der Gemeinde im Verhinderungsfall des Bürgermeisters.

Aus der Arbeit des Ellefelder Gemeinderates 2019-2024

Werden Sie Kandidat zur Gemeinderatswahl 2024 in Ellefeld


Die Grundlage von kommunaler Selbstverwaltung ist das Engagement und die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern. Für gute und zukunftsweisende Entscheidungen braucht es Menschen, die mit Weitsicht für das Allgemeinwohl sorgen.  Die Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld wird im Jahr 2024 neu gewählt. Stellen Sie sich zur Wahl. 

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Ellefeld gern zur Verfügung – Telefon: 03745/78110.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
09.06.2023