Ausschreibungen, Konzepte & Bauleitplanung

Die Gemeinde Ellefeld informiert über ihre Vorhaben

Ausschreibungen

Projekt Handläufe Brücken & Umbau oberer Eingang Park:

Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investition Teilhabe) vom 13.12.2022.

Am 04.12.2023 erhielten wir den Fördermittelbescheid über eine Fördermittelhöhe von 22.286,32 € auf Grundlage der FRL Investition Teilhabe (Sachsen Barrierefrei 2030). Folgende Maßnahmen sollen damit umgesetzt werden:

 

Sechs Holzbrücken über die Weiße Göltzsch

Ist-Zustand

Die Geländer haben eine Höhe von 120 cm. An deren oberen Ende befindet sich der Handlauf mit einem Maß von 12 x 12 cm. Diese wurden vor längerer Zeit mit Blech verkleidet, um sie vor der Witterung zu schützen. Leider verbreiterte sich dadurch die Grifffläche auf nun 12,5cm. Die Höhe von 120 cm sowie die Breite der Grifffläche machen es Kindern sowie älteren Menschen fast unmöglich das Geländer zu benutzen.

Ziel:

Ziel ist es, einen Edelstahlhandlauf mit Durchmesser ca. 42mm in einer Höhe von 90 cm einseitig an den Brücken zu montieren. Dadurch wird eine Querungshilfe geschaffen, welche beim Überqueren der Brücken benötigt wird.

Oberer Eingang Park

Ist-Zustand

Der obere Eingang zu unserem Park besteht im Augenblick aus einem alten Geländer, was ca. 4 m nach der Straße beginnt und ca. 3 m lang ist. Der Rest des Weges ist ohne Möglichkeit zum Festhalten. Der Untergrund des Wegs selbst besteht aus losen Steinen und wird durch Regenfälle etc. immer wieder in der Mitte stark ausgespült.

Ziel:

Es soll ein Handlauf-Anlage in einer Länge von ca. 18 m entstehen, beginnend am oberen Eingang des Parks an der Winkelgasse. Das besondere an der Anlage ist, dass 2 Handläufe in unterschiedlichen Höhen vorhanden sind. Der obere Handlauf soll einen Durchmesser von ca. 42 mm bekommen und auf einer Höhe von 90 cm über dem Boden sitzen. Dieser ist somit für die meisten Erwachsenen die Hilfe benötigen geeignet. Der 2. Handlauf hat einen Durchmesser von ca. 34 mm und sitzt auf einer Höhe von ca. 65 cm über dem Boden. Er ist damit besonders geeignet für kleinere Kinder, welche den Eingang rege nutzen als Weg zur KITA oder zum Spielplatz im Park. Zusätzlich steht die Ertüchtigung des Weges auf dem Programm. Hier möchten wir den Weg auf einer Länge von ca. 27 m befestigen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Weg zu jeder Witterung genutzt werden kann und der Zugang zum Park wird verbessert.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
05.12.2023

 

Update

Der Gemeinderat hat am 24.01.2024 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A an folgende Firmen vergeben:

Handläufe Holzbrücken:

Metallbau Andreas Otto
Sportplatzweg 16
08223 Neustadt
mit einer Angebotssumme von brutto 9.061,85 €

Umbau oberer Eingang Park – Los 1 - Tiefbauarbeiten:

Baubetrieb Ebert GbR
Juchhöh 71b
08236 Ellefeld
mit einer Angebotssumme von brutto 9.781,80 €.

Umbau oberer Eingang Park – Los 2 - Handlauf:

Metallbau Andreas Otto
Sportplatzweg 16
08223 Neustadt
mit einer Angebotssumme von brutto 9.014,25 €

Geplanter Baubeginn ist Anfang März, soweit die Witterung das zulässt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
25.01.2024

Ausschreibung Grundstück in Ellefeld: Jahnstraße

Die Gemeinde Ellefeld schreibt folgende Grundstücke zum Verkauf aus:

Grundstück:
Flurstück 248/6, Gemarkung Ellefeld in einer Größe von 21 m²
Flurstück 229/1, Gemarkung Ellefeld in ener Größe von 479 m²

Lage:
Die Grundstücke liegen angrenzend an der Jahnstraße.

Erschließung:
Medien liegen in der Jahnstraße an. 

Besonderheiten:
Das Flurstück 229/1 ist mit einem Gartenhaus bebaut und wird derzeit auch noch als Garten genutzt. Das Flurstück 248/6 ist unbebaut und grenzt an das  Flurstück 229/1.   

Belastungen:
Laut Auskunft vom LRA Vogtlandkreis, Bauordnungsamt, sind für die Flurstücke 229/1 und 248/6, Gemarkung Ellefeld, keine Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen. Laut Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) ist das Flurstück nicht in der Datenbank registriert.

Baurecht:
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück nach § 34 BauGB im Innenbereich und weist damit Baulandcharakter auf. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Machbarkeit einzelner Vorhaben kann durch eine Bauvoranfrage vor Angebotsabgabe geprüft werden. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Vogtlandkreis.

Verkehrswert / Mindestgebot :
Der Bodenrichtwert für diese Grundstücke liegt bei 32,00 €/m².  (Mindestkaufpreis)  

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

  • Jörg Kerber (Bürgermeister)
    Telefon:  03745 78110 E-Mail: buergermeister-gemeinde@ellefeld.de
  • Bärbel Schädlich (Bauamt)
    Telefon: 03745 781119 E-Mail: bauamt-gemeinde@ellefeld.de

Gemeindeverwaltung Ellefeld, 21.08.2023

Projekt: Teilsanierung der Jahnturnhalle Ellefeld - Upgrade Turnhalle

Aktuelle Ausschreibung  zur Teilnahme am 8. Aufruf „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ vom 1. März 2023 gemäß RL Ländliche Entwicklung/2014  -Maßnahme Upgrade Turnhalle.  

Die Gemeinde Ellefeld plant eine Teilsanierung der Jahnturnhalle Ellefeld, vorrangig die Duschräume und Teilbereiche der Halle sollen aufgewertet werden. Schlagwörter wie, Verschattung, Austausch großer Eingangstür, Maler- und Fliesenarbeiten stehen für das Upgrade.

Die Jahnturnhalle befindet sich im Ortszentrum von Ellefeld, direkt an der Turnstraße und steht unter Denkmalschutz.

Für die Umsetzung dieser Maßnahme sucht die Gemeinde ein Planungsbüro, welches uns bei der Objektplanung unterstützt.  

Bis Anfang August 2023 muss der detaillierte Fördermittelantrag erstellt werden. Geplant ist eine Ausschreibung der Leistungen zum Jahresende 2023 und die Umsetzung der Maßnahmen im Sommer 2024.

Im Oktober 2023 erhielt die Gemeinde Ellefeld den Fördermittelbescheid zum Vorhaben Upgrade Turnhalle – Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014) vom 15.12.2014

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.11.2023 wurden die Planungsleistungen dafür an Frau Rebekka Möckel / Freie Architektin, 08209 Auerbach vergeben.

Dieses Bauvorhaben beinhaltet folgende Maßnahmen:

Türen / Fenster / Verschattung

Es ist geplant, das defekte Aluminium-Haupteingangsportal der Turnhalle durch eine, dem historischen Vorbild nachempfundene, Holzeingangstür mit Fluchtfunktion zu ersetzen.

Im Inneren der Halle soll die Aufenthaltsqualität durch Anbringung von ballwurfsicheren Verschattungsanlagen vor den Fenstern der Südfassade verbessert werden. Im Zuge der Maßnahme werden an den betreffenden Wandflächen Putzausbesserungsarbeiten am Innenputz sowie eine malermäßige Überarbeitung vorgenommen.

Warmwasserversorgung / Duschräume

Die Duschräume der Turnhalle sind sanierungsbedürftig. Für Damen und Herren stehen derzeit je drei Duschen und drei Waschplätze zur Verfügung. Diese sind nur eingeschränkt funktionsfähig und die Versorgungsleitungen weisen hygienische Mängel auf. Die derzeitige Warmwasserbereitung über einen Warmwasserspeicher ist kostenintensiv und führt durch die inzwischen weniger starke Nutzung zu hygienischen Mängeln.  Die derzeitige Raumbelüftung über Fenster und eine Absauganlage ohne Frischluftzufuhr führt aufgrund der vorh. Feuchtigkeit und Temperierung zu Schimmelbildung an den Fensterleibungen und Außenwänden.

Um die hygienischen Mängel zu beheben und eine der Nutzung angemessene und kostengünstigere Warmwasserbereitung zu erzielen sind folgende Einzelmaßnahmen geplant: Reduzierung der Duschplätze auf je zwei Duschen und zwei Waschtische, Rückbau des Warmwasserspeichers, neue Versorgungsleitungen, zukünftig Warmwasseraufbereitung mittels Durchlauferhitzer. Aufgrund dieser Maßnahmen sind in den betreffenden Bereichen die vorh. Fliesen und Trockenbauvorwände zu erneuern und die Räume malerseitig instand zu setzen.

Um die schlechten Belüftungsmöglichkeiten zu verbessern, wird in den Duschräumen eine kleine Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut.

Durch Renovierungsmaßnahmen soll die Attraktivität der Turnhalle und die Multifunktionale Nutzbarkeit erhöht, Betriebskosten gesenkt und die Bausubstanz geschützt werden.

Um die Baumaßnahme durchzuführen,  werden folgende Gewerke ausgeschrieben:

  • Malerarbeiten
  • Putzarbeiten
  • Trockenbauarbeiten
  • Fliesenverlegearbeiten
  • Raumausstattung (Verschattung)
  • Heizung- Sanitärarbeiten
  • Lüftungsarbeiten
  • Elektroarbeiten

Sollten Sie Interesse an den o.g. Arbeiten haben und uns bei der Umsetzung der Maßnahme unterstützen wollen, so melden Sie sich bitte bis spätestens zum 31.01.2024 in der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld.

Ansprechpartner:

Steffen Kaden 
Telefon: 03745/781115
Mail: tiefbau-gemeinde@ellefeld.de

oder

Bärbel Schädlich
Telefon: 03745/781119
Mail: bauamt-gemeinde@ellefeld.de

Über eine Teilnahme würden wir uns freuen!   

Gemeindeverwaltung 16.01.2024

Ausschreibung Grundstück in Ellefeld: Am Steinbruch

Die Gemeinde Ellefeld schreibt folgendes Grundstück zum Verkauf aus:

Grundstücke:

  • Flurstück 721/33, Gemarkung Ellefeld, in einer Größe von 601 m²
  • Flurstück 721/16, Gemarkung Ellefeld, in einer Größe von 775 m²

Lage: Am Steinbruch

Erschließung: Medien liegen in angrenzender Straße „Am Steinbruch“

Besonderheiten:

  • Das Flurstück 721/16 ist unbebaut und diente 2012 als Baustraße
  • auf dem Flurstück 721/33 befindet sich noch ein altes Fundament von einem ehem. Gartenhaus.

Belastungen:

  • Lt. Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) sind
  • beide Flurstücke nicht in der Datenbank registriert
  • Lt. Auskunft vom LRA Vogtlandkreis sind auf den Flurstücken 721/16 und 721/33   
  • keine Baulasten im Baulastenverzeichnis des Landratsamtes Vogtlandkreis eingetragen.  

Baurecht:

  • beide Grundstücke liegen im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung  „Am Steinbruch“, in einem Wohngebiet mit Siedlungscharakter in westlicher Ortslage der Gemeinde Ellefeld
  • durch die Außenbereichssatzung werden bestimmte öffentliche Belange ausgeschaltet, die dem Bauvorhaben ansonsten gem. § 35 Abs. 3 BauGB entgegengehalten werden könnten. Die Rechtsfolge ist, dass diese Vorhaben begünstigt sind und wie Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 BauGB zu betrachten sind. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für die Landwirtschaft stehen der Satzung nicht entgegen. Die Flurstücke mit Zufahrt über die öffentliche Gemeindestraße „Am Steinbruch“ befinden sich in guter, ruhiger Wohnlage in ländlicher Umgebung. Die Machbarkeit einzelner Vorhaben kann durch eine Bauvoranfrage vor Angebotsabgabe geprüft werden. ZuständigeGenehmigungsbehörde ist das Landratsamt Vogtlandkreis.

Verkehrswert / Mindestgebot:

  • Das Mindestgebot beträgt 34,00 €/m² zzgl. der Kosten des Vertrages und die seiner Durchführung.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

  • Jörg Kerber (Bürgermeister)
    Telefon:  03745 78110 E-Mail: buergermeister-gemeinde@ellefeld.de
  • Bärbel Schädlich (Bauamt)
    Telefon: 03745 781119 E-Mail: bauamt-gemeinde@ellefeld.de

Gemeindeverwaltung Ellefeld, 17.01.2023

Luftbild des Grundstücks Am SteinbruchBildrechte

Luftbild des Grundstücks Am Steinbruch

Ausschreibung Grundstück in Ellefeld: Hohofener Straße

Die Gemeinde Ellefeld schreibt folgendes Grundstück zum Verkauf aus:

Grundstück: Teilfläche vom Flurstück 276/1, Gemarkung Ellefeld, in einer Größe von ca. 440 m²

Lage: Das Grundstück grenzt direkt an die Hohofener Straße / Jahnstraße.

Erschließung: Medien liegen in der angrenzenden „Hohofener Straße“

Besonderheiten:

  • Das Grundstück ist mit einem Gartenhaus bebaut und wird derzeit auch noch als Garten genutzt.

Belastungen:

  • Auf dem Flurstück 276/1 ist eine Baulast zur Übernahme einer Abstandsfläche eingetragen, welche nicht die zum Verkauf stehende Teilfläche betrifft.  
  • Lt. Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) ist das Flurstück nicht in der Datenbank registriert.

Baurecht:

  • Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück nach § 34 BauGB im Innenbereich und weist damit Baulandcharakter auf. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Machbarkeit einzelner Vorhaben kann durch eine Bauvoranfrage vor Angebotsabgabe geprüft werden. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Vogtlandkreis.

Verkehrswert / Mindestgebot:

  • Das Mindestgebot beträgt 32,00 €/m² zzgl. der Kosten und die seiner Durchführung. Da das Grundstück noch nicht vermessen ist, würden zusätzlich Vermessungskosten anfallen.  

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

  • Jörg Kerber (Bürgermeister)
    Telefon:  03745 78110 E-Mail: buergermeister-gemeinde@ellefeld.de
  • Bärbel Schädlich (Bauamt)
    Telefon: 03745 781119 E-Mail: bauamt-gemeinde@ellefeld.de

Gemeindeverwaltung Ellefeld, 17.01.2023

Projekt Integrationsspielgerät im Park: Förderung eines Vorhabens durch den Landkreis Vogtlandkreis nach der RL Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Förderung eines Vorhabens durch den Landkreis Vogtlandkreis nach der RL Teilhabe des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:

Der Gemeinderat hat am 27.04.2022 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A an die Firma

Playaround GmbH
Sigrid-Undset-Straße 9
15831 Blankenfelde-Mahlow

zu einem Angebotspreis von 24.728,20 € (brutto) beschlossen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die Höhe der Förderung beträgt 17.440,00€.

Geplanter Baubeginn für das Spielgerät ist 07/2022.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
12.05.2022

Am 30.08.2022 war es endlich soweit. Der Aufbau des Spielgerätes konnte nach mehreren Terminverschiebungen auf Grund von Lieferproblemen beginnen. So mussten z.B. 14 Löcher für die Fundamente der Stützen gegraben werden und das Gerät vor Ort zusammengebaut werden.  Am 06.09.2022 konnten die Firma die Bauarbeiten am Gerät beenden.

Am 26.09.2022 erfolgte die Abnahme durch einen qualifizierten Spielplatzprüfer und Inbetriebnahme des Spielgerätes.

Projekt: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen und Bau einer Querungsanlage

Diese Maßnahme wird gefördert durch den Landkreis Vogtlandkreis mit Mitteln aus dem Förderprogramm Investition Teilhabe – Investitionsprogramm „Sachsen barrierefrei 2030“

Im Jahr 2022 findet durch den Landkreis im 2.BA die Deckensanierung der Alten Auerbacher Straße im Bereich ab Bushaltestelle „Friedhof“ Richtung Falkenstein bis Kreuzung Alte Auerbacher Straße / Reumtengrüner Weg statt. Nach Prüfung der Angebote durch den Landkreis wurde die Maßnahme im Gemeinderat in der Sitzung vom 30.03.2022 an den VSTR vergeben. In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde zwei Bushaltestellen Behindertengerecht umbauen bzw. eine neu errichten und einen Behindertengerechten Fußgängerüberweg schaffen.

 

Ist-Zustand:

In diesem Bereich sind aktuell 2 Bushaltestellen vorhanden. Von diesen 2 Stück ist nur die Bushaltestelle „Am Friedhof“ fest eingerichtet. Die andere Haltestelle ist seit 13.10.2019 nur als Behelfshaltestellen eingerichtet und die dritte fehlt noch komplett für die Linie 14 von Falkenstein nach Auerbach (Start der Linie ist der 13.02.2022). Hier befindet sich im Augenblick ein Randstreifen mit Wiese. Im Bereich des Friedhofes ist keine Möglichkeit vorhanden für Personen mit Handicap die Straße ohne Probleme vom Parkplatz am Einkaufszentrum zum Friedhof zu überqueren.

Die Bushaltestelle am Friedhof steht an der Straße auf dem Bürgersteig und ist nicht barrierfrei. Bildrechte

Ist-Zustand: Haltestelle am Friedhof

Die Bushaltestelle an der Bahnhofstraße 1  befindet an der Straße auf dem Bürgersteig und ist nicht barrierfrei. Bildrechte

Ist-Zustand: Haltestelle Bahnhofstraße 1

Die Bushaltestelle an der Bahnhofstraße 2  befindet direkt an der Straße ohne Bürgersteig und ist nicht barrierfrei. Bildrechte

Ist-Zustand: Haltestelle Bahnhofstraße 2

Geplante Baumaßnahme:

Planskizze für den geplanten barrierfreien Umbau der Bushaltestelle an der Bahhofstraße 1 und 2.

Sanierung Haltestelle Am Friedhof und Neubau FGÜ

Planskizze für den geplanten barrierfreien Umbau der Bushaltestelle am Friedhof.Bildrechte

Neue Haltestellen „Bahnhofstraße“

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Gemeindeverwaltung Ellefeld, 06.04.2022

Projekt: Beschaffung neuer Atemschutztechnik für die Freiwillige Feuerwehr in Ellefeld

Das Projekt wird mit einer Summe von 9.392,50 € gefördert durch das Landratsamt Vogtlandkreis.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.10.2021 wurden folgende Leistungen vergeben:

Vergabe der Lieferleistung für die Atemschutztechnik an die Firma:

BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig
Kastanienallee 13
06184 Kabelsketal

zu einer Angebotssumme (brutto) von: 21.638.37€.

Projekt: Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten nach Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung (LehrerEndFöVO)

Das Projekt wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus nach Verordnung über Zuweisungen zur Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten zum dienstlichen Gebrauch vom 12.05.2021.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.10.2021 wurden folgende Leistungen, die nach dieser Förderverordnung gefördert werden, vergeben:

Vergabe der Lieferleistung für die Ausstattung der Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten an die Firma:

Comdata EDV- Dienstleistungsgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 7b
08223 Grünbach

zu einer Angebotssumme (brutto) von: 7.939,00 €.

Projekt Spielplatz Juchhöh: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014

LEADER – Aufruf zur Bewerbung von Planungsbüros

Prüfung der Binnenmarktrelevanz

Die Gemeinde Ellefeld stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Baumaßnahme „Spielplatz Kleinjuchhöh“

Kurze Beschreibung der Maßnahme:

Die Gemeinde Ellefeld möchte auf einer Grünfläche neben einer Kleingartenanlage, derzeit als Streuobstwiese genutzt, einen Spielplatz anlegen für Kinder U3. Die Grünfläche befindet sich im Wohngebiet „Juchhöh“. Derzeit entstehen dort neue Eigenheime. Die Maßnahme soll die Aufenthaltsqualität der Anwohner verbessern, das Wohngebiet aufwerten und alle Generationen mehr zusammenbringen.

Für die Aufstellflächen der Spielgeräte muss das Gelände reguliert werden, um eine ebene Fläche zu erhalten. Es erfolgt keine Versiegelung. Es ist geplant, Spielgeräte zum Thema „Bienen“ anzuschaffen.

Die Gemeinde möchte die Maßnahme im nächsten Jahr (2022) durchführen. Sollten Sie als Bauplanungsbüro bzw. Fachplanungsbüro Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, so melden Sie sich bitte bis zum 20.08.2021 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Ansprechpartner Frau Geipel, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld. Telefonisch sind wir unter 03745 / 781110 bzw. DW 781115 erreichbar oder per mail tiefbau-gemeinde(at)ellefeld.de .


Fortschreibung:

Der Gemeinderat hat am 19.01.2022 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A an die Firma

Roscher & Partner
Garten- und Landschaftsgestaltung GmbH
Burgstraße 23
08115 Lichtentanne OT Schönfels
zu einem Angebotspreis von 31.558,80 € (brutto) beschlossen.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
24.01.2022

Geplanter Baubeginn für den Spielplatz ist 05/2022.

Projekt Etablierung Felsenweg 5: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014

LEADER – Aufruf zur Abgabe von Angeboten –Etablierung Felsenweg 5 in der Gemeinde Ellefeld

Prüfung der Binnenmarktrelevanz

Die Gemeinde Ellefeld stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Gestaltung des Wanderweges  „Felsenweg 5“.

Der Wanderweg „Felsenweg 5“ soll beschildert werden nach dem ILO- Leitfaden des Staatsbetriebes Sachsenforst. Außerdem sollen auf dem Weg verschiedene Informationen auf Tafeln passend zum Thema Felsenweg zu finden sein. Dazu werden in Ellefeld 1 Starttafel sowie 6 weitere Tafeln benötigt. Außerdem soll ein Insektenhotel und ein Modell zum Thema Goldwäsche in der Roten Göltzsch aufgestellt werden.

Die Gemeinde möchte die Maßnahme im Zeitraum Mai bis Oktober 2021 durchführen. Sollten Sie als Grafikdesigner oder Handwerker Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, dann geben Sie Ihr Angebot bis zum 28.02.2021 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Ansprechpartner Frau Geipel, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld. Telefonisch sind wir unter 03745 / 781115 erreichbar oder per mail tiefbau-gemeinde(at)ellefeld.de . Details und Leistungsverzeichnisse stellen wir auf Nachfrage zur Verfügung. Die Vergabe der Aufträge findet im April 2021 statt.

Wir freuen uns auf Sie!

Projekt Spielplatz Göltzschtalblick: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014

LEADER – Aufruf zur Abgabe von Angeboten - Spielplatz Göltzschtalblick

Prüfung der Binnenmarktrelevanz

Die Gemeinde Ellefeld stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Baumaßnahme „Spielplatz für Generationen in Ellefeld“

Die Gemeinde Ellefeld beabsichtigt dieses Jahr einen bereits vorhandenen Spielplatz aufzuwerten. Es sind diverse Spielgeräte verschiedener Hersteller vorhanden, welche ergänzt werden sollen. Auch die Sitzgruppen sollen „altersgerecht“ aufgewertet werden mit neuen Sitzflächen und auch Lehnen. Der gesamte Spielplatz soll für alle Altersgruppen nutzbar sein. Speziell für Senioren ist ein Armfahrrad vorgesehen sowie eine Vogelfutterstation, besagte Sitzflächen sowie eine Beschattung der Sitzfläche.

An einen bestehenden Turm soll eine Röhrenrutsche angebaut werden, an das große Spielgerät eine Kletterwand. Außerdem sollen die alten Federtiere durch neue ersetzt werden, ein Pferd sowie ein Skateboard. Für die Altersgruppe Teenager soll eine wetterfeste Tischtennisplatte errichtet werden. Für die Kleinen ist ein Spielhaus aus Robinie für die Altersgruppe U3 vorgesehen. Außerdem fehlen eine Beschilderung und ein Absperrpfosten für den Spielplatz.

Die Gemeinde möchte die Maßnahme noch in diesem Jahr durchführen. Sollten Sie als Spielgerätehersteller oder Handwerker Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, dann geben Sie Ihr Angebot bis zum 26.02.2021 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Ansprechpartner Frau Geipel, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld. Telefonisch sind wir unter 03745 / 781115 erreichbar oder per mail tiefbau-gemeinde(at)ellefeld.de .

Details stellen wir auf Nachfrage zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Sie!

Spielplatz Goeltzschtal im Zustand vom 2020Bildrechte

Derzeitiger Zustand des Spielplatzes am Göltzschtalblick.

Projekt Hublift Jahnturnhalle: RL des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen vom 21.12.2015 und der Bekanntmachung des SMS

...zum Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2020 *Lieblingsplätze für alle* vom 02.08.2019 sowie der Umsetzungsrichtlinie des Vogtlandkreises zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen *Lieblingsplätze für alle*

Anbau eines Hubliftes in der Jahnturnhalle in Ellefeld

Hublift

Die Gemeinde Ellefeld hat im Jahr 2020 Fördermittel für den Bau eines barrierefreien Zugangs erhalten. Die Mittel stammen aus dem Programm „Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2020 – Lieblingsplätze für alle“ vom Landratsamt Vogtlandkreis. Mit dem verfügbaren Geld wurde ein Hublift hinter dem Eingang zur Gaststätte angebaut. Dazu wurde das Fenster durch eine Glastür ersetzt. Durch einen Mechanismus öffnet die Glastür erst, wenn der Hublift in der oberen Station angekommen ist. Durch diese Baumaßnahme besteht nun auch für Rollstuhlfahrer die Möglichkeit ohne Schwierigkeiten die Gaststätte der Jahnturnhalle zu erreichen, ergänzend zu dem bereits 2018 eingebauten Behinderten- WC.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
20.01.2021

Projekt Digitalpakt Schule : RL des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schulen) vom 21. Mai 2019

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schulen) vom 21. Mai 2019 (SächsABl. S. 839), die zuletzt durch die Richtlinie vom 15. Juni 2020 (SächsABl. S. 747) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385)

Projekt „Installation Datennetz mit 138 Netzwerkpunkten“

Die Gemeinde Ellefeld plant im Jahr 2020 den Ausbau der Grundschule Ellefeld mit einem Datennetzwerk. Der Bau ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen, der 1. Bauabschnitt erfolgt im Jahr 2020, die rechte Seite der Schule. 2021 erfolgt der Ausbau des linken Teils der Schule. Dazu wurde aufgrund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Auftraggeber:
Gemeindeverwaltung Ellefeld
vertreten durch: Bürgermeister Herr Jörg Kerber
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld

Kontakt:
Tel: 0 37 45/ 78 11 0  Fax: 0 37 45/ 78 11 21
E-Mail: gemeinde@ellefeld.de

Der Gemeinderat hat am 01.07.2020 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Elektroinstallationsleistungen nach VOB/A an die Firma:

AER Renger
Straße des Friedens 1
08236 Ellefeld

zu einem Angebotspreis von 69.865,77 € (brutto) beschlossen.

Gemeindeverwaltung Ellefeld

Projekt Sanitäranlagen Grundschule: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014

LEADER – Aufruf zur Bewerbung von Planungsbüros

(Prüfung der Binnenmarktrelevanz)

Die Gemeinde Ellefeld stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Baumaßnahme „Umbau der sanitären Anlagen in der Grundschule ‚Otto Schüler‘ Ellefeld“

Kurze Beschreibung der Maßnahme:

Die letzte Sanierung der sanitären Einrichtungen erfolgte im Jahr 1996. Zu dieser Zeit beherbergte die Schule Grund- und Mittelschule. Die Schülerzahl war dementsprechend hoch. Aktuell sind in der Schule die Grundschule und der Kinderhort untergebracht. Die Anzahl der Kinder beträgt 100. Die Anzahl der WCs soll auf die aktuellen Schülerzahlen reduziert werden. Der gewonnene Platz soll für Abstellmöglichkeiten genutzt werden. Die nicht mehr benötigten Sanitärgegenstände sollen abgebaut und entsorgt werden. Handwaschbecken sollen tiefer gesetzt werden. Klosettsitze, Toilettenbürstengarnituren, Papierrollenhalter, Seifenspender etc. sollen ersetzt werden. Die vorhandenen WC Trennwände sollen entsprechend umgebaut werden. Ebenfalls soll eine neue WC-Entlüftung eingebaut werden.

Die Gemeinde möchte die Maßnahme noch in diesem Jahr durchführen.

Sollten Sie als Bauplanungsbüro bzw. Fachplanungsbüro Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, so melden Sie sich bitte bis zum 1.6.2020 im

Bauamt der Gemeindeverwaltung Ellefeld
Ansprechpartner Frau Schädlich
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld

Telefonisch sind wir unter 03745 / 78111 0 bzw. DW 03745 / 78111 9 erreichbar oder per mail bauamt-gemeinde(at)ellefeld.de.

Wir freuen uns auf Sie!

 Gemeindeverwaltung Ellefeld

Projekt Relaunch Homepage: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014

Die Gemeinde Ellefeld plant die Relaunch ihrer Homepage www.ellefeld.de
und gleichzeitig die grafische Neugestaltung der Internentseite auf Basis TYPO3.CMS

Logo für Vorhaben im Rahmen der Leader-Entwicklungsstrategie

Folgende Leistungen sind dafür erforderlich:

  • Analysieren der Ausgangssituation und anschließende Definition der Grundlagen für die Umsetzung des Projektes (Meeting/Workshop)
  • Grafische Neugestaltung des Webseiten-Layouts
  • Erstellung eines Prototyps der neu gestalteten Webseite als HTML/CSS-Templates
  • die neue Internetseite soll barrierearm ausgebaut werden
  • Einführung des E-Payment Verfahrens
  • Einbeziehung des vorhandenen virtuellen Rundgangs mit hochauflösenden 360 ° Fotos
  • Umsetzung auf Basis von TYPO3.CMS
  • Erweitertes TYPO3_Modul "Kontakte"
  • Erweitertes TYPO3_Modul "Veranstaltungen"
  • Anbindung an die vogtlandweite Veranstaltungsdatenbank "freizeitkalender.eu"
  • Anbindung "Amt 24 Portal"
  • Vorbereitungen für Umsetzungen OZG
  • Anwenderschulung
  • Projektleitung und Qualitätssicherung

Eine Internetseite ist ein überregionales Aushängeschild. Die Homepage ist rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten für alle zu erreichen und das täglich und weltweit. Da sich die Kommune immer mehr als ein Dienstleistungs-unternehmen versteht und dies auch nach außen darstellen möchte, muss dem Kunden im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit vor allem auch der Weg in die öffentliche Verwaltung weitestgehend erleichtert werden. Durch die Umgestaltung und Anpassung der kommunalen Homepages auf die Bedürfnisse des Kunden, soll es allen Bürgern ermöglicht werden, sich schnell und unkompliziert mit der Verwaltung zu verständigen und Dienstleistungen sowohl abzuwickeln, als auch in Anspruch zu nehmen, in allen Bereichen. (Tourismus, Vereinsleben, Aktuelles etc....)

Die Gemeinde plant den Start für das Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte 2019.

Sollten Sie Interesse haben, diese Leistungen in unserem Auftrag mit uns zusammen durchzuführen, dann senden Sie uns bitte ein Angebot hierfür bis spätestens 28.02.2019 zu. Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren. 

Gemeindeverwaltung Ellefeld
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld
Telefon: 03745 781110  oder per Mail  gemeinde@ellefeld.de
 

Zeitlicher Ablauf:

  • Am 02.05.2019 hat die Gemeinde Ellefeld den Bewilligungsbescheid zur Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) erhalten.
     
  • Am 11.12.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Leistung zur Neugestaltung der Internetseite der Gemeinde Ellefeld beschlossen.  Die Vergabe erfolgte an die Firma Pixelbrand GbR, Altmarkt 10, 08209 Auerbach
     
  • 30.01.2020 Gestaltungsbriefing (Auftakt)
  • 03.02.2020 Gestaltungsbriefung (anhand Prototyp1)
  • 13.02.2020 Anwenderschulung (Datenbankanbindungen)
  • 03.03.2020 Gestaltungsbriefing (anhand Prototyp2)
  • 04.03. - 31.07.2020  Vorbereitung und Anbindungen (u.a. Amt 24, Veranstaltungsdatenbank) sowie Installation, Einrichtung, Integration der HTML-Templates und Einrichtung einer Entwicklungsumgebung auf einem Server, weitere technische Anpassungen, Vorbereitungen für das E-Paymentverfahren
  • 31.08.2020 Workshop mit den Anwendern (Grundlagen für den Umgang mit dem TYPO3 CMS Version 8)
  • 22.10.2020 Workshop mit den Anwendern (Erweiterte Anwendungen im TYPO3 CMS Version 8)
  • 11.11.2020 Workshop mit den Anwendern (Spezielle Anwendungen TYPO3 CMS Version 8 /Gemeinde Ellefeld)
  • 12.11.2020 - 31.01.2021 Datenübernahme (u.a. Einbindung des virtuellen Rundgangs mit hochauflösenden 360 ° Fotos), grafische Ausgestaltung
  • 15.01.2021 Anwenderschulung zur Barrierefreiheit von Internetseiten

Ziel:

  • 02.02.2021 Start der neugestalteten barrierefreien Internetseite www.ellefeld.de auf Basis TYPO3.CMS

Durch die Umgestaltung und Anpassung der kommunalen Homepages ist es den Bürgern nun schneller und unkomplizierter möglich, sich zu informieren, sich mit der Verwaltung zu verständigen und Dienstleistungen (teilweise) online in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinde Ellefeld kann sich in allen kommunalen Schwerpunktbereichen modern und dienstleistungsorient darstellen. Zusätzlich ist dadurch eine verwaltungsübergreifende und überregional angebundene (Amt 24 vom Freistaat Sachsen und Datenbank vom Vogtlandkreis) Online-Visitenkarte entstanden.  Die Anwender in der Gemeindeverwaltung sind in der Lage die Aktualität der Informationen eigenständig zu erhalten.

Projekt Sanierung Vereinszimmer: Förderung eines Vorhabens aus dem Programm VwV InvestK *Brücken in die Zukunft*

Die Gemeinde Ellefeld ist in der glücklichen Lage Fördermittel aus dem Programm nach der VwV Investkraft – Budget „Sachsen“ „Brücken in die Zukunft“ für die Sanierung des Vereinszimmers unserer Jahnturnhalle Ellefeld verwenden zu können.

Für diese Maßnahme erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Folgende Aufträge wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 6.5.2020 vergeben:

Los 1 Malerarbeiten - Malerbetrieb Heinze GmbH – Siedlung 5 in 08209 Auerbach
zu einem Angebotspreis von 4.404,19 €

Los 2 Trockenbauarbeiten/
Akustikdecke - Bauservice Uwe Ebert – Auerbacher Straße 3 in 08209 Auerbach
zu einem Angebotspreis von 5.163,41 €


Los 3 Innenausbauarbeiten Tischlerei Jochen Badstübner – Bahnhofstraße 2 b in 08236 Ellefeld
zu einem Angebotspreis von 19.329,30 €

Los 4 Bodenbelagsarbeiten Bodenverlegung Fa. Bolz – Mühlbergweg 17 in 08236 Ellefeld
zu einem Angebotspreis von 3.361,19 €

Los 5 Elektroinstallationsarbeiten AER Elektro Renger – Straße des Friedens 1 in 08236 Ellefeld
zu einem Angebotspreis von 7.368,58 €

Los 6 Außenanlagen Fa. Pöhler – Bachstraße 27 in 08428 Langenbernsdorf
zu einem Angebotspreis von 2.425,53 €

Die Planung und Bauleitung obliegt dem Bauplanungsbüro Heidi Schettler aus Grünbach.
Die Bauanlaufberatung findet nächsten Dienstag, d. 19.05.2020 um 9.00 Uhr im Vereinszimmer der Jahnturnhalle statt.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
03.03.2020

Projekt Instandsetzung Verbindungsweg Bahnhofstraße und J.-S.-Bach-Straße: RL des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (RL Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE) vom 14.08.2018

Projekt „Instandsetzung des Verbindungsweges zwischen der Bahnhofstraße und der Johann-Sebastian-Bach-Straße“

Die Gemeinde Ellefeld plant im Jahr 2020 die Verbindung zwischen der Bahnhofstraße und der Johann-Sebastian-Bach-Straße in 08236 Ellefeld wieder herzustellen. Der Bau ist in drei Bauabschnitten vorgesehen.

Der 1. Bauabschnitt betrifft den Abschnitt von der J.-S.-Bach-Straße bis zur Treppenanlage, nur die Wegverbindung in 2020. Dazu wurde aufgrund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Auftraggeber:
Gemeindeverwaltung Ellefeld
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld
vertreten durch: Bürgermeister Herr Jörg Kerber

Kontakt:
Tel: 0 37 45/ 78 11 0
Fax: 0 37 45/ 78 11 21
E-Mail: gemeinde@ellefeld.de


Der Gemeinderat hat am 06.05.2020 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A an die Firma
Roscher & Partner
Garten- und Landschaftsgestaltung GmbH
Burgstraße 23
08115 Lichtentanne OT Schönfels
zu einem Angebotspreis von 85.041,03 € (brutto) beschlossen.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
07.05.2020

Die Gemeinde Ellefeld plant im Jahr 2021 die Verbindung zwischen der Bahnhofstraße und der Johann- Sebastian- Bach- Straße in 08236 Ellefeld wieder herzustellen. Der Bau erfolgt in  2 Bauabschnitten, der 1. Bauabschnitt ist bereits im Jahr 2020 abgeschlossen

Der 2. Bauabschnitt -Treppenanlage und Vorplatz – wurde aufgrund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Auftraggeber: 
Gemeindeverwaltung Ellefeld
Hauptstraße 21
08236 Ellefeldvertreten durch: Bürgermeister Herr Jörg Kerber

Kontakt: 
Tel: 0 37 45/ 78 11 0
Fax: 0 37 45/ 78 11 21
E-Mail: gemeinde@ellefeld.de


Der Gemeinderat hat am 24.03.2021 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A an die Firma

Roscher & Partner
Garten- und Landschaftsgestaltung GmbH
Burgstraße 23
08115 Lichtentanne OT Schönfels

zu einem Angebotspreis von 100.188,00 € (brutto) beschlossen.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
25.03.2021

Projekt Begegnungszimmer Grundschule: Förderung eines Vorhabens aus dem Programm VwV InvestK *Brücken in die Zukunft*

Maßnahme Budget Land Schule "Begegnungszimmer Grundschule Ellefeld"
Förderung eines Vorhabens aus dem Programm VwV InvestKraft („Brücken in die Zukunft“)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministerium des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz vom 23. Februar 2016

Maßnahme:   Sanierung eines Klassenzimmers als „Begegnungszimmer“ in der Grundschule Ellefeld

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.10.2019 wurden folgende Leistungen zur Baumaßnahme an folgende Firmen vergeben:

Los 1 – Putz- und Malerarbeiten

Malerbetrieb Heinze Gmbh
Siedlung 5
08209 Auerbach OT Beerheide

zu einer Angebotssumme (brutto) von 12.667,50 €

Los 2 – Fußbodenlegearbeiten

Bodenverlegung Bolz
Mühlbergweg 17
08236 Ellefeld

zu einer Angebotssumme (brutto) von 4.528,71 €.

Los 3 – Trockenbauarbeiten

Bauservice Uwe Ebert
Auerbacher Straße 3
08209 Auerbach

zu einer Angebotssumme (brutto) von 10.582,67 €.

Los 4 – Elektroinstallationsarbeiten

Elektro Lobach Dirk
Dittesstraße 10
08209 Auerbach

zu einer Angebotssumme (brutto) von 5.408,79 €.

Los 5 – Ausstattungsarbeiten

André Schönfelder
Raumausstatter und Parkettlegemeister e.K.
Burgstraße 27
08228 Rodewisch

zu einer Angebotssumme (brutto) von 3.171,95 €.

Die Bauanlaufberatung findet am Montag, dem 11. November 19 um 13.00 Uhr in der Grundschule Ellefeld statt.
 

Bautenstand am 27.01.2020:

Es ist schon einiges passiert auf der Baustelle. Die Elektro- Rohinstallation ist bereits erfolgt und die Maler haben schon ganze Arbeit geleistet. Der Wandputz ist fertiggestellt und die Heizkörper wieder montiert. Im Laufe der Woche erfolgen der Anstrich der Heizkörper sowie der Einbau der Unterkonstruktion der Akustikdecke.

Fertigstellung  24.02.2020

Nach einer Bauzeit von 7 Wochen konnte das neue Begegnungszimmer in der Grundschule in Ellefeld an die Schulleitung übergeben werden.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
03.03.2020

Projekt Aufforstung mit Rotbuchen: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung... im Freistaat Sachsen (FörderRL Wald und Forstwirtschaft -

Maßnahme: Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten - Aufforstung mit Rotbuchen

11.06.2019

Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
Für die Maßnahme wird eine freihändige Vergabe durchgeführt, Angebote dürfen gern bis zum 03.07.2019 abgegeben werden.

Vorhaben:

0,5 ha Vorwuchsbeseitigung und Bodenbearbeitung
2500 Stück Rotbuchen HSL 81012 + Pflanzleistung
Zaunbau aus 300 lfm Knotengeflecht 1,60m Höhe URSUS 160/23/15L und Z- Profil Stahlpfosten einschließlich Bodenverankerung
Pflege für 1 Jahr

26.11.2019
Beginn der Aufforstung und des Zaunbaus

05.12.2019

Im Kommunalwald Abteilung 409b der Gemeinde Ellefeld wurde eine Fläche von 0,5 ha mit 2500 Rotbuchen aufgeforstet. Diese Maßnahme dient der Umwandlung in einen standortgerechten Mischwald.

Projekt Spielplatz im Wohngebiet: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014

Die Ellefelder Wohnbau GmbH stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Baumaßnahme „Errichtung eines Spielplatzes im Wohngebiet der Ellefelder Wohnbau GmbH“.


Kurze Beschreibung der Maßnahme:
Auf dem Gelände des Wohngebietes „Göltzschtalbllick“ befindet sich eine Grünfläche. Um die Fläche attraktiver zu gestalten, soll eine Sitzgelegenheit und ein Spielgerät angeordnet werden. Das Spielgerät wird auf die Rasenfläche montiert. Für die Sitzfläche wird eine neue Pflasterdecke 3,50 x 3,50 m errichtet sowie ein Weg, der auf diese Fläche führen soll. Außerdem wird ein vorhandenes Spielgerät umgesetzt. Über die Sitzfläche soll eine Pergola gebaut werden.

Die Bauausführung soll im nächsten Frühjahr stattfinden.

Sollten Sie als Bauplanungsbüro bzw. Fachplanungsbüro Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, so melden Sie sich bitte bis zum 10.08.2020 im

Bauamt der Gemeinde Ellefeld / Ellefelder Wohnbau GmbH
Ansprechpartner Nadine Geipel
Hauptstraße 21 bzw. Göltzschtalblick 16
08236 Ellefeld

Telefonisch sind wir unter 03745 / 781115 erreichbar oder per Mail tiefbau-gemeinde@ellefeld.de . Wir freuen uns auf Sie!

Fortschreibung
Die Ellefelder Wohnbau GmbH hat zur Maßnahme „Spielplatz Göltzschtalblick ELWOG“ eine freihändige Vergabe nach VOB/A  durchgeführt und drei Firmen angeschrieben. Der Auftrag wurde erteilt am 25.03.2021 mit einer Angebotssumme in Höhe von 12.518,86 € an die Firma

Baubetrieb Ebert GbR
Juchhöh 71b
08236 Ellefeld.

Da der Spielplatz in einer Maßnahme mit dem Spielplatz der Generationen zu sehen ist, hat der Gemeinderat am 26.02.2020 beschlossen, einen Zuschuss zum Eigenanteil der Ellefelder Wohnbau GmbH in Höhe von 2.575,00 € zu leisten. (siehe Beschluss Nr. 2020-02-B07)

Es wurde eine Fläche gepflastert, welche barrierefrei  von allen Bürgern genutzt werden kann, eine Slackline und ein Reck aufgebaut sowie ein Pavillon. Im Frühjahr wird die Verweilecke noch mit Pflanzen versehen.

Die Baumaßnahme wurde in 1. Quartal 2022 fertiggestellt und kann nun von den Anwohnern und Bürgern der Gemeinde Ellefeld genutzt werden.

Ellefelder Wohnbau GmbH

Zuständig für die Durchführung der ELER- Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER- Verwaltungsbehörde.

Projekt Zimmersteig: Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014

Projekt: Zimmersteig

Für das Bauvorhaben wird eine öffentliche Ausschreibung auf eVergabe durchgeführt:

https://www.evergabe.de/auftraege


Bauvorhaben:

Lückenschluss Wanderweg Zimmersteig, Wegebau mit einer Deckschickt aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel, Installation einer Straßenbeleuchtung (3 Standorte), Bau einer Furt und Geländeregulierung


Zeitablauf:

Bewerbung für die Beteiligung an der Ausschreibung bis 26.11.2019

Interessenten können sich über das
Ingenieurbüro Sascha Granetzny
Weststraße 13
08523 Plauen
Tel.: 03741/255214
oder

Bauamt der Gemeinde Ellefeld
Frau Geipel
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld
Tel.: 03745 / 781115


informieren bzw. beteiligen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

- Abgabe der Angebote bis 26.11.2019 11:00 Uhr
- Vergabe der Leistungen durch den Gemeinderat am 11.12.2019
- Bauzeit: 02.03.2020 bis 30.04.2020

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 die Vergabe der Bauleistungen nach öffentlicher Ausschreibung an die Fa. VSTR AG Rodewisch zu einer Angebotssumme von 52.373,40 € (brutto) beschlossen. Der Baubeginn ist ab 02.03.2020 geplant.
 

Baufortschritt Zimmersteig

28.04.2020

Die Baustelle wurde am 23.04.2020 eingerichtet und begonnen. Die vorhandenen Beläge wurden zurückgebaut und die Rasengittersteine entfernt. Anschließend wurde der Mutterboden abgetragen und seitlich gelagert. Inzwischen wurde begonnen, die Frostschutzschicht einzubringen. Es geht nun weiter mit dem Erdbau und dem Einbau der restlichen Frostschutzschicht. Der Zimmersteig wird mit 3 Lampen zur Beleuchtung ausgestattet, für diese wurde der Standort festgelegt.
Für den Wegebau wurde der Zimmersteig von der Hohofener Straße aus gesperrt. Wir bitten alle Fußgänger, Wanderer und Fahrradfahrer nicht durch die Baustelle zu laufen. Die Gartenbesitzer sprechen sich bitte mit der vor Ort arbeitenden Baufirma ab um einen reibungslosen und unfallfreien Bauablauf zu gewährleisten.

09.09.2020

Nachdem nun die letzten Bauarbeiten, wie der Einbau der Asphaltdecke als Aufstellfläche am Beginn des Zimmersteiges, der Umbau der Furt in der Roten Göltzsch abgeschlossen ist sowie alle 3 Masten der Beleuchtung funktionstüchtig sind, wurde die Bauabnahme mit der Firma VSTR Rodewisch am 12.06.2020 durchgeführt.

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 68.000 €, finanziert durch die Richtlinie LEADER mit einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 49.600 €.

Wir danken allen Anwohnern, Kleingärtnern und Spaziergängern für das Verständnis während der Bauarbeiten und hoffen allen eine Freude mit dieser Aufwertung des Flurstückes gemacht zu haben.

Am 09.09.2020 wurde der Zimmersteig offiziell eingeweiht.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
September 2020

Projekt Straßenbeleuchtung Alte Auerbacher Straße: Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014)

Prüfung der Binnenmarktrelevanz

Die Gemeinde Ellefeld stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Baumaßnahme „Erneuerung Straßenbeleuchtung Alte Auerbacher Straße (K7830) 1. BA“

Kurze Beschreibung der Maßnahme:

Die Gemeinde Ellefeld plant im Rahmen des Ausbaues der Alten Auerbacher Straße die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich. Die Erneuerung soll durch eine effiziente und zeitgemäße Straße und Gehwegbeleuchtung mit LED-Technik erfolgen.

Für die Neuinstallation sind die vorhandenen Masten + Mastleuchten und das Freileitungsnetz zu entfernen. 

Die Gemeinde möchte die Maßnahme in diesem Jahr (2019) durchführen. Sollten Sie als Bauplanungsbüro bzw. Fachplanungsbüro Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, so melden Sie sich bitte bis zum 18.02.2019 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Ansprechpartner Frau Petzold, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld. Telefonisch sind wir unter 03745 / 781110 bzw. DW 781115 erreichbar oder per mail tiefbau-gemeinde(at)ellefeld.de .

Wir freuen uns auf Sie!

Fortschreibung:

Der Gemeinderat hat am 19.01.2022 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A an die Firma

VMB Elektroanlagen GmbH
Auerbacher Straße 17
08223 Falkenstein
zu einem Angebotspreis von 47.241,22 € (brutto) beschlossen.

Gemeindeverwaltung Ellefeld
24.01.2022

Geplanter Baubeginn für den Straßenausbau inklusive Straßenbeleuchtung ist 02/2022. Bis 09/2022 soll dieser abgeschlossen sein.

Fachkonzepte

Stadtentwicklungskonzept "Ellefeld Aktive Mitte":

- Antrag auf Städtebauförderung für den Ortskern "Ellefeld Aktive Mitte" - Aufruf an private Eigentümer

Städtebauförderung für den Ortskern „Ellefeld Aktive Mitte“

Aufruf an private Eigentümer

Im Rahmen des Förderprogramms für städtebauliche Erneuerung Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) „Ellefeld Aktive Mitte“ hat der Gemeinderat über die Förderung privater Baumaßnahmen beschlossen.

Private Hauseigentümer, die innerhalb des Fördergebietes Ihr Eigentum haben (s. Karte) können eine Förderung von bis zu 25% der entsprechend förderfähigen Kosten erhalten.

Dies gilt für Modernisierungen an der Außenhülle des Gebäudes, wie z.B. Dach, Fassade, Wärmedämmung einschl. Planungskosten gem. DIN 276. Auch Eigenleistungen können bis zu einem bestimmten Maß angesetzt werden.

Eigentümer, welche die Absicht haben, Ihre Häuser innerhalb der kommenden Jahre entsprechend sanieren zu lassen, werden gebeten, dies bis 31.03.2020 bei der Gemeinde Ellefeld schriftlich zu bekunden. 

zum Antragsformular

Es sind Angaben über Art der geplanten Modernisierung, Zeitraum und ggf. bereits vorhandene Kostenschätzung zu machen. Eigentümer, die bereits zu einem früheren Zeitraum Ihr Interesse bekundet haben, möchten dies bitte mit den o.g. Angaben nochmals tun.

Genaue Erläuterungen zum Programm und der Förderung erfolgen dann nach jeweiliger individueller Terminabsprache mit der Gemeinde.

Kontakt: wohnbau(at)ellefeld.de

- Konzept "Ellefeld Aktive Mitte"

Karte des Fördergebietes "Ellefeld Aktive Mitte"Bildrechte

Die rote Linie kennzeichnet das Fördergebiet. Die Karte kann gern im Rathaus eingesehen werden.

Die Gemeinde Ellefeld sucht nach Möglichkeiten, den zentralen Bereich des Ortes mit seinen Geschäften, Infrastruktureinrichtungen und Wohnräumen zu erhalten und zu entwickeln – vor allem Funktionsverlusten und Gebäudeleerständen in dem zentralen Bereich entgegenzuwirken. Nun bietet sich auch für kleinere Gemeinden die Möglichkeit, eine Antragstellung zur Neuaufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ SOP vorzunehmen.

Mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKO) „Ellefeld Aktive Mitte“ wird die Gemeinde Ellefeld in die Lage versetzt, einen Antrag zur Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen. Die Aufnahme bildet die Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Programm. Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2019 die Verabschiedung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) „ Ellefeld – Aktive Mitte“ beschlossen und beauftragte den Bürgermeister mit der Antragstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP).

Das gesamte Stadtentwicklungskonzept (SEKO) umfasst 99 Seiten.

Text und Bilder: Gemeindeverwaltung Ellefeld
11.02.2019

Konzepte für den Mittelzentralen Städteverbund:

- Einzelhandelskonzept Städteverbund

Am 11.10.2017 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld, auf der Grundlage des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes für den MZSV "Göltschtal" vom September 2017 (EHK) den für Ellefeld bestimmten Teil als Basis für bauplanungsrechtliche Entscheidungen bei der Einzelhandelsentwicklung zunächst bis zum Jahr 2025 verbindlich anzuwenden. Hierzu waren die Gewerbetreibenden der Gemeinde eingeladen.
Im EHK wurde der zentrale Versorgungsbereich der Gemeinde eingestuft und damit als "städtebaulich schutzwürdig" erklärt. (siehe Karte).

Das Einzelhandelskonzept umfasst insgesamt 132 Seiten.

- Sportstättenentwicklungskonzept Städteverbund

Am 19.05.2021 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld  die Sportstättenentwicklungsplanung des MZSV Göltzschtal, insbesondere für die Gemeinde Ellefeld. 

Sportstättenentwicklungsplanung des Mittelzentralen Städteverbundes (Stand: Mai 2021)

Anlage B zur Sportstättenentwicklungsplanung:
Bedarfsberechnung - Gemeinde Ellefeld

Bauleitplanung

Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“

Mit Bescheid vom 24.10.2022 Nr. 621.4200-231-2022/4 2. Änderg. FNP Göltzschtal hat das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige Genehmigungsbehörde die 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung 03/2022 bestehend aus den Planblättern der Gemeinde Ellefeld, der Städte Auerbach/Vogtl., Rodewisch und der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Feststellungsbeschlüsse für die 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ erfolgten jeweils in öffentlicher Sitzung:

  • für das Planblatt der Stadt Auerbach/Vogtl. am 19.4.2022 durch den Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl.,
  • für das Planblatt der Gemeinde Ellefeld am 27.4.2022 durch den Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld
  • für das Planblatt der Stadt Rodewisch am 19.5.2022 durch den Stadtrat der Stadt Rodewisch,
  • für das Planblatt der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein durch den Stadtrat der Stadt Falkenstein/Vogtl. am 12.4.2022 sowie durch den Gemeinschaftssauschuss der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein am 26.4.2022.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung in allen beteiligten Gemeinden wird die 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ wirksam.

Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung für das Planblatt der Gemeinde Ellefeld  einschließlich Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB in der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21, 08236 Ellefeld, Erdgeschoss, Zimmer 3 während der gesamten Dienststunden einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Die wirksam gewordene 2. Änderung des o. g. Flächennutzungsplanes einschließlich dieser Bekanntmachung sowie Erläuterungsbericht mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung (Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB) wird gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Ellefeld unter www.ellefeld.de unter der Rubrik „Bürgerservice“, „Ausschreibungen, Konzepte & Bauleitplanung“ eingestellt und über das Zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21, 08236 Ellefeld, Erdgeschoss Zimmer 3 geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 und Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

§ 4 Abs. 4 SächsGemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

§ 4 Abs. 5 SächsGemO

Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 gelten für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend.

Ellefeld, den  1.12.2022                                                                
Jörg Kerber, Bürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Ellefeld über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ (Entwurf Stand 09/2020)

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2021 den Entwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, Planzeichnung Gemeinde Ellefeld (Stand 09/2020) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Stand 09/2020) gebilligt und zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Entwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ (Stand 09/2020) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, Planzeichnung Gemeinde Ellefeld (Stand 09/2020) liegen in der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21, Bauamt, Zimmer 3in der Zeit vom 10.05.2021 bis 11.06.2021während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planzeichnung können während dieser Frist schriftlich oder während der genannten Dienststunden zur Niederschrift im Zimmer 3 abgegeben werden.

Dienstag                                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch                                9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag                             9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag                                    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der oben genannten Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefonnummer [03745/781115] zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an tiefbau-gemeinde(at)ellefeld.de eingereicht werden.

Der Entwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes "Göltzschtal" liegt zeitgleich in den Kommunen des Städteverbundes Auerbach/Vogtl., Falkenstein/Vogtl., Rodewisch und Ellefeld mit dem jeweiligen Planteil aus. Eine Gelegenheit zur Unterrichtung und Erörterung bzw. zur Abgabe von Stellungnahmen besteht jedoch nur in den Kommunen, die für das jeweilige Gebiet Planungshoheit besitzen (§ 1 Abs.3 BauGB).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Ellefeld unter https://ellefeld.de sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan zur Einsichtnahme eingestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich des gemeinsamen Flächennutzungsplans des Mittelzentralen Städteverbundes Göltzschtal umfasst die Stadtgebiete der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl., der Stadt Falkenstein/Vogtl., der Stadt Rodewisch sowie die Gemeindegebiete der Gemeinden Ellefeld, Neustadt/Vogtl. und Grünbach. Der Flächennutzungsplan umfasst die Planteile Planzeichnung Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl., Planzeichnung Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein, Planzeichnung Stadt Rodewisch und Planzeichnung Gemeinde Ellefeld.

Die Planzeichnung Gemeinde Ellefeld ist von folgenden Änderungen betroffen: E1–Erweiterung GE Reumtengrüner Weg. Die Lage der einzelnen Änderungsflächen wird aus beistehendem Lageplan ersichtlich.

Folgende, nach Einschätzung der Kommune wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen zur Planzeichnung Gemeinde Ellefeld bereits vor. Sie liegen ebenfalls aus und werden in das Internet eingestellt. Inhalte sind unten (umweltrelevante Informationen) dargestellt.

[1] Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2019
[2] Landesamt für Archäologie vom 02.04.2019
[3] Sächsisches Oberbergamt vom 02.04.2019
[4] Planungsverband Region Chemnitz vom 09.05.2019
[5] Landratsamt Vogtlandkreis vom 16.05.2019
[6] Landesverein Sächsischer Heimatschutz vom 02.05.2019

Zudem wurden Umweltinformationen aus dem Landschaftsplanvorentwurf vom Mai 1999 integriert, insofern betroffene Flächen durch diesen abgedeckt werden. Auf Grundlage der oben genannten Unterlagen und der Umweltprüfung liegen umweltrelevante Informationen zu folgen Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung gekennzeichnet.

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Natura 2000 und biologische Vielfalt
•          naturschutzrechtliche Kompensationsflächen [6]

Schutzgüter Fläche und Boden
•          Bauflächenbedarf, Flächeninanspruchnahme, Siedlungsstruktur [ 4, 5, 6]
•          Geologie und Baugrund [1]
•          Altbergbau [3]

Schutzgut Wasser
•          Wasserrückhalt

Schutzgüter Klima und Luft
•          Siedlungsklima

Schutzgüter Mensch, dessen Gesundheit und Bevölkerung
•          natürliche Radioaktivität und radioaktive Verdachtsflächen [1]
•          Geogefahren (Erdbeben) [1]
•          Kampfmittelbelastung [5]

Kultur- und sonstige Sachgüter
•          Kulturdenkmale/Denkmalschutz [2,  5]
•          Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen [5]

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG, Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannte Internetadresse der Kommune sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Nieder-schrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form an oben genannte E-Mail-Adresse abgegeben werden können.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Planblatt

Lageplan mit Änderungsfläche

Stellungnahme des Landesamt für Archälogie
Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis
Stellungnahme des LfULG
Stellungnahme des Oberbergamtes
Stellungnahme des Planungsverband Region Chemnitz
Stellungnahme des Sächsischen Heimatschutzes

Begründung
Bedarfsberechnung für die Sektoren Wohnen und Gewerbe

Ellefeld, den 31.03.2021

Jörg Kerber
Bürgermeister

Bekanntmachung über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans des Mittelzentralen Städteverbundes Göltzschtal (Vorentwurf Stand 01/2019)

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in seiner Öffentlichen Sitzung am 23.01.2019 folgenden Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses v. 25.01.2017 (Nr. 2017-01-B07) und Aufstellungsbeschluss über die Aufstellung zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ gefasst.
 

Ortsübliche Bekanntmachung des erneuten und geänderten Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2019 folgenden Beschluss, Beschluss-Nr. 2019-01-B06 gefasst:

  • Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ vom 25.01.2017, Beschluss-Nr. 2017-01-B07.
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld beschließt gemäß §2 (1) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, der aus 5 Planteilen der beteiligten Kommunen Auerbach/Vogtl., Rodewisch und Ellefeld sowie der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein (Stadt Falkenstein/Vogtl., Gemeinde Neustadt/Vogtl., Gemeinde Grünbach) besteht.
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung der Flächennutzungsplanung für den Planteil Ellefeld.
  • Das Änderungsverfahren wird im vollständigen, zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  • Gegenstand des Änderungsverfahrens sind die in der Beschlussanlage tabellarisch aufgeführten Einzeländerungen.
  • Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB durchzuführen. Ort und Zeitdauer der Auslegung des Vorentwurfs sind im Amtsblatt öffentlich bekanntzumachen. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden.
  • Mit der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, ist der erforderliche Inhalt und Umfang der Umweltprüfung zu ermitteln (Scoping).
  • Der Beschluss ist gemäß §2 Abs.1 Satz 2 BauGB einschließlich der Beschlussanlage im Amtsblatt der Gemeinde Ellefeld ortsüblich bekannt zu machen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß §2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Ellefeld, den 25.01.2019                                                                 

J. Kerber
Bürgermeister
 

Beschlussanlage
zum erneuten und geänderten Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Ellefeld am 23.01.2019  (Beschluss Nr. 2019-01-B06)

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Ellefeld über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ (Vorentwurf Stand 01/2019)
 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 13.2.2019 den Vorentwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, Planblatt Ellefeld Stand 01/2019, mit dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht, Stand 01/2019, gebilligt. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Vorentwurfsunterlagen bestehen aus den Planzeichnungen der am gemeinsamen Flächennutzungsplan beteiligten Kommunen Auerbach/Vogtl., Ellefeld, Rodewisch und der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein (für das Gebiet Falkenstein/Vogtl., Grünbach und Neustadt/Vogtl.) sowie der Begründung mit Umweltbericht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinden nach §2 Abs. 2 BauGB sowie der planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2019 beschlossen.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, Stand 01/2019 mit dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht, Planblatt Ellefeld, Stand 01/2019 liegen im Bauamt, Zimmer 3, der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld in der Zeit vom 01.04.2019 bis 03.05.2019 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag                                
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch                                
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag                            
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag                                   
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet auf der offiziellen Internetseite der Gemeinde Ellefeld unter https://www.ellefeld.de/buergerservice/gemeindeverwaltung/bauleitplanung.html sowie im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt, Zimmer 3, der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs.1 i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB, die Nachbarkommunen nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Ellefeld, den 26.02.2019

J. Kerber
Bürgermeister
 

Die Änderungen betreffen die im Folgenden aufgeführten Flächen: 
Anlage
Karte

Flächennutzungsplan der Gemeinde Ellefeld
Begründung

Gemeinsamer Flächennutzungsplan des Mittelzentralen Städteverbundes

Die genehmigten Flächennutzungsplanänderungen E 1.1. bis E 1.5 in der Fassung 02/2015 mit Begründung wurden am 21.03.2016 ausgefertigt.
Die Erteilung der Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderungen, sowie die Stelle, bei der der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, sind im "Ellefelder Bote" Nr. 4 vom 19.04.2016 ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachungder Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 214, § 215 BauGB) hingewiesen worden.Die Flächennutzungsplanänderungen E 1.1 bis 1.5 werden mit der Bekanntmachung wirksam.

GEMEINDE ELLEFELD
VOGTLANDKREIS

1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ Auerbach/Vogtl. - Ellefeld - Falkenstein/ Vogtl. - Rodewisch sowie der Gemeinden Grünbach und Neustadt

Landkreis: Vogtlandkreis
Region: Chemnitz
Land: Freistaat Sachsen

Text und Bilder: Gemeindeverwaltung Ellefeld
13.03.2018

Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan "Mischgebiet Am Bahnhof", Gemeinde Ellefeld

Inkrafttreten der Satzung über den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Bahnhof“, Gemeinde Ellefeld

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat am 13.12.2017 in öffentlicher Sitzung für das Gebiet nordöstlich der Bahnhofstraße, zwischen den Grundstücken Bahnhofstraße Nr. 28 und Nr. 34, Gemarkung Ellefeld, Flurstücksnr. 652/5
und 658/3 teilweise (siehe Lageplan) den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Bahnhof“, Gemeinde Ellefeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der Fassung 12/2017 als Satzung beschlossen.
Ausgefertigt wurde die Satzung am 19.12.2017. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB erfolgte im Amtsblatt am 16.01.2018. Die Satzung über den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Bahnhof“,
Gemeinde Ellefeld ist mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung am 16.01.2018 in Kraft getreten.

Die Satzung über den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Bahnhof“, Gemeinde Ellefeld kann einschließlich seiner Begründung in der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21, 08236 Ellefeld, Bauamt, Zimmer 3 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Dienststunden:

Dienstag : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit seiner Begründung wird ergänzend in das Internet eingestellt (www.ellefeld.de  Bürgerservice  Gemeindeverwaltung  Bauleitplanung) sowie im zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ellefeld, Hauptstraße 21, 08236 Ellefeld, geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit

widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

J. Kerber
Bürgermeister