Ausschreibungen, Konzepte & Bauleitplanung
Die Gemeinde Ellefeld informiert über ihre Vorhaben
Ausschreibungen
Projekt Etablierung Felsenweg 5: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014
LEADER – Aufruf zur Abgabe von Angeboten –Etablierung Felsenweg 5 in der Gemeinde Ellefeld
Prüfung der Binnenmarktrelevanz
Die Gemeinde Ellefeld stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Gestaltung des Wanderweges „Felsenweg 5“.
Der Wanderweg „Felsenweg 5“ soll beschildert werden nach dem ILO- Leitfaden des Staatsbetriebes Sachsenforst. Außerdem sollen auf dem Weg verschiedene Informationen auf Tafeln passend zum Thema Felsenweg zu finden sein. Dazu werden in Ellefeld 1 Starttafel sowie 6 weitere Tafeln benötigt. Außerdem soll ein Insektenhotel und ein Modell zum Thema Goldwäsche in der Roten Göltzsch aufgestellt werden.
Die Gemeinde möchte die Maßnahme im Zeitraum Mai bis Oktober 2021 durchführen. Sollten Sie als Grafikdesigner oder Handwerker Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, dann geben Sie Ihr Angebot bis zum 28.02.2021 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Ansprechpartner Frau Geipel, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld. Telefonisch sind wir unter 03745 / 781115 erreichbar oder per mail tiefbau-gemeinde(at)ellefeld.de . Details und Leistungsverzeichnisse stellen wir auf Nachfrage zur Verfügung. Die Vergabe der Aufträge findet im April 2021 statt.
Wir freuen uns auf Sie!
Projekt Spielplatz Göltzschtalblick: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014
LEADER – Aufruf zur Abgabe von Angeboten - Spielplatz Göltzschtalblick
Prüfung der Binnenmarktrelevanz
Die Gemeinde Ellefeld stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Baumaßnahme „Spielplatz für Generationen in Ellefeld“
Die Gemeinde Ellefeld beabsichtigt dieses Jahr einen bereits vorhandenen Spielplatz aufzuwerten. Es sind diverse Spielgeräte verschiedener Hersteller vorhanden, welche ergänzt werden sollen. Auch die Sitzgruppen sollen „altersgerecht“ aufgewertet werden mit neuen Sitzflächen und auch Lehnen. Der gesamte Spielplatz soll für alle Altersgruppen nutzbar sein. Speziell für Senioren ist ein Armfahrrad vorgesehen sowie eine Vogelfutterstation, besagte Sitzflächen sowie eine Beschattung der Sitzfläche.
An einen bestehenden Turm soll eine Röhrenrutsche angebaut werden, an das große Spielgerät eine Kletterwand. Außerdem sollen die alten Federtiere durch neue ersetzt werden, ein Pferd sowie ein Skateboard. Für die Altersgruppe Teenager soll eine wetterfeste Tischtennisplatte errichtet werden. Für die Kleinen ist ein Spielhaus aus Robinie für die Altersgruppe U3 vorgesehen. Außerdem fehlen eine Beschilderung und ein Absperrpfosten für den Spielplatz.
Die Gemeinde möchte die Maßnahme noch in diesem Jahr durchführen. Sollten Sie als Spielgerätehersteller oder Handwerker Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, dann geben Sie Ihr Angebot bis zum 26.02.2021 im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Ansprechpartner Frau Geipel, Hauptstraße 21 in 08236 Ellefeld. Telefonisch sind wir unter 03745 / 781115 erreichbar oder per mail tiefbau-gemeinde(at)ellefeld.de .
Details stellen wir auf Nachfrage zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!

Derzeitiger Zustand des Spielplatzes am Göltzschtalblick.
Projekt Digitalpakt Schule : RL des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schulen) vom 21. Mai 2019
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen (RL Digitale Schulen) vom 21. Mai 2019 (SächsABl. S. 839), die zuletzt durch die Richtlinie vom 15. Juni 2020 (SächsABl. S. 747) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385)
Projekt „Installation Datennetz mit 138 Netzwerkpunkten“
Die Gemeinde Ellefeld plant im Jahr 2020 den Ausbau der Grundschule Ellefeld mit einem Datennetzwerk. Der Bau ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen, der 1. Bauabschnitt erfolgt im Jahr 2020, die rechte Seite der Schule. 2021 erfolgt der Ausbau des linken Teils der Schule. Dazu wurde aufgrund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Auftraggeber:
Gemeindeverwaltung Ellefeld
vertreten durch: Bürgermeister Herr Jörg Kerber
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld
Kontakt:
Tel: 0 37 45/ 78 11 0 Fax: 0 37 45/ 78 11 21
E-Mail: gemeinde@ellefeld.de
Der Gemeinderat hat am 01.07.2020 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Elektroinstallationsleistungen nach VOB/A an die Firma:
AER Renger
Straße des Friedens 1
08236 Ellefeld
zu einem Angebotspreis von 69.865,77 € (brutto) beschlossen.
Gemeindeverwaltung Ellefeld
Projekt Sanitäranlagen Grundschule: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014
LEADER – Aufruf zur Bewerbung von Planungsbüros
(Prüfung der Binnenmarktrelevanz)
Die Gemeinde Ellefeld stellte einen Fördermittelantrag nach der Richtlinie LEADER 2014 zur Baumaßnahme „Umbau der sanitären Anlagen in der Grundschule ‚Otto Schüler‘ Ellefeld“
Kurze Beschreibung der Maßnahme:
Die letzte Sanierung der sanitären Einrichtungen erfolgte im Jahr 1996. Zu dieser Zeit beherbergte die Schule Grund- und Mittelschule. Die Schülerzahl war dementsprechend hoch. Aktuell sind in der Schule die Grundschule und der Kinderhort untergebracht. Die Anzahl der Kinder beträgt 100. Die Anzahl der WCs soll auf die aktuellen Schülerzahlen reduziert werden. Der gewonnene Platz soll für Abstellmöglichkeiten genutzt werden. Die nicht mehr benötigten Sanitärgegenstände sollen abgebaut und entsorgt werden. Handwaschbecken sollen tiefer gesetzt werden. Klosettsitze, Toilettenbürstengarnituren, Papierrollenhalter, Seifenspender etc. sollen ersetzt werden. Die vorhandenen WC Trennwände sollen entsprechend umgebaut werden. Ebenfalls soll eine neue WC-Entlüftung eingebaut werden.
Die Gemeinde möchte die Maßnahme noch in diesem Jahr durchführen.
Sollten Sie als Bauplanungsbüro bzw. Fachplanungsbüro Interesse haben, uns bei der Durchführung der Maßnahme zu begleiten, so melden Sie sich bitte bis zum 1.6.2020 im
Bauamt der Gemeindeverwaltung Ellefeld
Ansprechpartner Frau Schädlich
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld
Telefonisch sind wir unter 03745 / 78111 0 bzw. DW 03745 / 78111 9 erreichbar oder per mail bauamt-gemeinde(at)ellefeld.de.
Wir freuen uns auf Sie!
Gemeindeverwaltung Ellefeld
Projekt Relaunch Homepage: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014
Die Gemeinde Ellefeld plant die Relaunch ihrer Homepage www.ellefeld.de
und gleichzeitig die grafische Neugestaltung der Internentseite auf Basis TYPO3.CMS

Folgende Leistungen sind dafür erforderlich:
- Analysieren der Ausgangssituation und anschließende Definition der Grundlagen für die Umsetzung des Projektes (Meeting/Workshop)
- Grafische Neugestaltung des Webseiten-Layouts
- Erstellung eines Prototyps der neu gestalteten Webseite als HTML/CSS-Templates
- die neue Internetseite soll barrierearm ausgebaut werden
- Einführung des E-Payment Verfahrens
- Einbeziehung des vorhandenen virtuellen Rundgangs mit hochauflösenden 360 ° Fotos
- Umsetzung auf Basis von TYPO3.CMS
- Erweitertes TYPO3_Modul "Kontakte"
- Erweitertes TYPO3_Modul "Veranstaltungen"
- Anbindung an die vogtlandweite Veranstaltungsdatenbank "freizeitkalender.eu"
- Anbindung "Amt 24 Portal"
- Vorbereitungen für Umsetzungen OZG
- Anwenderschulung
- Projektleitung und Qualitätssicherung
Eine Internetseite ist ein überregionales Aushängeschild. Die Homepage ist rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten für alle zu erreichen und das täglich und weltweit. Da sich die Kommune immer mehr als ein Dienstleistungs-unternehmen versteht und dies auch nach außen darstellen möchte, muss dem Kunden im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit vor allem auch der Weg in die öffentliche Verwaltung weitestgehend erleichtert werden. Durch die Umgestaltung und Anpassung der kommunalen Homepages auf die Bedürfnisse des Kunden, soll es allen Bürgern ermöglicht werden, sich schnell und unkompliziert mit der Verwaltung zu verständigen und Dienstleistungen sowohl abzuwickeln, als auch in Anspruch zu nehmen, in allen Bereichen. (Tourismus, Vereinsleben, Aktuelles etc....)
Die Gemeinde plant den Start für das Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte 2019.
Sollten Sie Interesse haben, diese Leistungen in unserem Auftrag mit uns zusammen durchzuführen, dann senden Sie uns bitte ein Angebot hierfür bis spätestens 28.02.2019 zu. Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.
Gemeindeverwaltung Ellefeld
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld
Telefon: 03745 781110 oder per Mail gemeinde@ellefeld.de
Zeitlicher Ablauf:
- Am 02.05.2019 hat die Gemeinde Ellefeld den Bewilligungsbescheid zur Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) erhalten.
- Am 11.12.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Leistung zur Neugestaltung der Internetseite der Gemeinde Ellefeld beschlossen. Die Vergabe erfolgte an die Firma Pixelbrand GbR, Altmarkt 10, 08209 Auerbach
- 30.01.2020 Gestaltungsbriefing (Auftakt)
- 03.02.2020 Gestaltungsbriefung (anhand Prototyp1)
- 13.02.2020 Anwenderschulung (Datenbankanbindungen)
- 03.03.2020 Gestaltungsbriefing (anhand Prototyp2)
- 04.03. - 31.07.2020 Vorbereitung und Anbindungen (u.a. Amt 24, Veranstaltungsdatenbank) sowie Installation, Einrichtung, Integration der HTML-Templates und Einrichtung einer Entwicklungsumgebung auf einem Server, weitere technische Anpassungen, Vorbereitungen für das E-Paymentverfahren
- 31.08.2020 Workshop mit den Anwendern (Grundlagen für den Umgang mit dem TYPO3 CMS Version 8)
- 22.10.2020 Workshop mit den Anwendern (Erweiterte Anwendungen im TYPO3 CMS Version 8)
- 11.11.2020 Workshop mit den Anwendern (Spezielle Anwendungen TYPO3 CMS Version 8 /Gemeinde Ellefeld)
- 12.11.2020 - 31.01.2021 Datenübernahme (u.a. Einbindung des virtuellen Rundgangs mit hochauflösenden 360 ° Fotos), grafische Ausgestaltung
- 15.01.2021 Anwenderschulung zur Barrierefreiheit von Internetseiten
Ziel:
- 02.02.2021 Start der neugestalteten barrierefreien Internetseite www.ellefeld.de auf Basis TYPO3.CMS
Durch die Umgestaltung und Anpassung der kommunalen Homepages ist es den Bürgern nun schneller und unkomplizierter möglich, sich zu informieren, sich mit der Verwaltung zu verständigen und Dienstleistungen (teilweise) online in Anspruch zu nehmen. Die Gemeinde Ellefeld kann sich in allen kommunalen Schwerpunktbereichen modern und dienstleistungsorient darstellen. Zusätzlich ist dadurch eine verwaltungsübergreifende und überregional angebundene (Amt 24 vom Freistaat Sachsen und Datenbank vom Vogtlandkreis) Online-Visitenkarte entstanden. Die Anwender in der Gemeindeverwaltung sind in der Lage die Aktualität der Informationen eigenständig zu erhalten.
Projekt Hublift Jahnturnhalle: RL des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen vom 21.12.2015 und der Bekanntmachung des SMS
...zum Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2020 *Lieblingsplätze für alle* vom 02.08.2019 sowie der Umsetzungsrichtlinie des Vogtlandkreises zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen *Lieblingsplätze für alle*
Anbau eines Hubliftes in der Jahnturnhalle in Ellefeld

Hublift
Die Gemeinde Ellefeld hat im Jahr 2020 Fördermittel für den Bau eines barrierefreien Zugangs erhalten. Die Mittel stammen aus dem Programm „Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2020 – Lieblingsplätze für alle“ vom Landratsamt Vogtlandkreis. Mit dem verfügbaren Geld wurde ein Hublift hinter dem Eingang zur Gaststätte angebaut. Dazu wurde das Fenster durch eine Glastür ersetzt. Durch einen Mechanismus öffnet die Glastür erst, wenn der Hublift in der oberen Station angekommen ist. Durch diese Baumaßnahme besteht nun auch für Rollstuhlfahrer die Möglichkeit ohne Schwierigkeiten die Gaststätte der Jahnturnhalle zu erreichen, ergänzend zu dem bereits 2018 eingebauten Behinderten- WC.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Gemeindeverwaltung Ellefeld
20.01.2021
Projekt Sanierung Vereinszimmer: Förderung eines Vorhabens aus dem Programm VwV InvestK *Brücken in die Zukunft*
Die Gemeinde Ellefeld ist in der glücklichen Lage Fördermittel aus dem Programm nach der VwV Investkraft – Budget „Sachsen“ „Brücken in die Zukunft“ für die Sanierung des Vereinszimmers unserer Jahnturnhalle Ellefeld verwenden zu können.
Für diese Maßnahme erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Folgende Aufträge wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 6.5.2020 vergeben:
Los 1 Malerarbeiten - Malerbetrieb Heinze GmbH – Siedlung 5 in 08209 Auerbach
zu einem Angebotspreis von 4.404,19 €
Los 2 Trockenbauarbeiten/
Akustikdecke - Bauservice Uwe Ebert – Auerbacher Straße 3 in 08209 Auerbach
zu einem Angebotspreis von 5.163,41 €
Los 3 Innenausbauarbeiten Tischlerei Jochen Badstübner – Bahnhofstraße 2 b in 08236 Ellefeld
zu einem Angebotspreis von 19.329,30 €
Los 4 Bodenbelagsarbeiten Bodenverlegung Fa. Bolz – Mühlbergweg 17 in 08236 Ellefeld
zu einem Angebotspreis von 3.361,19 €
Los 5 Elektroinstallationsarbeiten AER Elektro Renger – Straße des Friedens 1 in 08236 Ellefeld
zu einem Angebotspreis von 7.368,58 €
Los 6 Außenanlagen Fa. Pöhler – Bachstraße 27 in 08428 Langenbernsdorf
zu einem Angebotspreis von 2.425,53 €
Die Planung und Bauleitung obliegt dem Bauplanungsbüro Heidi Schettler aus Grünbach.
Die Bauanlaufberatung findet nächsten Dienstag, d. 19.05.2020 um 9.00 Uhr im Vereinszimmer der Jahnturnhalle statt.
Gemeindeverwaltung Ellefeld
03.03.2020
Projekt Instandsetzung Verbindungsweg Bahnhofstraße und J.-S.-Bach-Straße: RL des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (RL Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE) vom 14.08.2018
Projekt „Instandsetzung des Verbindungsweges zwischen der Bahnhofstraße und der Johann-Sebastian-Bach-Straße“
Die Gemeinde Ellefeld plant im Jahr 2020 die Verbindung zwischen der Bahnhofstraße und der Johann-Sebastian-Bach-Straße in 08236 Ellefeld wieder herzustellen. Der Bau ist in drei Bauabschnitten vorgesehen, der 1. Bauabschnitt betrifft den Abschnitt von der J.-S.-Bach-Straße bis zur Treppenanlage, nur die Wegverbindung in 2020. Dazu wurde aufgrund der Kostenschätzung eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Auftraggeber:
Gemeindeverwaltung Ellefeld
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld
vertreten durch: Bürgermeister Herr Jörg Kerber
Kontakt:
Tel: 0 37 45/ 78 11 0
Fax: 0 37 45/ 78 11 21
E-Mail: gemeinde@ellefeld.de
Der Gemeinderat hat am 06.05.2020 in seiner öffentlichen Sitzung die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A an die Firma
Roscher & Partner
Garten- und Landschaftsgestaltung GmbH
Burgstraße 23
08115 Lichtentanne OT Schönfels
zu einem Angebotspreis von 85.041,03 € (brutto) beschlossen.
Gemeindeverwaltung Ellefeld
07.05.2020
Projekt Begegnungszimmer Grundschule: Förderung eines Vorhabens aus dem Programm VwV InvestK *Brücken in die Zukunft*
Maßnahme Budget Land Schule "Begegnungszimmer Grundschule Ellefeld"
Förderung eines Vorhabens aus dem Programm VwV InvestKraft („Brücken in die Zukunft“)
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministerium des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz vom 23. Februar 2016
Maßnahme: Sanierung eines Klassenzimmers als „Begegnungszimmer“ in der Grundschule Ellefeld
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.10.2019 wurden folgende Leistungen zur Baumaßnahme an folgende Firmen vergeben:
Los 1 – Putz- und Malerarbeiten
Malerbetrieb Heinze Gmbh
Siedlung 5
08209 Auerbach OT Beerheide
zu einer Angebotssumme (brutto) von 12.667,50 €
Los 2 – Fußbodenlegearbeiten
Bodenverlegung Bolz
Mühlbergweg 17
08236 Ellefeld
zu einer Angebotssumme (brutto) von 4.528,71 €.
Los 3 – Trockenbauarbeiten
Bauservice Uwe Ebert
Auerbacher Straße 3
08209 Auerbach
zu einer Angebotssumme (brutto) von 10.582,67 €.
Los 4 – Elektroinstallationsarbeiten
Elektro Lobach Dirk
Dittesstraße 10
08209 Auerbach
zu einer Angebotssumme (brutto) von 5.408,79 €.
Los 5 – Ausstattungsarbeiten
André Schönfelder
Raumausstatter und Parkettlegemeister e.K.
Burgstraße 27
08228 Rodewisch
zu einer Angebotssumme (brutto) von 3.171,95 €.
Die Bauanlaufberatung findet am Montag, dem 11. November 19 um 13.00 Uhr in der Grundschule Ellefeld statt.
Bautenstand am 27.01.2020:
Es ist schon einiges passiert auf der Baustelle. Die Elektro- Rohinstallation ist bereits erfolgt und die Maler haben schon ganze Arbeit geleistet. Der Wandputz ist fertiggestellt und die Heizkörper wieder montiert. Im Laufe der Woche erfolgen der Anstrich der Heizkörper sowie der Einbau der Unterkonstruktion der Akustikdecke.
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Die Vorbereitungen für die Verdunklungsanlage sind bereits getroffen.
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Fertigstellung 24.02.2020
Nach einer Bauzeit von 7 Wochen konnte das neue Begegnungszimmer in der Grundschule in Ellefeld an die Schulleitung übergeben werden.
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Begegnungszimmer: Verdunklung und Parkettboden
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Treppenhaus: neuer Wandanstrich
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Treppenhaus: Bodenbelag
Gemeindeverwaltung Ellefeld
03.03.2020
Projekt Aufforstung mit Rotbuchen: Förderung eines Vorhabens nach der RL des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung... im Freistaat Sachsen (FörderRL Wald und Forstwirtschaft -
Maßnahme: Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten - Aufforstung mit Rotbuchen
11.06.2019
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
Für die Maßnahme wird eine freihändige Vergabe durchgeführt, Angebote dürfen gern bis zum 03.07.2019 abgegeben werden.
Vorhaben:
0,5 ha Vorwuchsbeseitigung und Bodenbearbeitung
2500 Stück Rotbuchen HSL 81012 + Pflanzleistung
Zaunbau aus 300 lfm Knotengeflecht 1,60m Höhe URSUS 160/23/15L und Z- Profil Stahlpfosten einschließlich Bodenverankerung
Pflege für 1 Jahr
26.11.2019
Beginn der Aufforstung und des Zaunbaus
Bildrechte
Bildrechte
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Text und Fotos: Gemeindeverwaltung Ellefeld
05.12.2019
Im Kommunalwald Abteilung 409b der Gemeinde Ellefeld wurde eine Fläche von 0,5 ha mit 2500 Rotbuchen aufgeforstet. Diese Maßnahme dient der Umwandlung in einen standortgerechten Mischwald.
Projekt Zimmersteig: Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER / 2014) vom 15.12.2014
Projekt: Zimmersteig
Für das Bauvorhaben wird eine öffentliche Ausschreibung auf eVergabe durchgeführt:
https://www.evergabe.de/auftraege
Bauvorhaben:
Lückenschluss Wanderweg Zimmersteig, Wegebau mit einer Deckschickt aus Baustoffgemisch ohne Bindemittel, Installation einer Straßenbeleuchtung (3 Standorte), Bau einer Furt und Geländeregulierung
Zeitablauf:
Bewerbung für die Beteiligung an der Ausschreibung bis 26.11.2019
Interessenten können sich über das
Ingenieurbüro Sascha Granetzny
Weststraße 13
08523 Plauen
Tel.: 03741/255214
oder
Bauamt der Gemeinde Ellefeld
Frau Geipel
Hauptstraße 21
08236 Ellefeld
Tel.: 03745 / 781115
informieren bzw. beteiligen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
- Abgabe der Angebote bis 26.11.2019 11:00 Uhr
- Vergabe der Leistungen durch den Gemeinderat am 11.12.2019
- Bauzeit: 02.03.2020 bis 30.04.2020
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 die Vergabe der Bauleistungen nach öffentlicher Ausschreibung an die Fa. VSTR AG Rodewisch zu einer Angebotssumme von 52.373,40 € (brutto) beschlossen. Der Baubeginn ist ab 02.03.2020 geplant.
Baufortschritt Zimmersteig
28.04.2020
Die Baustelle wurde am 23.04.2020 eingerichtet und begonnen. Die vorhandenen Beläge wurden zurückgebaut und die Rasengittersteine entfernt. Anschließend wurde der Mutterboden abgetragen und seitlich gelagert. Inzwischen wurde begonnen, die Frostschutzschicht einzubringen. Es geht nun weiter mit dem Erdbau und dem Einbau der restlichen Frostschutzschicht. Der Zimmersteig wird mit 3 Lampen zur Beleuchtung ausgestattet, für diese wurde der Standort festgelegt.
Für den Wegebau wurde der Zimmersteig von der Hohofener Straße aus gesperrt. Wir bitten alle Fußgänger, Wanderer und Fahrradfahrer nicht durch die Baustelle zu laufen. Die Gartenbesitzer sprechen sich bitte mit der vor Ort arbeitenden Baufirma ab um einen reibungslosen und unfallfreien Bauablauf zu gewährleisten.
09.09.2020
Nachdem nun die letzten Bauarbeiten, wie der Einbau der Asphaltdecke als Aufstellfläche am Beginn des Zimmersteiges, der Umbau der Furt in der Roten Göltzsch abgeschlossen ist sowie alle 3 Masten der Beleuchtung funktionstüchtig sind, wurde die Bauabnahme mit der Firma VSTR Rodewisch am 12.06.2020 durchgeführt.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 68.000 €, finanziert durch die Richtlinie LEADER mit einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 49.600 €.
Wir danken allen Anwohnern, Kleingärtnern und Spaziergängern für das Verständnis während der Bauarbeiten und hoffen allen eine Freude mit dieser Aufwertung des Flurstückes gemacht zu haben.
Am 09.09.2020 wurde der Zimmersteig offiziell eingeweiht.
Gemeindeverwaltung Ellefeld
September 2020
Fachkonzepte
Stadtentwicklungskonzept "Ellefeld Aktive Mitte":
- Antrag auf Städtebauförderung für den Ortskern "Ellefeld Aktive Mitte" - Aufruf an private Eigentümer
Städtebauförderung für den Ortskern „Ellefeld Aktive Mitte“
Aufruf an private Eigentümer
Im Rahmen des Förderprogramms für städtebauliche Erneuerung Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) „Ellefeld Aktive Mitte“ hat der Gemeinderat über die Förderung privater Baumaßnahmen beschlossen.
Private Hauseigentümer, die innerhalb des Fördergebietes Ihr Eigentum haben (s. Karte) können eine Förderung von bis zu 25% der entsprechend förderfähigen Kosten erhalten.
Dies gilt für Modernisierungen an der Außenhülle des Gebäudes, wie z.B. Dach, Fassade, Wärmedämmung einschl. Planungskosten gem. DIN 276. Auch Eigenleistungen können bis zu einem bestimmten Maß angesetzt werden.
Eigentümer, welche die Absicht haben, Ihre Häuser innerhalb der kommenden Jahre entsprechend sanieren zu lassen, werden gebeten, dies bis 31.03.2020 bei der Gemeinde Ellefeld schriftlich zu bekunden.
zum Antragsformular
Es sind Angaben über Art der geplanten Modernisierung, Zeitraum und ggf. bereits vorhandene Kostenschätzung zu machen. Eigentümer, die bereits zu einem früheren Zeitraum Ihr Interesse bekundet haben, möchten dies bitte mit den o.g. Angaben nochmals tun.
Genaue Erläuterungen zum Programm und der Förderung erfolgen dann nach jeweiliger individueller Terminabsprache mit der Gemeinde.
Kontakt: wohnbau(at)ellefeld.de
- Zuwendungsbescheid Förderprogramm
Zuwendungsbescheid aus dem Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP)
Gemeindeverwaltung Ellefeld
26.08.2019
- Konzept "Ellefeld Aktive Mitte"

Die rote Linie kennzeichnet das Fördergebiet. Die Karte kann gern im Rathaus eingesehen werden.
Die Gemeinde Ellefeld sucht nach Möglichkeiten, den zentralen Bereich des Ortes mit seinen Geschäften, Infrastruktureinrichtungen und Wohnräumen zu erhalten und zu entwickeln – vor allem Funktionsverlusten und Gebäudeleerständen in dem zentralen Bereich entgegenzuwirken. Nun bietet sich auch für kleinere Gemeinden die Möglichkeit, eine Antragstellung zur Neuaufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ SOP vorzunehmen.
Mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKO) „Ellefeld Aktive Mitte“ wird die Gemeinde Ellefeld in die Lage versetzt, einen Antrag zur Aufnahme in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen. Die Aufnahme bildet die Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Programm. Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2019 die Verabschiedung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) „ Ellefeld – Aktive Mitte“ beschlossen und beauftragte den Bürgermeister mit der Antragstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP).
Das gesamte Stadtentwicklungskonzept (SEKO) umfasst 99 Seiten.
Text und Bilder: Gemeindeverwaltung Ellefeld
11.02.2019
Regionales Einzelhandelskonzept für den Mittelzentralen Städteverbund:
- Einzelhandelskonzept Städteverbund
Am 11.10.2017 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld, auf der Grundlage des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes für den MZSV "Göltschtal" vom September 2017 (EHK) den für Ellefeld bestimmten Teil als Basis für bauplanungsrechtliche Entscheidungen bei der Einzelhandelsentwicklung zunächst bis zum Jahr 2025 verbindlich anzuwenden. Hierzu waren die Gewerbetreibenden der Gemeinde eingeladen.
Im EHK wurde der zentrale Versorgungsbereich der Gemeinde eingestuft und damit als "städtebaulich schutzwürdig" erklärt. (siehe Karte).
Das Einzelhandelskonzept umfasst insgesamt 132 Seiten.
Bauleitplanung
Bekanntmachung über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BuaGB zur 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans des Mittelzentralen Städteverbundes Göltzschtal (Vorentwurf Stand 1/2019)
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in seiner Öffentlichen Sitzung am 23.01.2019 folgenden Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses v. 25.01.2017 (Nr. 2017-01-B07) und Aufstellungsbeschluss über die Aufstellung zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ gefasst.
Ortsübliche Bekanntmachung des erneuten und geänderten Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.01.2019 folgenden Beschluss, Beschluss-Nr. 2019-01-B06 gefasst:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ vom 25.01.2017, Beschluss-Nr. 2017-01-B07.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld beschließt gemäß §2 (1) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, der aus 5 Planteilen der beteiligten Kommunen Auerbach/Vogtl., Rodewisch und Ellefeld sowie der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein (Stadt Falkenstein/Vogtl., Gemeinde Neustadt/Vogtl., Gemeinde Grünbach) besteht.
- Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung der Flächennutzungsplanung für den Planteil Ellefeld.
- Das Änderungsverfahren wird im vollständigen, zweistufigen Verfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gemäß §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
- Gegenstand des Änderungsverfahrens sind die in der Beschlussanlage tabellarisch aufgeführten Einzeländerungen.
- Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB durchzuführen. Ort und Zeitdauer der Auslegung des Vorentwurfs sind im Amtsblatt öffentlich bekanntzumachen. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden.
- Mit der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, ist der erforderliche Inhalt und Umfang der Umweltprüfung zu ermitteln (Scoping).
- Der Beschluss ist gemäß §2 Abs.1 Satz 2 BauGB einschließlich der Beschlussanlage im Amtsblatt der Gemeinde Ellefeld ortsüblich bekannt zu machen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß §2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Ellefeld, den 25.01.2019
J. Kerber
Bürgermeister
Gemeinsamer Flächennutzungsplan des Mittelzentralen Städteverbundes
Die genehmigten Flächennutzungsplanänderungen E 1.1. bis E 1.5 in der Fassung 02/2015 mit Begründung wurden am 21.03.2016 ausgefertigt.
Die Erteilung der Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderungen, sowie die Stelle, bei der der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, sind im "Ellefelder Bote" Nr. 4 vom 19.04.2016 ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachungder Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 214, § 215 BauGB) hingewiesen worden.Die Flächennutzungsplanänderungen E 1.1 bis 1.5 werden mit der Bekanntmachung wirksam.
GEMEINDE ELLEFELD
VOGTLANDKREIS
1. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“ Auerbach/Vogtl. - Ellefeld - Falkenstein/ Vogtl. - Rodewisch sowie der Gemeinden Grünbach und Neustadt
Landkreis: Vogtlandkreis
Region: Chemnitz
Land: Freistaat Sachsen
Text und Bilder: Gemeindeverwaltung Ellefeld
13.03.2018
Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan "Mischgebiet Am Bahnhof", Gemeinde Ellefeld
Inkrafttreten der Satzung über den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Bahnhof“, Gemeinde Ellefeld
Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ellefeld hat am 13.12.2017 in öffentlicher Sitzung für das Gebiet nordöstlich der Bahnhofstraße, zwischen den Grundstücken Bahnhofstraße Nr. 28 und Nr. 34, Gemarkung Ellefeld, Flurstücksnr. 652/5
und 658/3 teilweise (siehe Lageplan) den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Bahnhof“, Gemeinde Ellefeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der Fassung 12/2017 als Satzung beschlossen.
Ausgefertigt wurde die Satzung am 19.12.2017. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB erfolgte im Amtsblatt am 16.01.2018. Die Satzung über den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Bahnhof“,
Gemeinde Ellefeld ist mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung am 16.01.2018 in Kraft getreten.
Die Satzung über den Bebauungsplan „Mischgebiet Am Bahnhof“, Gemeinde Ellefeld kann einschließlich seiner Begründung in der Gemeindeverwaltung Ellefeld, Hauptstraße 21, 08236 Ellefeld, Bauamt, Zimmer 3 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Dienststunden:
Dienstag : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag : 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit seiner Begründung wird ergänzend in das Internet eingestellt (www.ellefeld.de Bürgerservice Gemeindeverwaltung Bauleitplanung) sowie im zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ellefeld, Hauptstraße 21, 08236 Ellefeld, geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
J. Kerber
Bürgermeister