Ehrenamtskarte beantragen
Inhalte aus AMT24 | Dienstleistungen
Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.
Die aktuelle Ehrenamtskarte gilt bis zum 31.12.2024.
Bitte beachten Sie: Nicht alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen nehmen die Anträge entgegen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt vor Ort.
Weitere Informationen
- Angebote für Engagierte
- Sächsische Ehrenamtskarte, Flyer
-
Sächsische Ehrenamtskarte, Leitfaden für Kommunen und Verbände
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Mindestalter: 14 Jahre
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
- Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
- Umfang des Engagements: mindestens 3 Stunden pro Woche
- Jugendleiter: Erhalt parallel zur Jugendleitercard möglich
Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:
- Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege
- Kirchgemeinde
- gemeinnützige Stiftung
- gemeinnütziger Verband oder Verein
- Stadt, Gemeinde, Gemeindeverband
Verfahrensablauf
Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (zum Abruf hier in Amt24).
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
- Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.
Erforderliche Unterlagen
Formular: –> Ehrenamtskarte, Antrag auf Erhalt
Fristen
Gültigkeit: 01.01.2022 bis 31.12.2024
Kosten (Gebühren)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
für Städte und Gemeinden:
Formular: –> Bestellung von
Sächsischen Ehrenamtskarten zur Vergabe
(mit Wappen/Logo oder QR-Code, Geltungsdauer bis 31.12.2024)
--> Leitfaden zur Sächsischen Ehrenamtskarte
(nur elektronisch verfügbar)
für interessierte Kooperationspartner:
Formular: –> Beschreibung des
Angebotes und Bestellung von Aufklebern
(zur Veröffentlichung im Internetportal und Information der Karteninhaber)
Rechtsgrundlage
-
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 09.03.2022
Rechtsbehelf
entfällt