Amt 24

Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre) in einer kommunalen Einrichtung anmelden

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Anmeldung für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung

Wenn Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter in einen Kindergarten schicken möchten, sollte die Einrichtung nicht zu weit entfernt von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz sein. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Die Anmeldung erfolgt generell beim Träger der Einrichtung, für gemeindeeigene Kindergärten etwa bei der Gemeinde, für Einrichtungen freier Träger über die Einrichtung bei der Geschäftsführung des jeweiligen Trägervereins.

Hinweis: War Ihre Tochter oder Ihr Sohn bis zum dritten Geburtstag ein "Krippenkind“ in der gleichen Einrichtung, läuft der Betreuungsvertrag nach dem Wechsel in die Kindergartengruppe auch ohne Antrag weiter.

Zuständige Stelle

Leitung der Kindertagesstätte oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • physische und psychische Gesundheit

Verfahrensablauf

Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus.

  • Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
  • In größeren Städten können Sie ihre Kinder für mehrere Kindergärten vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden.
  • Lassen Sie Ihren Sprössling vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
  • Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
  • Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Dieser enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliches Attest
  • Impfnachweise

Fristen

  • Unabhängig vom Träger: Anmeldung in der Regel sechs Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn.
  • Kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz frei ist.

Kosten (Gebühren)

  • Der Elternbeitrag beträgt höchstens 30 % der Personal- und Sachkosten (§ 15 Elternbeiträge SächsKitaG)
  • Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 15.09.2022

Rechtsbehelf