Abbrennen offener Feuer & Brauchtumsfeuer

Logo Gemeinde Ellefeld Bildrechte

Da das "Abbrennen von offenen Feuer" grundsätzlich als eine öffentliche Beeinträchtigung gilt, gibt es dazu öffentliche Regelungen, die ganzjährig gelten.

Diese hat die Gemeinde Ellefeld als örtliche Polizeibehörde (Ordnungsamt) im Rahmen der Polizeiverordnung (§ 13) für das gesamte Gemeindegebiet Ellefeld festgelegt und bittet um Beachtung:

  • Grundsätzlich ist für das Anbrennen von offenem Feuer die Erlaubnis der Gemeinde Ellefeld erforderlich.
  • Keiner Erlaubnis bedürfen jedoch Koch- und Grillfeuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigung Dritter durch Rauch und Gerüche entsteht. Das Abbrennen wird untersagt oder mit Auflagen verbunden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe des Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit gefährlichen Stoffen usw. sein.

Die Waldbrandwarnstufen sind zu beachten.

Daneben gelten zusätzlich die Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Auch hier bitten wir um Beachtung, insbesondere bei den Ansammlungsverbot und den Kontaktbeschränkungen.

Aufgrund dieser Corona-Schutzmaßnahmen wird es in diesem Jahr wiederholt keinen Fackelumzug mit der Freiwilligen Feuerwehr zum Höhenfeuer auf dem Sportplatz und der Fohlentaufe auf dem Reitplatz Ellefeld geben. Auch öffentliche Brauchtumsfeuer in den Vereinen und Gartensparten sind nicht erlaubt.


Zusammenfassung:

Es können Grill- und Kochfeuer mit trockenem, unbehandelten Holz in befestigten Feuerstätten bzw. mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Grillgeräten (laut Polizeiverordnung) unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung ohne Genehmigung, aber mit Rücksicht auf Nachbarn und die allgemeine Sicherheit stattfinden. Es sind die aktuellen Waldbrandwarnstufen zu beachten. 

Gemeindeverwaltung Ellefeld
19.04.2021