Gewusst wie - spart Energie [05-2023]

Energieausweis


Der Energieausweis eines Wohngebäudes ist ein Dokument, dass das gesamte Gebäude hinsichtlich der energetischen Qualität bewertet. Er dient dazu, Gebäude unterschiedlichen Bautyps miteinander zu vergleichen. Im Energieausweis werden die wichtigsten Eigenschaften der Gebäudehülle und der Heizungsanlage beurteilt und einer Farbskala für den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf zugeordnet.

Seit 2014 erfolgt die Einordnung in die Effizienzklassen A+ bis H. Energieausweise werden in Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise unterschieden. Für den Energieverbrauchsausweis wird als Grundlage der tatsächliche Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten angesetzt. Daraus wird ein spezifischer Energieverbrauchskennwert für End- und Primärenergie errechnet. Längere Leerstände und eine Witterungsbereinigung (z. B. für sehr kalte Winter) werden berücksichtigt. Nur so lassen sich Gebäude unterschiedlicher Standorte miteinander vergleichen. Der Verbrauchskennwert ist stark vom Nutzerverhalten der Bewohner abhängig.

Beim Energiebedarfsausweis erfolgt eine Berechnung des voraussichtlichen Energiebedarfs anhand der Kenndaten der beheizten Gebäudehülle und der Qualität der eingebauten Heizungsanlage. Es werden normierte Nutzungsbedingungen für die Berechnung zugrunde gelegt. Als Ergebnis wird ein spezifischer Energiebedarfskennwert für End- und Primärenergie ausgewiesen.

Für jeden Neubau ist bei Nutzungsaufnahme der zuständigen Behörde ein Energieausweis nachzuweisen. Die energetischen Kennwerte müssen dem fertiggestellten Gebäude entsprechen. Bei Bestandsgebäuden ist bei einem Verkauf, spätestens bei der Besichtigung, dem Käufer ein Energieausweis vorzulegen. Gleiches gilt bei Vermietung oder Verpachtung. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, ist dies spätestens bei Vertragsunterzeichnung nachzuholen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind lediglich Baudenkmäler. Bereits in Immobilienanzeigen sind Angaben aus dem Energieausweis zu veröffentlichen. Dazu gehören die Art des Ausweises, der Energiekennwert (Verbrauchskennwert oder Bedarfskennwert), der wesentliche Energieträger, das im Energieausweis benannte Baujahr sowie die Energieeffizienzklasse (bei ab 2014 ausgestellten Ausweisen).

In Sachsen dürfen Energiebedarfsausweise mit einem rechnerischen Gesamtnachweis nach EnEV nur von bauvorlagenberechtigten Architekten oder Ingenieuren ausgestellt werden. Bedarfs- oder Ver- brauchsausweise für Bestandsgebäude, die über längere Zeit nichtbaulich verändert wurden, dürfen von allen in §21 EnEV aufgeführten Personen, z. B. auch von qualifizierten Energieberatern, angefertigt werden. Energieausweise sind ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Die Preise für Energieausweise sind grundsätzlich frei verhandelbar und werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten.

Einen Flyer zum Energieausweis für Wohngebäude finden Sie im Eingangsbereich des Rathauses. Oder sprechen Sie den kommunalen Energiemanager Michael Rink direkt an.

Telefon: 03745/781128
Mail: energie@ellefeld.de

Energiespartipp Gewusst wie - spart Energie [04-2023]

Gemeindeverwaltung Ellefeld
Michael Rink
11.07.2023