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- Wohnungsgeberbestätigung
- An- oder Abmeldung angeben. Erforderliche Unterlagen Fristen Bestätigung durch den Wohnungsgeber: spätestens 2 Wochen nach dem Ein- oder Auszug Hinweis: Weigert sich der Wohnungsgeber, die Bestätigung au
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- Fundsachen abgeben
- heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen. Die Ablieferung an die Fundbehörde sollte zeitnah, spätestens zehn Arbeitstage nach dem Fund, erfolgen. Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Lebens- und
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl)
- bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung. Fristen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis: spätestens bis 21. Tag vor der Wahl Kosten (Gebühren) Eintragung in das Wählerverzeichnis: keine Bearbeit
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl)
- Internetportal des Bundeswahlleiters abrufbar. Fristen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis: bis spätestens 21. Tag vor der Wahl Kosten (Gebühren) keine BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage
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- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen
- rist (20. bis 16. Tag vor der Wahl) Entscheidung über den Einspruch / den Berichtigungsantrag: spätestens zehn Tage vor der Wahl Kosten (Gebühren) keine BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Recht
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- Schiedsstelle anrufen
- Zustellkosten) BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) – Weitere Vollstreckungstitel
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl)
- Internetportal der Bundeswahlleiterin abrufbar. Fristen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis: spätestens bis 21. Tag vor der Wahl Kosten (Gebühren) keine BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rec
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- Briefwahl
- einem Merkblatt zur Briefwahl. Fristen Beantragung: nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung (liegt spätestens 21 Tage vor der Wahl vor) Einreichung: rechtzeitig vor dem Ende der Wahlzeit am Wahltag bei der
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- Sperrzeit, Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- 00 Verkürzung der Sperrzeit durch späteren Beginn oder früheres Ende: für vorübergehende Anlässe befristest auf höchstens drei Nächte: EUR EUR 20,00 bis EUR 340,00 in sonstigen Fällen: EUR EUR 20,00 bis
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- Gaststättengewerbe anzeigen
- Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle spätestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes gemäß § 2 Abs. 1 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)