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Deine Suche nach 1 lieferte 37 Ergebnisse.
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- Hundesteuer, Befreiung beantragen
- keine Kosten (Gebühren) keine BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) - Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit
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- Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
- sbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Voraussetzungen Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz Verfahrensablauf Mancherorts wird bei der
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- Hundesteuer, Abmeldung beantragen
- viel gezahlte Hundesteuer zurück. BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit
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- Wohnungsgeberbestätigung
- richtig oder nicht rechtzeitig aus, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden. Rechtsgrundlage § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung des Wohnungsgebers §
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- Gewerbe anmelden
- persönlich, schriftlich oder elektronisch anmelden. Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Anmeldung" (GewA 1) erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Sie können das Formular, je nach Angebot der Behörde, auch [...] Empfangsbescheinigung ausgestellt wird. Elektronische Anmeldung Wird das Formular "Gewerbeanmeldung" (GewA 1) elektronisch versendet, entfällt das in Feld 33 vorgesehene Unterschriftsfeld. Die zuständige Stelle
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- Hundesteuer, Anmeldung beantragen
- Zwingersteuer). Das Nähere ist der jeweiligen Hundesteuersatzung zu entnehmen. Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit
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- Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl)
- age § 18 Bundeswahlordnung (BWO) – Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) – Wahlrecht, Vertrautheit Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug innerhalb der Gemeinde)
- nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann. Rechtsgrundlage § 23a Bundesmeldegesetz (BMG) – elektronische Anmeldung §
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- Meldebehörde, Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)
- nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann. Durch die Anmeldung in der Gemeinde (Hauptwohnsitz) werden Sie bei der nächsten
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- Schaustellungen von Personen, Erlaubnis beantragen
- en mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter (§ 33a Abs. 1 Satz 2 GewO). Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen