Suchergebnisse
Deine Suche nach 1 lieferte 179 Ergebnisse.
-
- Schwerbehindertenausweis
- im Sinne des Einkommensteuergesetzes Bl – Blind Gl – Gehörlos RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags 1. Kl. – Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse
-
- Hundesteuer, Abmeldung beantragen
- viel gezahlte Hundesteuer zurück. BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit
-
- Autoreisen
- Differenz zwischen den beiden Werten ergibt die höchstmögliche Zuladung. Beispiel: 1.750 Kilogramm Gesamtgewicht und 1.375 Kilogramm Leergewicht ergeben 375 Kilogramm Zuladung. Diese steht Ihnen also für
-
- Weitere Ab- und Anmeldungen bei einem Umzug
- Fall, dass kein Halterwechsel erfolgt und nicht für auslaufende Kennzeichen (siehe Anlage 1 Nummer 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung). Fahrzeugzulassungs-Verordnung Bundesministerium
-
- Wohnungsgeberbestätigung
- richtig oder nicht rechtzeitig aus, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden. Rechtsgrundlage § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung des Wohnungsgebers §
-
- Überwachungsbedürftige Gewerbe
- selbstständig gewerbsmäßig Dienstleistungen erbringen, ist die Überwachung Ihres Gewerbes nach § 38 Abs. 1 und 2 GewO nicht erforderlich. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service
-
- Stufe 2: Gerichtliche Schuldenbereinigung
- besser stünde (also bei insolvenzrechtlicher Abwicklung nach dem Gesetz). Rechtsgrundlagen § 305 Abs. 1 Nr. 4 Insolvenzordnung (InsO) – Eröffnungsantrag, Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans §§ 306 bis
-
- Meldepflicht bei einem Umzug
- nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden kann. Hauptwohnung und Nebenwohnung Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die
-
- Kindertagespflege
- Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Rechtsgrundlage §§ 23, 24, 43 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) Sächsische
-
- Reisevorbereitung: Checklisten
- aren Plastikbeutel mitzuführen (Volumen des Beutels: maximal 1 Liter) Beim Betreten der Sicherkeitskontrollstelle ist der verschließbare 1-Liter-Plastikbeutel sichtbar – also nicht im Handgepäck verstaut