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- Hilfe bei häuslicher Gewalt
- der Ehe abhängig ist, können Sie – unabhängig von der Dauer der Ehe in Deutschland – Anträge nach §§ 1 und 2 Gewaltschutzgesetz stellen. Für die Rechtslage von Migranten ist der aufenthaltsrechtliche Status
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- Leistungen für Menschen mit Behinderungen
- ausgegangen werden kann (§ 11 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI) im Zeitpunkt der Antragstellung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird (§ 11 Absatz 1 Nummer 2 SGB VI) sich die Notwendigkeit
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- Gewerbezentralregister-Auszug beantragen
- Elektronische Antragstellung Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) - Nr. 1132 Anlage (zu § 4 Abs. 1) Kostenverzeichnis Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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- Sperrzeit, Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen
- Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG) – Sperrzeit Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) - Anlage 1, Nr. 43 Gaststättenwesen Freigabevermerk Sächsische Staatskanzlei, Amt24-Redaktion 30.05.2023. Rechtsbehelf
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- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Ausnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen
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- Ausrüstung von Fahrrädern
- hinter Fahrrädern sind: Abmessungen: Breitenempfehlung: maximal ein Meter Höhenempfehlung: maximal 1,40 Meter Längenempfehlung: maximal 2 Meter Es sind keine Bremsen für Anhänger vorgeschrieben. Deshalb
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- Insolvenz-Ablauf
- verschieden sein. Lesen Sie mehr dazu in den Einzelkapiteln und detaillierten Verfahrensbeschreibungen. 1. Eröffnungsantrag Antrag auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens Gläubiger * und Schuldner haben das Recht
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- Erste Sicherungsmaßnahmen
- vorläufigen Verwalters § 22a InsO – Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses §§ 270a Abs. 1 InsO – Bestellung eines vorläufigen Sachwalters Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium der Justiz
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- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- mögen im Inland, in der EU und im nichteuropäischen Ausland und zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (Unternehmensbeteiligungen, Treuhandvermögen, Genussrechten und
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- Anmeldung der Eheschließung
- ausgebucht sind. Zum Beispiel sind dies Tage mit "auffälligem" Datum, wie zum Beispiel der 01.08.2018 (1.8.18) oder der 09.09.2019. Die Sommermonate sowie Tage am Ende der Woche sind ebenfalls begehrt. Viele