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  • Zweitpass beantragen
    zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 2.500,00 bestraft werden. Rechtsgrundlage § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht § 5 PaßG – Gültigkeitsdauer § 6 PaßG – Ausstellung § 19 PaßG – Zustä
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss
    können ihr Amt auch kündigen, sofern dies nicht zur Unzeit geschieht. Rechtsgrundlage §§ 21 Abs. 2 Nr. 1a, 22a Insolvenzordnung (InsO) – Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses §§ 67 bis 73 InsO
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Unterstützung bei Steuer- und Abgabenzahlung
    weisungsfreien Angelegenheiten (§ 8a Sächsisches Kommunalabgabengesetz) erhoben werden, § 32 Absatz 1 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung. Stundung kann demnach gewährt werden, wenn die Zahlung bei
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Bauliche Veränderungen an Haus und Grundstück
    Nachbargrundstück aufwies, eine Terrasse, wodurch sich zu dem Nachbargrundstück ein Höhenunterschied von 1 m ergibt. Bei starken Regenfällen läuft nunmehr das Regenwasser von der Terrasse auf das Grundstück
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Naturschutz und Forstrecht
    Gehölze von vornherein nicht Gegenstand einer solchen Satzung sein können, regelt § 19 Absatz 2 Satz 1 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG); dazu gehören insbesondere Bäume, Sträucher und Hecken
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Wer darf gewählt werden? (Kommunalwahl)
    persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz Gesetze-im-Internet.de § 49 Sächsische Gemeindeordnung s ächsische Staatskanzlei Wer darf
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Innovations- und Technologienetzwerke
    Arbeit und Verkehr unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: VDI | VDE | IT Dr. Kai Pflanz Steinplatz 1 0623 Berlin Tel. +49 30 310078-355 Fax +49 30 310078-222 kai.pflanz@vdivde-it.de Fachkräfte-Portal www
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Erwachsen werden
    Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen des Einzelnen zu unterstützen (§ 17 Absatz 1 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen). Wenn Du persönliche Probleme hast, die sich auf Dein Verhalten
    • Typ: Amt24 Lebenslage
  • Schöffenamt beim Strafgericht übernehmen
    Verfahren sprechen, müssen Sie dies dem Gericht unverzüglich bekannt geben. Rechtsgrundlage Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG) – Unabhängigkeit der Richter §§ 28 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) §§ 44, 44a
    • Typ: Amt24 Dienstleistung
  • Kapitalgesellschaften
    handelt es sich nicht um eine eigene, neue Rechtsform, sondern um eine GmbH (auch "Mini-GmbH" oder "1-Euro-GmbH"). Die Unternehmergesellschaft kann mit einem Mindeststammkapital von weniger als EUR 25.000
    • Typ: Amt24 Lebenslage

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