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Deine Suche nach 1 lieferte 182 Ergebnisse.
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- Namensänderung des Hundehalters mitteilen
- uerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium
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- Erlöschen eines Vereins
- an. Die Fortsetzung der Vereinstätigkeit ist – auch in einer Ersatzorganisation – gemäß § 20 Absatz 1 des Vereinsgesetzes strafbar. Erlöschen wegen Wegfalls der Mitglieder Ein Verein erlischt auch dann [...] Der Verein ist ebenfalls im Vereinsregister zu löschen. Lesen Sie auch Rechtsgrundlage §§ 3, 20 Abs. 1 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG) Freigabevermerk Sächsisches Staatsministerium
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- Leben mit einer Behinderung
- der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können." (§ 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX) Es wird unter anderem zwischen folgenden Behinderungsarten unterschieden: Anfallsleiden
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- Alkohol am Arbeitsplatz
- alkoholische Getränke und ihr Alkoholgehalt in Gramm: Bier, 0,3 l: 13 g Wein: 0,2 l: 16 g Sherry: 0,1 l: 16 g Likör: 0,02 l: 5 g Whisky: 0,02 l: 7 g Ist jemand, der viel Alkohol verträgt, besser vor Al [...] Versicherungsschutz kann entfallen, wenn Beschäftigte alkoholisiert fahren. Arbeitsschutzgesetz § 15 Abs. 1 und 16: Die Beschäftigten sind verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge [...] bei ihrer Aufgabenerfüllung fähig sind, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachten (GUV-VA 1, § 7). Arbeitgeber dürfen Beschäftigte im alkoholisierten Zustand nicht ihre Tätigkeit weiter ausüben
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- Mobilfunk im Ausland nutzen
- im Wesentlichen vier verschiedene Frequenzbereiche: 850, 900, 1.800 und 1.900 MHz. In Europa wird der Mobilfunk auf den Frequenzen 900 oder 1.800 MHz gesendet. Alle neueren Mobiltelefone sind Dualbandhandys [...] etwa auf dem amerikanischen Kontinent. Dort funken Mobiltelefonierer häufig im GSM-Netz auf 850 und 1.900 MHz. Wer von dort per Handy nach Deutschland anrufen will, braucht deshalb ein Triband- oder Qu
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- Der letzte Wille
- was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passieren soll. Diese Freiheit wird durch Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes ("Eigentumsfreiheit und Erbrechtsgarantie") geschützt. Wenn Sie also zu Lebzeiten
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- Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen
- bei Krankheit finanziell abgesichert. Dafür führt der Arbeitgeber 1,1 Prozent des Arbeitsentgelts seiner Beschäftigten als Umlage U1 ab. Lassen Sie sich von der Haushaltshilfe bestätigen, dass sie monatlich
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- Abstandsflächen und Abstände
- insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen, nicht mehr als 1,50 Meter vor die Außenwand vortreten, mindestens 2,00 Meter von der gegenüberliegenden Nachbarsgrenze [...] beträgt 0,4 H, jedoch mindestens drei Meter. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügen als Tiefe der Abstandsfläche drei Meter [...] einander stehen Außenwände zu einem nicht einsehbaren Gartenhof bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 Gebäude und bauliche Anlagen, die in den Abstandsflächen zulässig sind (siehe Ausnahmen) Gebä
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- Kleine Lotterie oder Ausspielung innerhalb eines Stadt- oder Gemeindegebietes anzeigen
- Voraussetzung für die Erteilung einer Einzelerlaubnis ist die anerkannte Gemeinnützigkeit (§ 14 Absatz 1 Nr. 1 GlüStV 2021). Weitere InformationenZuständige Stelle Ordnungsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung [...] Anzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung gemäß Ziffer II Nummer 1 der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) Eine Kleine Lotterie oder A
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- Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen
- gekommen sind. Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein. Weitere InformationenZuständige Stelle Gemeinde- oder Stadtverwaltung Vorau [...] Unterlagen Familienstammbuch Geburtsurkunden der Kinder Fristen Antragstellung: bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes Kosten (Gebühren) keine BearbeitungsdauerHinweise (Besonderheiten)Rechtsgrundlage