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- Erbschein
- dem 17.08.2015 beantragt werden. Mit diesem Dokument können Erben, Nachlassverwalter sowie Testamentsvollstrecker ihre Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedsstaat nachweisen. Das Europäische Nachlasszeugnis
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- Sorgerechtsverfügung
- Sorgerechtsverfügung Mit einer Sorgerechtsverfügung, die in Form einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) erfolgen muss, haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit, im Voraus zu
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- Wohnungsgeberbestätigung
- An- oder Abmeldung angeben. Erforderliche Unterlagen Fristen Bestätigung durch den Wohnungsgeber: spätestens 2 Wochen nach dem Ein- oder Auszug Hinweis: Weigert sich der Wohnungsgeber, die Bestätigung au
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- Einsargung und Beförderung
- oder in einen zur Aufbewahrung von Leichen bestimmten Raum überführt wird. Die Überführung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung des Todes beginnen. Blatt 3 des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung
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- Versand- und Postdienste
- nie ein Monopol gegeben; Sie konnten immer schon zwischen verschiedenen Anbietern wählen. Zu den bekanntesten außer der Deutschen Post (DHL) zählen UPS, FedEx, GLS und Hermes. Je nach Anforderung und Lie
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- Linksammlung Erben und Vererben
- die gesetzliche Erbfolge geltenden Regelungen. Sie finden darin unter anderem Informationen zu Testamenten und zum Erbvertrag, zu den wichtigsten Punkten, die bei einem Todesfall zu beachten sind, zum Erbrecht
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- Lebensmittelverarbeitende Gewerbe
- und lässt diese in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen untersuchen und führt mikrobiologische Hygienetests (Tupferproben) durch. Tipp: Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner
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- Kündigung des Mietverhältnisses
- ist – sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter – immer eine Frist einzuhalten. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Damit beträgt
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- Bau eines Brunnens
- Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde beim Landkreis / bei der Kreisfreien Stadt sowie spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
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- Fundsachen abgeben
- heißt ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen. Die Ablieferung an die Fundbehörde sollte zeitnah, spätestens zehn Arbeitstage nach dem Fund, erfolgen. Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Lebens- und