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Bau eines Brunnens

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Den Bau eines Brunnens müssen Sie einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde beim Landkreis / bei der Kreisfreien Stadt sowie spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und für Bohrungen von mehr als 100 m Tiefe auch beim Sächsischen Oberbergamt anzeigen. 6 Für die anschließende Nutzung des Grundwassers ist in den meisten Fällen eine separate Erlaubnis der unteren Wasserbehörde nötig.

Wasser finden und fördern

Eine erste Orientierung über die Tiefe des Grundwassespiegels und die Untergrundeigenschaften können die im Umwelt- und Datenportal iDA bereitgestellten Informationen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie geben. Das sind zum Beispiel:

Auch Informationen über geologische Karten und Aufschlüsse sind in iDA zu finden. Grundstücksgenaue Aussagen sind aufgrund dieser Daten jedoch nicht möglich. Dafür sind frühzeitig geologisch spezialisierte Fachfirmen hinzuzuziehen. Gibt es in der Umgebung bereits Brunnen, kann eine Nachfrage in der Nachbarschaft die erste Orientierung erleichtern.

Der Brunnenbau gehört zum meisterpflichtigen Handwerk. Wenn Sie einen Brunnenbauer beauftragen, achten Sie auf den Meistertitel und die Eintragung bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer.

Für die Förderung des Grundwassers (Grundwasserentnahme) ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis der unteren Wasserbehörde nötig.

Bitte beachten Sie: Es gibt keinen Anspruch auf Wasser in einer bestimmten Menge und Beschaffenheit. Das gilt auch dann, wenn die Wasserentnahme erlaubt wurde.

Erdwärmebohrungen

Wenn Sie geothermische Bohrungen vornehmen lassen, sind diese in aller Regel erlaubnispflichtig. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige untere Wasserbehörde (in Chemnitz, Dresden und Leipzig bei der Stadtverwaltung, in allen anderen Gemeinden und Städten beim Landratsamt).

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft 20.07.2021