Pflegeversicherung
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen bei ambulanter Pflege zu Hause und bei stationärer Pflege im Heim. Möglich ist auch teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht.
Anstelle ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst ist auch ein monatliches Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige oder andere Personen möglich sowie eine Kombination von beidem. Außerdem werden bei häuslicher Pflege die erforderlichen Pflegehilfsmittel gewährt.
Voraussetzung, dass die Leistung gewährt werden kann, ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Mit Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 können deutlich mehr Menschen als bisher Leistungen erhalten.
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 30.11.2022