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Verträge

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Wann schließe ich einen Vertrag?
Vertragsrecht bindet die Partner
Unzulässige Klauseln
Verbrauchsgütergarantie
Vertragstypen

Wann schließe ich einen Vertrag?

Ein Vertrag muss nicht immer auf dem Papier stehen: Sie können einen Vertrag auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten abschließen.

  • Bei Verträgen müssen Sie sich mit ihrem Vertragspartner* über den Inhalt der Vereinbarung einig sein.
  • Ein Vertrag kommt demnach zustande, wenn sich zwei Parteien einig sind, also einen gemeinsamen Willen bekunden.
  • Nur in bestimmten Fällen müssen Verträge in einer bestimmten Form geschlossen werden, also zum Beispiel schriftlich oder durch notarielle Beurkundung (etwa bei einem Grundstückskauf). Das wird jeweils im Gesetz festgelegt.

Vertragsrecht bindet die Partner

"Verträge sind einzuhalten": Das Vertragsrecht bindet die beteiligten Parteien an geschlossene Verträge. Dazu gibt es einige Ausnahmen, die vorher vereinbart werden müssen oder vom Gesetz geregelt sind, wie Widerrufs- und Rückgaberechte bei:

  • Versicherungsverträgen
  • Ratenlieferungsverträgen
  • Verbraucherdarlehensverträgen
  • Fernabsatzverträgen
  • außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Außerdem können Sie geschlossene Verträge anfechten, wenn Sie einem Irrtum unterlegen sind oder der Vertrag durch Drohung oder Täuschung zustande kam.

Unzulässige Klauseln

Der Gesetzgeber hat bestimmte Klauseln (zum Beispiel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ausgeschlossen, die Sie als Verbraucher benachteiligen würden.

Selbst wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben, in dem eine solche Klausel vorkommt, darf ihnen daraus kein Schaden entstehen. Beispiele für unwirksame Klauseln:

  • Kurzfristige Preiserhöhungen
  • Ausschluss von Reklamationen bei Neuware

Die Regelungen im Einzelnen finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Verbrauchsgütergarantie

Häufig ist der Unterschied zwischen einer Garantie und der Gewährleistung nicht klar. Eine Garantie beabsichtigt die Ergänzung und Verbesserung der gesetzlichen Gewährleistung. Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter (zum Beispiel der Hersteller) eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu.

Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist neben dem wirksamen Kaufvertrag unter anderem die Garantieerklärung des Garantiegebers. Eine Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein und folgende Punkte enthalten:

  • Den Hinweis auf Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  • Den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Als Verbraucher können Sie verlangen, dass Ihnen die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird. Wenn in einer "Garantieerklärung" dem Verbraucher keine Rechte eingeräumt werden, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, handelt es sich in Wirklichkeit nicht um eine Garantieerklärung, sondern um eine Werbemaßnahme. Beispiel: "Dieses Produkt können Sie jahrelang nutzen".

Vertragstypen

Im Gesetz findet sich eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragstypen, die jeweils eigene Rechte und Pflichten für Verbraucher und Unternehmer festlegen. Die wichtigsten haben wir im Folgenden aufgeführt.

So kennt das deutsche Vertragsrecht unter anderem:

Kaufvertrag

Verpflichtung zur Übereignung und Übergabe einer Kaufsache gegen Bezahlung.

Schenkungsvertrag

Unentgeltliche Zuwendung in beiderseitigem Einvernehmen.

Darlehensvertrag

Überlassung von Geld oder Sachen auf Zeit.

Dienstvertrag

Grundlage für jede Dienstleistung. Auch Arbeitsverträge sind Dienstverträge, der Dienstverpflichtete schuldet die Leistung, nicht den Erfolg.

Werkvertrag

Der zur Leistung Verpflichtete schuldet den Erfolg, zum Beispiel bei Handwerksarbeiten.

Reisevertrag

Unterform des Werkvertrags, gerichtet auf die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen gegen Entgelt.

Maklervertrag

Verschaffung eines Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags gegen Entgelt.

Leihvertrag

Kostenlose Überlassung von Sachen zum Gebrauch.

Mietvertrag

Überlassung von Sachen zum Gebrauch gegen Entgelt.

Pachtvertrag

Überlassung von Sachen und deren Ertrag zum Gebrauch gegen Entgelt.

Auftrag

Der Beauftragte verpflichtet sich, unentgeltlich ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen.

Geschäftsbesorgungsvertrag

Der Beauftragte verpflichtet sich, gegen Entgelt ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen.

Speditionsvertrag

Vertrag über den Versand oder den Transport von Gütern. Der Beauftragte ist verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen.

Frachtvertrag

Vertrag über den Transport von Waren oder Gütern. Der Beauftragte ist verpflichtet, den Transport des Gutes durchzuführen.

Bei modernen Vertragsformen, wie Leasing, Franchise, Mietkauf oder Sale-And-Lease-Back-Geschäften, ist die Zuordnung zu einem Vertragstyp nicht immer eindeutig.

Bei Fragen zu Kaufverträgen können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 04.09.2023