Amt 24

Soziotherapie

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Schwer psychisch Kranke sind häufig nicht in der Lage, Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbständig in Anspruch zu nehmen. Die Soziotherapie soll ihnen die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen.

Sie soll dem Patienten* durch Motivationsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen. Der Patient soll in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen.

Die Soziotherapie ist koordinierende und begleitende Unterstützung sowie Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke auf der Grundlage von definierten Therapiezielen. Dabei kann es sich auch um Teilziele handeln, die schrittweise erreicht werden sollen.

Hinweis: Für eine Kostenübernahme der Soziotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse sind eine fachärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich.

Weitere Voraussetzungen, um über die Soziotherapie behandelt werden zu können, sind eine positive Therapiefähigkeit sowie dass durch die Behandlung Klinikaufenthalte vermieden, verkürzt oder ersetzt werden.

Durchgeführt wird diese Leistung von Sozialpädagogen oder Fachpflegern für Psychiatrie. Diese Personen müssen dabei spezielle Anforderungen erfüllen, um eine Soziotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchführen zu können.

Erkrankungen, bei denen die Soziotherapie angewandt wird sind unter anderem:

  • Schizotype oder Schizoaffektive Störungen
  • anhaltende bzw. induzierte wahnhafte Störung
  • Bipolare oder Affektive Störungen
  • schwere depressive Episoden

Soziotherapeutische Leistungen werden überwiegend an Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Begegnungsstätten oder soziale Dienste gekoppelt, aber sie können auch, wenn dies erforderlich und gewünscht ist, als ambulante Behandlung zu Hause oder begleitend durchgeführt werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020