Amt 24

Reiten und Fahren mit Fuhrwerken

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten für Sie genau so, wenn Sie zu Pferd, mit dem Fuhrwerk oder der Kutsche unterwegs sind. Ist ein Reitweg ausgeschildert, müssen Sie diesen statt der Straße benutzen. Für das Reiten und Kutschieren auf Privatwegen gelten gesonderte Regelungen.

In der freien Landschaft dürfen Sie nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen reiten oder ein Fuhrwerk lenken. Die Städte und Gemeinden legen geeignete Flächen im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde fest.

Reiten und Kutschieren im Wald

Im Wald ist das Reiten nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Die unteren Forstbehörden beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung, weisen Reitwege im Wald aus.

Möchten Sie mit dem Fuhrwerk oder der Kutsche Waldwege befahren, müssen Sie den Waldbesitzer um ausdrückliche Erlaubnis bitten.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 08.10.2024