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Die elektronische Gesundheitskarte

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Die elektronische Gesundheitskarte dient der Verbesserung der Versorgung der Patienten*. Die Qualität der medizinischen Behandlung hängt auch davon ab, ob der Arzt alle notwendigen medizinischen Informationen erhält. Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Daten elektronisch sicher und schnell einem Leistungserbringer zur Verfügung gestellt werden. Die elektronische Gesundheitskarte gilt seit dem 01.01.2015 als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und verfügt auf der Vorderseite über ein Passbild.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Wie und wann erhalte ich meine elektronische Gesundheitskarte?

Die gesetzlichen Krankenkassen geben seit Oktober 2011 elektronische Gesundheitskarten mit Lichtbild aus. Bis Ende 2013 sind sowohl Krankenversichertenkarten als auch elektronische Gesundheitskarten im Umlauf. Seit dem 01.01.2014 müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen; die alte Krankenversicherungskarte wird dadurch abgelöst.

Was kann die neue Gesundheitskarte?

Viele Beteiligte und unterschiedliche Anforderungen an die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur machen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sehr komplex. Daher werden die Anwendungen schrittweise eingeführt. Zunächst werden administrative Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) gespeichert. Neu im Vergleich zur Krankenversichertenkarte ist die Angabe zum Geschlecht. Damit sollen neben der Aufnahme des Lichtbildes zusätzlich Verwechslungen vermieden werden. Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann für die "Europäische Krankenversicherungskarte" verwendet werden und macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich.

Im Notfall lebensrettend

Im Notfall kann es lebensrettend sein, dass die Ärztin oder der Arzt Informationen zum Beispiel über bestehende Vorerkrankungen oder Allergien des Versicherten erhält. In der nächsten Ausbaustufe ist daher vorgesehen, dass der Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen kann, wenn er dies wünscht. Im Notfall können diese Daten von Ärzten und Notfallsanitätern dann situationsbedingt auch ohne Mitwirkung der Patienten ausgelesen werden.

Wie sicher sind meine Daten?

Datenschutz und Praktikabilität haben höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Der Zugriff auf die Daten ist nur zum Zwecke der Versorgung erlaubt.

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Freigabevermerk

Staatsministerium für Kultus, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 22.03.2024