Land- und Forstwirtschaft
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Existenzgründung will gut geplant sein
Wenn Sie eine Existenz in der Land- oder Forstwirtschaft gründen wollen, will ein solcher Schritt in die Selbstständigkeit gut geplant sein. Eine erste Hilfe bieten die vielfältigen Angebote im Internet. Teilweise können Sie auch den direkten Kontakt zu den hier angeführten Organisationen aufnehmen und die persönliche Beratung suchen.
Mitteilung an die Stadt oder Gemeinde
Wenn Sie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (der sogenannten Urproduktion) ein Unternehmen gründen, üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus, die Sie nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung lediglich anzeigen müssen. Das Finanzamt sendet Ihnen daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.
Falls Sie Fragen zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe haben, sollten Sie sich im Vorfeld beraten lassen, etwa beim Finanzamt oder von einem Steuerberater / einer Steuerberaterin.
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Landwirtschaftliche Sozialversicherung
Bei Existenzgründungen entstehen grundsätzlich Versicherungspflichten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist zuständig für
- die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung,
- die Alterssicherung der Landwirte,
- die landwirtschaftlichen Krankenversicherung und
- die landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.
Zu Versicherungsgrenzen, Versicherungspflichten oder – befreiungen können Sie sich in den den regionalen Betreuungs- und Beratungsstellen beraten lassen.
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Beratungsstellen zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Information über Fördermöglichkeiten
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LlULG) informieren auf ihren Internetseiten zu Fördermöglichkeiten und fachlichen Aspekten.
Unterstützung und Anleitung bei der formalen Anmeldung des Unternehmens für die einzelnen Förderschwerpunkte, bietet das örtlich für Sie zuständige Förder- und Fachbildungszentrum an.
Ergänzend dazu bietet der sachsenweit agierende Beratungsdienst zur Einkommens- und Vermögenssicherung des LfULG eine Beratung für Existenzgründer im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau an. Neben den oben angesprochenen Aspekten der sozialen Absicherung und der Förderung werden dabei betriebswirtschaftliche Planungen und weitere gesetzliche Bestimmungen erläutert, wie zum Beispiel:
- Pflicht zur Meldung von Tieren bei der sächsischen Tierseuchenkasse. nach dem Tierseuchengesetz
- Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Equiden, Ziegen und Schafen nach der Viehverkehrsverordnung
- Pflicht zur Registrierung des Betriebes als Futtermittelunternehmer nach Futtermittelhygieneverordung (dazu gehören Tiere haltende Betriebe)
- Agrardieselvergütung
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Weitere Informationen
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Top Agrar Ratgeber "Hofübergabe gestalten" (kostenpflichtig)
Landwirtschaftsverlag
Hofübergabe
- In den nächsten Jahren stehen viele Betriebsleiter vor der Aufgabe, einen Nachfolger zu finden. Eine Hofübergabe will gut geplant und vorbereitet werden, insbesondere wenn mehrere Hoferben vorhanden sind oder eine Übergabe an einen familienfremden Hofnachfolger notwendig ist.
Der Beratungsdienst zur Einkommens- und Vermögenssicherung berät Sie kostenfrei auch zum Thema Hofübergabe. Dabei wird Ihre Hofübergabe individuell betrachtet, um einen guten Übergang auf die folgende Generation zu ermöglichen und die Weiterführung Ihres Betriebes zu sichern. -
Dossier Hofnachfolge
Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
Lesen Sie auch
Spezielle Informationen zum Thema Forstwirtschaft
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Website des sächsischen Waldbesitzerverband
Sächsischer Waldbesitzerverband - Staatsbetrieb Sachsenforst
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Beratungsdienst zur Einkommens- und Vermögenssicherung
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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Weitere interessante Angebote im Internet
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Forstverwaltungen des Bundes und der Länder
Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. -
Website der AGDW
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Waldbesitzerverbände
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 07.10.2024