Amt 24

Land- und Forstwirtschaft

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Existenzgründung will gut geplant sein

Wenn Sie eine Existenz in der Land- oder Forstwirtschaft gründen wollen, will ein solcher Schritt in die Selbstständigkeit gut geplant sein. Eine erste Hilfe bieten die vielfältigen Angebote im Internet. Teilweise können Sie auch den direkten Kontakt zu den hier angeführten Organisationen aufnehmen und die persönliche Beratung suchen.

Mitteilung an die Stadt oder Gemeinde

Wenn Sie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (der sogenannten Urproduktion) ein Unternehmen gründen, üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus, die Sie nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung lediglich anzeigen müssen. Das Finanzamt sendet Ihnen daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.

Falls Sie Fragen zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe haben, sollten Sie sich im Vorfeld beraten lassen, etwa beim Finanzamt oder von einem Steuerberater / einer Steuerberaterin.

Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Bei Existenzgründungen entstehen grundsätzlich Versicherungspflichten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist zuständig für

  • die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung,
  • die Alterssicherung der Landwirte,
  • die landwirtschaftlichen Krankenversicherung und
  • die landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.

Zu Versicherungsgrenzen, Versicherungspflichten oder – befreiungen können Sie sich in den den regionalen Betreuungs- und Beratungsstellenberaten lassen.

Information über Fördermöglichkeiten

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LlULG) informieren auf ihren Internetseiten zu Fördermöglichkeiten und fachlichen Aspekten.

Unterstützung und Anleitung bei der formalen Anmeldung des Unternehmens für die einzelnen Förderschwerpunkte, bietet das örtlich für Sie zuständige Förder-und Fachbildungszentrum an.

Ergänzend dazu bietet der sachsenweit agierende Beratungsdienst zur Einkommens- und Vermögenssicherung des LfULG eine Beratung für Existenzgründer im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau an. Neben den oben angesprochenen Aspekten der sozialen Absicherung und der Förderung werden dabei betriebswirtschaftliche Planungen und weitere gesetzliche Bestimmungen erläutert, wie zum Beispiel:

  • Pflicht zur Meldung von Tieren bei der sächsischen Tierseuchenkasse. nach dem Tierseuchengesetz
  • Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Equiden, Ziegen und Schafen nach der Viehverkehrsverordnung
  • Pflicht zur Registrierung des Betriebes als Futtermittelunternehmer nach Futtermittelhygieneverordung (dazu gehören Tiere haltende Betriebe)
  • Agrardieselvergütung
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Weitere Informationen

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 24.10.2022