Rürup-Rente
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Die Rürup-Rente ist – ähnlich wie die Riester-Rente – eine private Leibrentenversicherung. Das bedeutet, dass sie zu einer lebenslangen Rentenzahlung führt. Sie wird auch Basisrente genannt.
Die Rürup-Rente gibt es für Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind. Sie kommt also für Selbstständige oder für gut verdienende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betracht.
Als förderfähige Sparformen gelten fondsgebundene Versicherungen (Fondspolicen), Fondssparpläne und private Rentenversicherungen.
Staatliche Förderung
Die Förderung besteht darin, dass die Beiträge zur Rürup-Rente bis zu den Höchstbeträgen (für Ledige EUR 27.566, für gemeinsam veranlagte Verheiratete EUR 55.131 im Jahr - Stand: 2024) als Sonderausgaben absetzbar sind.
Besteuerung
Die Rürup-Rente wird – wie die gesetzliche Rente – nachgelagert versteuert. Aktuell wird jedoch nicht die komplette Rentenzahlung zur Berechnung der Steuer herangezogen. Der steuerpflichtige Prozentsatz liegt aktuell bei 84 Prozent (Stand: 2024). Er stieg bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte. Seitdem steigt der Anteil für die Besteuerung um einen Prozentpunkt pro Jahr, sodass 100 Prozent der Rentenzahlung im Jahr 2040 erreicht sein werden.
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Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024