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Strom und Gas

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Lieferanten nutzen Netze
Vergleich von Angeboten und Tarifen
Energieanbieter – Sie können wechseln!
Probleme mit dem Zähler?
Ihre Beschwerde
Weitere Informationen

Seit der Liberalisierung des Energiemarktes haben Kunden* die Möglichkeit, ihren Strom- und Gasversorger frei zu wählen und zu einem günstigen Anbieter zu wechseln. Das dient dem Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen die Suche nach einem für Sie geeigneten Strom- und / oder Gasanbieter erleichtern.

Lieferanten nutzen Netze

Es gibt zahlreiche Lieferanten, die, ohne, dass sie eigene Strom- oder Gasnetze betreiben, Kunden mit Strom und Gas beliefern.

Die Netzbetreiber müssen allen Strom- und Gaslieferanten ihre Netze zum Transport diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Sie als Verbraucher profitieren daher von einer größeren Energielieferantenvielfalt. Ein Vergleich lohnt sich!

Für die Nutzung der Netze werden durch die Netzbetreiber Netzentgelte von den Energielieferanten verlangt. Die Überwachung dieser Netzentgelte und die Regulierung des Netzbetriebs erfolgen durch die Regulierungsbehörden. Die Landesregulierungsbehörde Sachsen beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr übernimmt die Aufsicht über alle Strom- und Gasnetzbetreiber, die jeweils weniger als 100.000 Kunden beliefern und Netze nur innerhalb Sachsens betreiben. Alle übrigen Strom- und Gasnetzbetreiber unterliegen der Regulierungsaufsicht der Bundesnetzagentur.

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, ihre Netzentgelte im Internet zu veröffentlichen. Die Netzentgelte sind automatisch Bestandteil des Endpreises, den der Verbraucher an seinen Lieferanten zahlt. Der von Ihnen gewählte Lieferant kann Ihnen somit jederzeit Auskunft über die Netzentgelte geben. So können Sie als Verbraucher den Anteil der Netznutzung nachvollziehen, der auf Ihrer Verbrauchsabrechnung ausgewiesen werden muss.

Die Nutzungsentgelte betragen durchschnittlich ein Viertel der Verbraucherendpreise (brutto). Ohne Mehrwertsteuer sind es circa 20 Prozent. Bei Fragen zum Netzanschluss ist Ihr Ansprechpartner zunächst der Netzbetreiber, an dessen Netz Sie angeschlossen sind beziehungsweise an dem der Anschluss erfolgen soll.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Vergleich von Angeboten und Tarifen

Anbieterunabhängige Internetportale bieten Ihnen einen unverbindlichen, umfassenden Energiekosten-Vergleich. Suchen Sie über die bekannten Suchmaschinen mit Stichworten wie "Strompreisvergleich" oder "Gaspreisvergleich" nach einem geeigneten Vergleichsportal. Um eine Auflistung der verfügbaren Energieversorger zu erhalten, müssen Sie in der Regel den jährlichen Strom- / Gasverbrauch (finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung) und die Postleitzahl Ihres Wohnortes angeben.

Achtung! Die verfügbaren Angebote unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch in den Vertragsbedingungen, zum Beispiel Kündigungsfristen, Preisgarantien und Zahlungsmodalitäten (Abbuchungsauftrag, Vorkasse, Kaution). Vorauszahlungen sind für Kunden problematisch, falls der Lieferant insolvent werden sollte. Deshalb empfiehlt es sich, die Vertrags- und Geschäftsbedingungen genau zu prüfen.

Transparenz

Außerdem: Prüfen Sie unbedingt, ob bei Ihrem Angebot alle Preisbestandteile des Strom- und / oder Gaspreises berücksichtigt wurden.

Im Allgemeinen setzt sich der Strom- oder Gaspreis aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • Grundpreis
  • verbrauchsabhängiger Arbeitspreis

Darin sind neben den Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten, der Marge sowie den Kosten für Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb im Wesentlichen auch folgende Kostenbestandteile enthalten:

  • Netznutzungsentgelt (NNE)
  • Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
  • Umlage für Erneuerbare Energien (EEG)
  • Konzessionsabgabe (KA)
  • Strom- oder Erdgassteuer
  • Offshore-Umlage
  • Umlage für abschaltbare Lasten (Kapazitätsmarkt)
  • §-19-Umlage (gemäß § 19 StromnetzentgeltVO – Umlage für stromintensive Industrien)

Sofern es sich um Nettopreise handelt, kommt noch die Umsatzsteuer hinzu.

Eine Beispielrechnung sollte ebenfalls auf Ihrer letzten Strom- und / oder Gasrechnung zu finden sein.

Umweltverträglichkeit

Die Stromversorgungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, sowohl den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, Erneuerbare Energien) am gesamten Energieträgermix als auch die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf die Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) anzugeben.

Bei der Wahl des Stromversorgers kann neben dem Preis also auch die Umweltverträglichkeit ein entscheidendes Kriterium sein. Dabei bieten nicht nur spezielle Ökostromunternehmen umweltfreundlich erzeugten Strom an. Auch die traditionellen Versorger setzen zusätzlich zu herkömmlichen Energiequellen auf umweltschonende Varianten der Stromerzeugung.

Bei Ökostromanbietern ist es allerdings ratsam, auf die Zertifizierung von unabhängiger Seite zu achten. So wissen Sie genau, dass der Strom tatsächlich umweltverträglich erzeugt wird und welche Umweltstandards ihr Stromlieferant bei der Stromerzeugung einhält. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt insbesondere die Zertifikate "ok-power" und "Grüner Strom Label".

Energieanbieter – Sie können wechseln!

Haben Sie sich entschieden, ist der Wechsel des Anbieters unkompliziert und in der Regel online möglich. Auf alle Fälle können Sie so Vertragsunterlagen anfordern. Entweder Sie füllen die Unterlagen gleich an Ihrem PC aus oder senden sie mit der Post.

Außerdem unterhalten die großen Stadtwerke in der Regel Beratungs- oder Servicezentren, die Sie zu allen Themen rund um Energie beraten.

Technische Schwierigkeiten gibt es beim Wechsel des Energieanbieters nicht. Der problemlose Wechsel ist gesetzlich garantiert. Der Anbieterwechsel darf nicht länger als drei Wochen dauern. Die dreiwöchige Frist beginnt mit Anmeldung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber.

Hinweis: Zu keinem Zeitpunkt wird die Strom- beziehungsweise Gasversorgung unterbrochen. Es sind auch keine Arbeiten am Strom- oder Gasanschluss notwendig, der bisherige Zähler wird weiterhin genutzt.

Auch im Fall der Insolvenz des Energieanbieters werden die Kunden ohne Unterbrechung beliefert, denn der örtliche Grundversorger muss zum Grundversorgungstarif einspringen.

Sollten Sie Fragen zu Strom- oder Gaspreisen, deren Zusammensetzung oder Ihrer Rechnung haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese berät Sie auch, wenn Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden.

Der Bund der Energieverbraucher informiert auf seinen Internetseiten ebenfalls ausführlich über Themen rund um die Energieversorgung.

Probleme mit dem Zähler?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Zähler für Wasser, Strom oder Gas nicht ordnungsgemäß funktioniert beziehungsweise falsch geeicht ist, können Sie eine Überprüfung in die Wege leiten.

Ihre Beschwerde

Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen müssen nicht zwangsläufig vor Gericht enden. War Ihre Beschwerde beim Energieversorger erfolglos, bietet die Schlichtungsstelle Energie an, zwischen Ihnen zu vermitteln.

Weitere Informationen

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 01.12.2023