Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Übungsleiterpauschale
Nebentätigkeiten als Trainer*, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Künstler oder Pfleger sind steuerbegünstigt, wenn sie für eine steuerbegünstigte Organisation geleistet werden und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Vergütungen dafür sind bis zu EUR 3.000 im Jahr steuerfrei. Die sogenannte Übungsleiterpauschale wird gewährt für
- nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
- nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten sowie
- die nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen.
Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Ehrenamtspauschale
Wird eine nebenberufliche Tätigkeit zwar im Dienst oder im Auftrag eines steuerbegünstigten Vereins ausgeübt, erfüllt sie jedoch nicht die oben genannten Voraussetzungen der Übungsleiterpauschale, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von EUR 840,00 im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale). Begünstigte Tätigkeiten sind:
- Vorstand, Kassierer
- Platz- oder Gerätewart
- Bürokraft
- Reinigungskraft
Nicht begünstigt sind:
- Amateursportler
- Helfer beim Vereinsfest
- Helfer Altmaterialsammlung
Aufwandsentschädigung für bürgerschaftliches Engagement
Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind, erhalten eine Aufwandsentschädigung über die Förderung "Wir für Sachsen". Mit diesem Programm unterstützt der Freistaat bürgerschaftliches Engagement.
Lesen Sie auch
-
Broschüre "Vereine und Steuern" (S. 68 ff.)
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024