Kommunalwahlen
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Der Begriff "Kommunalwahlen" bezeichnet zusammenfassend die Wahlen:
- der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte,
- der Gemeinde- bzw. Stadträte,
- der Kreistage,
- der Bürgermeister und
- der Landräte.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sind die Städte, Gemeinden und Landkreise selbst verantwortlich. Lediglich die Wahlprüfung und die allgemein übliche rechtliche Beratung und Begleitung liegt in den Händen der Rechtsaufsichtsbehörden.
Lesen Sie auch
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 10.05.2024
Leistungen
- Kommunalwahlen (Stadt-, Gemeinde- sowie Ortschafts- /Stadtbezirksbeirat und Kreistag), Wahlvorschläge einreichen
- Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Kommunalwahl)
- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen
- Wahlschein beantragen
- Briefwahl
- Sich als Wahlhelfer melden
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen