Amt 24

Welche Vorkehrungen treffe ich für den Notfall?

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Lebensmittel und Notgepäck

Was Sie immer im Haus vorrätig haben sollten:

  • Taschenlampe, Kerzen, Feuerzeug, Streichhölzer
  • batteriebetriebenes Radio
  • Mobiltelefon
  • Medikamentenvorrat (Ihre eigenen ärztlich verordneten Medikamente, Schmerztabletten, Beruhigungsmittel)
  • handelsüblicher Verbandskasten
  • Trinkwasser
  • Campingkocher
  • Lebensmittelkonserven
  • Müllbeutel, Toilettenpapier

Achten Sie darauf, dass die Batterien und Akkus der elektrischen Geräte geladen sind! Legen Sie sich eine Liste mit Notrufnummern und Informationsquellen an. 

Was kommt ins Notfallgepäck?

  • Schlafsack, Decke, warme Kleidung, feste Schuhe
  • Taschenlampe
  • Regenbekleidung, Gummistiefel (bei Sturm und Überschwemmung)
  • Wechselwäsche
  • Essgeschirr, Besteck
  • Trinkwasser, eventuell Thermoskanne mit Becher
  • Arbeitshandschuhe

Besprechen Sie mögliche Notfälle mit den Personen, die in Ihrem Haushalt leben, um auf Gefahren vorbereitet zu sein.

Dokumente und Hausrat

Wichtige Dokumente müssen im Notfall sofort greifbar sein. Dazu gehören:

  • Geburts- und Heiratsurkunden
  • Verträge (Bank, Versicherungen, Mietvertrag…)
  • Wertpapiere, Rentenzahlungs- und Einkommensbelege
  • Zeugnisse
  • Notar- und Grundbucheinträge
  • Fahrzeugpapiere

Deponieren Sie Kopien dieser Dokumente bei Vertrauenspersonen wie guten Freunden oder Verwandten (möglichst nicht in der Nachbarschaft, da diese auch betroffen sein könnte). Lagern Sie kleine Wertgegenstände wie Uhren oder Schmuck so, dass Sie diese im Notfall schnell greifen können.

Stellen Sie in hochwassergefährdeten Gebieten keine hochwertigen Gegenstände wie Klavier, Hightech-Geräte oder teure Antikmöbel in Erdgeschoss, Souterrain oder Keller auf.

Parken Sie Ihr Auto bei Hochwasserwarnung ordnungsgemäß in überflutungssicheren Gebieten. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Auto keine Rettungs- und Verkehrswege blockiert. Sie riskieren Schäden am Fahrzeug durch eine Noträumung, Ordnungsstrafen und sogar Schadenersatzansprüche.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 07.06.2022