Amt 24

Vereinsregister

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Im Vereinsregister werden die Vereine eingetragen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Beschließt der Verein Änderungen im Vorstand oder in der Satzung, müssen diese zur Eintragung angemeldet werden.

Das Vereinsregister wird bei den Amtsgerichten geführt, in die Eintragungen kann jedermann Einsicht nehmen.

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.06.2021