Vereinsregister
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Im Vereinsregister werden die Vereine eingetragen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Beschließt der Verein Änderungen im Vorstand oder in der Satzung, müssen diese zur Eintragung angemeldet werden.
Das Vereinsregister wird bei den Amtsgerichten geführt, in die Eintragungen kann jedermann Einsicht nehmen.
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Handelsregister der Länder
Justizministerium Nordrhein-Westfalen
Lesen Sie auch
- Anmeldung zur Vereinsregister-Eintragung
- Vereinsregister-Eintragung
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 25.06.2021