Amt 24

Die eigene Wohnung

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Wie finde ich eine Wohnung?
Meldepflicht
Weitere Anmeldungen
Mietrecht

Mit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung und den ersten eigenen vier Wänden beginnt für junge Erwachsene ein neuer Lebensabschnitt. Erfahren Sie in diesem Kapitel, wie Sie eine erschwingliche Wohnung finden können und was es im Rahmen des Umzugs zu beachten gibt.

Wie finde ich eine Wohnung?

Wer eine Wohnung sucht, wird in den zahlreichen Immobilienbörsen im Internet fündig. Außerdem veröffentlichen die führenden Tageszeitungen in Sachsen Wohnungsangebote – in ihren Druckausgaben und online:

Viele Wohnungsgenossenschaften richten zudem spezielle Angebote an Jugendliche und junge Erwachsene. Informieren Sie sich bei den Wohnungsgenossenschaften Ihres künftigen Wohnortes.

Meldepflicht

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann das mit einer Geldbuße bis zu EUR 1.000 geahndet werden.

Ihre neue Wohnung müssen Sie als Haupt- oder Nebenwohnung anmelden, wenn es nicht Ihre einzige Wohnung ist.

Achtung: Die Hauptwohnung ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo jemand den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen hat. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland.

Weitere Anmeldungen

Bitte beachten Sie, dass neben der Anmeldung Ihres Wohnsitzes noch weitere Anmeldungen erforderlich sind oder sein können:

  • Abfallentsorgung/Müllabfuhr
  • Fahrzeug/Bewohnerparkausweis
  • Hundesteuer
  • Kabelanschluss
  • Telefonanschluss
  • Schulen/Kindertageseinrichtungen
  • Versorgungsunternehmen

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen Ihnen abgeschlossenen Mietvertrags. Nach Abschluss dieses Vertrags kann keine Partei ohne Zustimmung der anderen Seite eine vertragliche Regelung einseitig abändern.

Hinweis: Wessen Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für eine Wohnung zu tragen, kann Wohngeld beantragen. Dies ist ein von Bund und Land gemeinsam getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 28.06.2022