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Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Finanzierungsplanung

Am Beginn eines jeden Bauvorhabens steht die Finanzierung. Eine solide finanzielle Planung ist bei jedem Bauvorhaben unerlässlich. Beim Kauf eines Grundstücks und beim Bau eines Hauses können beträchtliche Risiken und Summen auf dem Spiel stehen.

Finanzierungsberatung

Verschaffen Sie sich unbedingt Klarheit über die Finanzierung, damit Ihr Vorhaben gelingen kann. Wichtigster Ansprechpartner* ist Ihr Kreditinstitut! Lassen Sie sich verschiedene Finanzierungsmodelle vorschlagen und beziehen Sie auch Angebote anderer Banken und Sparkassen ein. In jedem Fall ist die Beratung durch Finanzfachleute ratsam.

Verbraucherschutz bei Bauverträgen

Als Verbraucher haben Sie auch Schutz bei Bauverträgen: Mit Inkrafttreten einer Gesetzesnovelle müssen Baubeschreibungen seit 2017 Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Ihr Bauunternehmer muss Ihnen künftig rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung aushändigen, die Inhalt des Vertrags wird und Ihnen einen verständlichen Überblick über die angebotenen Leistungen gibt. Sie haben das Recht, Ihren Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen. Bauherren sollen künftig auch nach Vertragsschluss noch einseitig Änderungen am Bauvorhaben vornehmen können. Diese müssen jedoch für den Bauunternehmer zumutbar sein.

Nebenkosten kalkulieren

Wenn Ihr Haus steht und Sie eingezogen sind, zeigt sich, wie gut Ihre Finanzierungsplanung war und ob Sie die monatliche Belastung durch Betriebs- und Instandhaltungskosten, Steuern und die Finanzierung der Fremdmittel richtig eingeschätzt haben. Nicht selten kommt es vor, dass vor allem die Nebenkosten eines Hauses falsch beurteilt werden.

Verschaffen Sie sich daher unbedingt vorher einen Überblick darüber, wie hoch die Folgekosten Ihres Hausbaus sein werden. Sie sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Finanzierungsplanung. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die Höhe der Grundsteuer und ermitteln Sie bei Ihren Ver- und Entsorgungsunternehmen die Kosten für Trink- und Abwasser, Elektrizität, Telekommunikationsmedien und die Müllentsorgung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 12.10.2022