Amt 24

Kampfmittelbeseitigung

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Der Freistaat Sachsen zählt zu denjenigen Gebieten in Deutschland, die im besonderen Maße mit Kampfmitteln belastet sind. Unter Kampfmittel werden dabei Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile verstanden, die aus dem 2. Weltkrieg stammen. Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung bei der zuständigen Behörde stellen.

Wenn Sie bereits Kampfmittel in Ihrem Grundstück gefunden haben, beachten Sie bitte folgende Sicherheitshinweise:

  • Lassen Sie die Kampfmittel unbedingt am Fundort liegen und berühren Sie diese nicht.
  • Stellen Sie alle Arbeiten am Fundort ein.
  • Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
  • Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig und weisen Sie diese ebenfalls auf die Gefahren hin.
  • Informieren Sie sofort die Polizei über die Telefonnummer 110!
  • Vermeiden Sie Erschütterungen.
  • Wurden Kampfmittel versehentlich aufgehoben, dann legen Sie diese vorsichtig ab, aber werfen Sie diese niemals.
  • Den Anweisungen der zuständigen Stelle ist unbedingt Folge zu leisten.

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Freigabevermerk

Polizeiverwaltungsamt. 19.04.2021