Freie Berufe: Tierärzte
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Ausübung des Tierarztberufes
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten. Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab.
Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Hinweis: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Zur freiberuflichen Ausübung des Berufes der Tierärztin oder des Tierarztes müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Des weiteren müssen Sie mit Ihrer Anzeige die Approbation als Tierärztin beziehungsweise Tierarzt nachweisen.
Mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt verpflichten Sie sich außerdem im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft bei der Sächsischen Landestierärztekammer, sich beständig fortzubilden (§ 3 Absatz 4 der Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer – Besondere Berufspflichten).
- Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
Sächsische Landestierärztekammer
Einheitlicher Ansprechpartner
Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerechtliche Vorgänge beziehen.
Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020