Marken
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Marken machen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar und damit unterscheidbar von Konkurrenzangeboten. Durch Marken werden Konsumenten und Konsumentinnen an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Sie sollen wiederholt Produkte dieses Unternehmens kaufen oder seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Marken sind damit ein wichtiger Faktor der Unternehmensstrategie.
Was kann durch eine Marke geschützt werden?
Marken dienen dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Marken können folgende Form haben:
- Wortmarken (zum Beispiel der Name einer Firma, Werbeslogans)
- Buchstaben (einzeln oder Kombinationen)
- Zahlen
- Bildmarken (zum Beispiel Logos)
- Wort-Bild-Marken
- dreidimensionale Marken (einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung)
- Hörmarken (zum Beispiel Radioerkennungsmelodien)
- sonstige Aufmachungen wie Farben oder Farbzusammenstellungen
Der Markenschutz ist auf zwei Wegen zu erwerben:
- Eintragung in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts
- (lang andauernde umfangreiche) Benutzung im Geschäftsverkehr
Als junges Unternehmen oder mit einem neuen Produkt sollten Sie sich für den Weg der Eintragung in das Markenregister entscheiden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf eingetragene Marken.
Nicht alle Kennzeichnungen können eingetragen werden. Beispielsweise sind Staatswappen, amtliche Prüfzeichen oder bestimmte Beschaffenheiten von Waren und vortäuschende Marken von der Eintragung ausgeschlossen. Einzelheiten zu diesen sogenannten absoluten Schutzhindernissen enthält das Markengesetz.
Sie können eine Marke als Einzelperson oder im Namen Ihres Unternehmens anmelden. Rechtsfähige Verbände können unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Kollektivmarken anmelden, die jedes Mitgliedsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen benutzen kann.
Wo kann ich recherchieren?
Sie können das Risiko, dass Ihre Marke wieder gelöscht werden muss, verringern, indem Sie noch vor der Anmeldung eine Markenrecherche nach ähnlichen oder identischen Marken vornehmen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hält in seinen Recherchesälen in München und Berlin eine Vielzahl von Sammlungen und Recherche-Hilfen bereit. Mit diesen Hilfsmitteln können Sie selbst recherchieren, beispielsweise nach dem Stand der Technik, Anmelder- oder Erfindernamen, Marken- und Geschmacksmustern oder nach dem Rechts- und Verfahrensstand von Schutzrechten.
Im Internetportal "DPMA-Register" stehen Ihnen zudem Datenbanken zur Verfügung, die Sie für eine Recherche extern nutzen können. Lesen Sie dazu die Anleitung zur Recherche im Internet.
- DPMA-Recherchesäle
- DPMA-Register (Online-Datenbanken)
-
Informationsblatt "Marken-Recherche im Internet"
Deutsches Patent- und Markenamt
Empfehlenswert ist allerdings die Recherche in einem Patentinformationszentrum, da Sie dort auf Wunsch kompetente Unterstützung erhalten – besonders dabei, welche rechtlichen Aspekte Sie berücksichtigen müssen. Auch im Hinblick auf die Vollständigkeit Ihrer Recherche ist eine Beratung durch Fachleute von Nutzen.
In Sachsen gibt es die folgenden Patentinformationszentren:
- Patentinformationszentrum an der Technischen Universität Chemnitz
- Patentinformationszentrum an der Technischen Universität Dresden
Zu Marken, die über den deutschen Raum hinaus Schutz genießen, können Sie im Internet bei folgenden Stellen recherchieren:
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Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
(europäische Marken) -
Madrid Express Database
(internationale Marken)
Im bundesweiten amtlichen Patentanwaltsverzeichnis können Sie gezielt nach einem Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen. Kontakt zu Anwälten erhalten Sie auch über die Seiten der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
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Bundesweites Amtliches Patentanwaltsverzeichnis
Patentanwaltskammer -
Rechtsanwalts-Suchdienst
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Wie melde ich eine Marke an?
In jedem Fall sollten Sie sorgfältig abwägen, für welche Waren oder Dienstleistungen der Markenschutz gelten soll. Die Anmeldung muss in jedem Fall ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthalten, für die die Marke gelten soll.
Wenn Sie eine Marke anmelden wollen, können Sie dies selbst tun. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Sie sollten hierbei jedoch bedenken, dass Fehler bei der Anmeldung unter Umständen schwer zu korrigieren sind.
Falls Sie beabsichtigen, die Marke auch im Ausland anzumelden, sollten Sie bereits jetzt einen Patentanwalt hinzuziehen. Wenn Sie nicht über einen Wohnsitz im Inland verfügen, müssen Sie sich durch einen im Inland zugelassenen Patentanwalt oder Patentanwältin vertreten lassen.
Neben nationalen Marken im Ausland sind europäische Marken (Gemeinschaftsmarken) und internationale Marken (nach dem Madrider Markenabkommen oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen) ein effizienter Weg, Markenschutz im Ausland zu erlangen.
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Europäische Marken (Gemeinschaftsmarken)
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum -
Internationale Marken
Deutsches Patent- und Markenamt
Was geschieht nach der Markenanmeldung?
Nachdem Sie eine Marke angemeldet haben, prüft das Deutsche Patent- und Markenamt, ob die Anmeldeerfordernisse erfüllt sind und ob der Eintragung keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Danach wird die Marke in das Markenregister eingetragen und veröffentlicht.
Drei Monate nach Bekanntmachung der Eintragung können Dritte, die über eine ähnliche oder identische Marke verfügen, sofern die zugehörigen Waren oder Dienstleistungen den von Ihnen angegebenen ähnlich sind, gegen die Eintragung Widerspruch erheben.
Mit der Eintragung erhalten Sie das Recht, im Verletzungsfall Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zu verlangen. Sie können Dritten Nutzungsrechte für Ihre Marken erteilen.
Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Sie können die Marke beliebig oft verlängern lassen, indem Sie alle zehn Jahre die fälligen Verlängerungsgebühren zahlen.
Der Schutz kann durch Verzicht, durch Löschung auf Antrag Dritter wegen Verfalls oder absoluter Schutzhindernisse beziehungsweise im Ergebnis eines gerichtlichen Löschungsverfahrens beendet werden.
Eine Marke kann verfallen, wenn sie ohne berechtigte Gründe innerhalb von fünf Jahren nicht benutzt wird.
Tipp: Sie sollten den Markt und neue Markeneintragungen überwachen, um gegebenenfalls gegen Verletzungen vorgehen beziehungsweise ein Widerspruchsverfahren einleiten zu können.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.07.2022