Amt 24

Ordnungswidrigkeiten

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Strafanzeige und "Online-Wache"
Polizeiliche Beratungsstellen

Wichtig: In Notfällen oder Gefahrensituationen rufen Sie immer die Polizei unter Notruf 110.
Eine solche Situation liegt beispielsweise vor, wenn Sie oder andere Personen

  • in Gefahr für Leib und Leben geraten sind
  • Opfer oder Zeuge einer Straftat wurden
  • dringende Fahndungshinweise geben können
  • verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben

Handelt es sich allerdings nicht um eine Gefahren- oder Notsituation, sondern zum Beispiel um einen leichteren Verkehrsunfall oder Sachbeschädigung, ohne dass Gefahr in Verzug wäre, rufen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle an. Wenn nötig, können Sie dort auch Strafanzeige erstatten.

Die Rufnummern aller sächsischen Polizeidienststellen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen über eine Suchfunktion.

Mehr zum Thema:

Strafanzeige und "Online-Wache"

Strafanzeige können Sie auch via Internet über die "Online-Wache" der Polizei stellen. Allerdings ist sie nicht dafür vorgesehen, dass Sie einen Notfall melden.  

Auch bei der Online-Anzeige sind Sie als Anzeige Erstattende(r) zugleich Zeuge im Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Das heißt, Sie können im Rahmen der Ermittlung vorgeladen werden, um etwa zum Vorfall eine Aussage abzugeben.

Weitere Informationen:

Hinweis: Bei Anliegen zu Themen wie Fundsachen, Lärmschutz, Führungszeugnis oder Melde- und Passwesen ist nicht die Polizei, sondern Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung zuständig.

Polizeiliche Beratungsstellen

Bei den polizeilichen Beratungsstellen erhalten Sie kostenlos verhaltensorientierte und sicherungstechnische Hinweise. Neben Privatpersonen haben auch Vereine, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, kommunale Institutionen, Behörden und Ämter im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, dieses Angebot wahrzunehmen.

Das Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • die sicherungstechnische Beratung bei Miet- oder Gewerbeobjekten,
  • den Diebstahlschutz von Fahrzeugen,
  • die Aufbewahrung von Waffen und Munition und
  • die verhaltensorientierte Beratung durch Vermittlung spezieller Verhaltensregeln zum Schutz vor Straftaten wie Raub, Taschendiebstahl, Trickdiebstahl und Betrug.

Die Beratungen finden nach Terminvereinbarungen meist bei Ihnen vor Ort statt. Möglich ist auch eine Beratung in der für Sie zuständigen polizeilichen Beratungsstelle.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 20.12.2022