Vermittlerregister
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig. Möchten Sie auf diesem Gebiet tätig sein, müssen Sie zudem in das Vermittlerregister eingetragen sein.
Details:
- Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
- Eintragung im Vermittlerregister ändern
- Einsicht in das Vermittlerregister
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 29.01.2025