Amt 24

Finanzielle Förderungen für Bauherren

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Der Bund und der Freistaat Sachsen bieten für bestimmte Bauvorhaben Förderprogramme an, aus denen Sie Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen erhalten können, wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen.

Denkmalschutz

Mit der Denkmalförderung werden Eigentümer* und Besitzer von Kulturdenkmalen bei der Erfüllung ihrer besonderen Pflichten unterstützt. Dazu gehören unter anderem die Sicherung und die Pflege des Denkmals sowie die denkmalgerechte Erhaltung – auch bei Baumaßnahmen. 

Rechtsgrundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Landesprogramm Denkmalpflege ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (SächsDSchföVO) vom 18.02.2009.

Familienwohnen, bezahlbares, seniorengerechtes und barrierereduziertes Wohnen

Um das Wohnungsangebot in Sachsen bedarfsgemäß zu entwickeln, hat der Freistaat spezielle Förderprogramme aufgelegt. Ziel der Förderung ist insbesondere die Verbesserung der Wohnsituation von Familien, Menschen mit Behinderungen und Senioren.

Zusätzlich zum Gewährleisten preiswerten Mietwohnraums werden in angespannten Wohnungsmärkten der Neubau und die Sanierung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum gefördert.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Lesen Sie auch

Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten unter "Zugehörige Leistungen" in Amt24. Einen Überblick über die Förderprogramme des Freistaates Sachsen bietet die Themenseite "Bauen und Wohnen".

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 12.08.2021