Amt 24

Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit anmelden

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Wenn Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihrers Tätigkeit Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.

Hinweis: Nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die seit 29.12.2009 in Kraft ist, brauchen Sie für die Erbringung Ihrer Dienstleistungen in Deutschland keine weiteren Genehmigungen, sofern Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bereits die Anforderungen einer Gewerbezulassung für Ihre Tätigkeit erfüllt haben.

Bestimmte Dienstleistungen sind jedoch vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Dazu gehören

  • Finanzdienstleistungen,
  • bestimmte elektronische Kommunikationsdienste,
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen,
  • private Sicherheitsdienste und
  • Glücksspiele.

Berufsgruppen und Tätigkeiten

Amt24-Informationen über Berufsgruppen und Tätigkeiten, die in der deutschen Handwerksordnung, der Gewerbeordnung und anderen gesetzlichen Grundlagen geregelt sind:

Erlaubnisfreie Gewerbe

Genehmigungspflichtige Gewerbe

Überwachungsbedürftige Gewerbe

Handwerk

Freie Berufe

Zulassungsfreie Berufsgruppen

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2023