Amt 24

Herkunftsfamilie suchen

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Woher komme ich? Wo liegen meine Wurzeln? Die Antworten auf diese Fragen sind für jeden Menschen wichtig und gehören zu seinen grundlegenden Rechten. Das "Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung" spielt nach einer Adoption für alle Beteiligten eine wichtige Rolle, denn oftmals möchten die adoptierten Kinder irgendwann wissen, wer ihre leiblichen Eltern sind.

Offener Umgang mit dem Thema Adoption

Die Adoptionsvermittlungsstelle rät Adoptivfamilien zu einem offenen und selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Adoption. Je früher Kinder wissen, dass sie adoptiert worden sind, desto selbstverständlicher werden sie damit umgehen.

Offenbarungs- und Ausforschungsverbot

Auf die Verschwiegenheit der Adoptionsvermittlungsstelle und aller offiziell am Adoptionsverfahren beteiligten Personen ist Verlass. Ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes dürfen keine Tatsachen offenbart oder ausgeforscht werden (sogenanntes "Offenbarungs- und Ausforschungsverbot").

Rechte von Adoptivkindern

Ab dem 16. Lebensjahr hat ein Adoptivkind das Recht, eigenständig nach seinen Wurzeln zu forschen. Vorher geht dies nur mit Zustimmung der Adoptiveltern. Adoptivkinder können sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden und dort Auskunft zu ihrer Herkunft und Lebensgeschichte verlangen.

Lesen Sie auch

  • Akteneinsicht eines Adoptivkindes in die Vermittlungsakte nehmen
    Amt24-Leistung

Freigabevermerk

Sächsisches Landesjugendamt. 12.04.2023