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Wenn Kinder Opfer häuslicher Gewalt werden

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Häusliche Gewalt richtet sich viel zu oft gegen Kinder. So sind die schwächsten Glieder in der Familie häufig wehrlose Opfer von Wut und Aggressionen älterer Familienmitglieder, nicht selten der Eltern. Kinder, denen Gewalt angetan wird oder die Gewaltanwendung unter Erwachsenen miterleben müssen, werden ihr Leben lang an dieser Erfahrung leiden. 

Widerfährt Kindern innerhalb der eigenen Familie Gewalt, so liegt dem ein Missbrauch des Sorgerechts, eine Vernachlässigung oder ein Versagen durch die Eltern zu Grunde. Wenn Eltern offensichtlich nicht in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen und sie vor Gefahren zu schützen, dann wird das zuständige Familiengericht Maßnahmen zu deren Schutz anordnen – in dringenden Fällen auch als vorläufige Anordnung, die sofort wirksam wird.

Was kannst du tun, wenn du als Kind von Familienangehörigen bedroht, misshandelt, missbraucht wirst?

  • im Notfall:
    • Polizeiruf 110 wählen oder
    • Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes anrufen  [...]
  • Kontakt zum Jugendamt bekommst du über das Verzeichnis der Jugendämter im Internet oder den Behördenwegweiser von Amt24:
Weitere hilfreiche Telefonnummern:
  • Telefonseelsorge
    Tel.: +49 800 111 0111 und +49 800 111 0222
    (kostenlos, rund um die Uhr)
  • Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon
    Tel.: +49 800 111 0333
    (kostenlos, Mo bis Sa: 14:00 - 20:00 Uhr)
  • Anonyme Zuflucht für Mädchen und junge Frauen in Dresden:
    Tel.: +49 351 2519 988
  • Anonyme Zuflucht für Mädchen und junge Frauen in Leipzig:
    Tel.: +49 341 503 221
    (zum Ortstarif)

Auf jeden Fall solltest du überlegen, ob du einen Erwachsenen kennst, dem du Vertrauen schenken kannst. Manchmal sind es Lehrer oder Lehrerinnen, der Pfarrer oder eine liebe Nachbarin, die Eltern eines Freundes oder einer Freundin, die deine Notlage verstehen.

Bitte diesen Menschen, wer auch immer es sei, dir aus deiner schlimmen Lage herauszuhelfen. Er oder sie wird dich vielleicht zur Polizei oder aufs Jugendamt begleiten und dir in Gesprächen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe und Polizisten, vielleicht auch bei einem Arztbesuch beistehen.

Du darfst in deiner Notlage auch ohne Wissen deiner Eltern zum Jugendamt oder zur Polizei gehen!

Was können Sie als Verwandte, Nachbarn, Lehrer, Erzieher tun, wenn ein Kind offensichtlich Opfer häuslicher Gewalt ist?

Sollten Sie Hinweise haben, dass in Ihrem Umfeld ein Kind Opfer häuslicher Gewalt ist, dann zögern Sie nicht: Informieren Sie das Jugendamt oder die Polizei. Versuchen Sie, mit dem betroffenen Kind ins Gespräch zu kommen und sein Vertrauen zu gewinnen. Unterstützen Sie es beim Umgang mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe und der Polizei.

Wie helfen Jugendamt, Polizei und Familiengericht?

Die Polizei kann eine Person, von der Gefahr für andere ausgeht, sofort aus der Wohnung und der Umgebung der gefährdeten Person verweisen.

Die Beamten werden dies vor allem dann tun, wenn sie annehmen, dass ein gefährlicher Angriff bevorsteht. Sind Kinder in der Wohnung anwesend und gar von der Gewaltanwendung oder -androhung betroffen, so wird die Polizei das Jugendamt hinzuziehen.

Zeigen sich Eltern oder Sorgeberechtigte nicht bereit oder fähig, die Hilfsangebote des Jugendamtes anzunehmen, so wird der Fall an das Familiengericht weitergeleitet, damit dieses feststellen kann, welche Maßnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden müssen (Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung).

Stellt das Gericht fest, dass die Interessen des Kindes im Verfahren unterzugehen drohen, so stellt es ihm einen Verfahrensbeistand – den "Anwalt des Kindes" – zur Seite.

In dringenden Fällen wird das Gericht vorläufige Anordnungen treffen, die sofort, notfalls auch ohne vorherige Anhörung der Beteiligten, wirksam werden. Solche Maßnahmen können sein:

  • Ermahnung des Täters oder der Täterin
  • Gebote und Verbote, zum Beispiel ein Umgangs- oder Kontaktverbot
  • Entzug der elterlichen Sorge / Entzug von Teilen der elterlichen Sorge (zum Beispiel Aufenthaltsbestimmungsrecht)

Hilfe und Beratung in Sachen häusliche Gewalt bieten:

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Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 17.06.2020