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Suchtgefahr und Suchterkrankung: Wie helfen?

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Wichtig: Die Hinweise und Empfehlungen auf dieser Seite gelten gleichermaßen für legale wie illegale Drogen als auch für problematisches Verhalten wie beispielsweise übermäßiges Spielen.

Wenn Freunde Drogen nehmen

Wenn Freunde* oft und viel Alkohol trinken oder andere Drogen konsumieren, kann die Freundschaft darunter leiden. Die Betroffenen verhalten sich anders, sind vielleicht häufig berauscht und nicht ansprechbar und die Freundschaft wird zur Nebensache. Jugendliche oder Kinder wissen oftmals nicht, wie sie mit konsumierenden Freunden oder Bekannten im engeren Freundeskreis oder in der Clique umgehen sollen.

Meist ist es schwer, manchmal gar nicht möglich, jemanden davon abzuhalten, Drogen zu nehmen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Bedenken und Ängste ansprechen und nicht "um der Freundschaft willen" für sich behalten.

Tipps für den Umgang mit konsumierenden Freunden

  • Informieren Sie sich zunächst über Drogen, Risiken und mögliche Folgeschäden sowie über bestehende Hilfsangebote.
  • Bereiten Sie sich auf ein offenes Gespräch vor. Überlegen Sie vor dem Gespräch, was Sie ansprechen möchten.
  • Reden Sie mit ihrem Freund, wenn dieser im nüchternen Zustand ist.
  • Sprechen Sie offen über Ihre Sorgen und Ängste.
  • Zeigen Sie dem Anderen Ihr Interesse an seiner Person und an Ihrer Freundschaft, machen Sie ihm keine Vorwürfe.
  • Achten Sie bei Meinungsverschiedenheiten darauf, sachlich zu bleiben.
  • Sagen Sie direkt und ohne Scheu, was Sie nicht mitmachen werden.
  • Lassen Sie sich nicht überreden, selbst Drogen auszuprobieren. Sie sollten sich klar abgrenzen und Ihre Haltung zum Drogenkonsum selbstbewusst vertreten.
  • Trauen Sie sich es anzusprechen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Freund oder Ihre Freundin Hilfe braucht. Sie können, wenn er das möchte, die Begleitung zu einer Beratungsstelle anbieten.
  • Versuchen Sie nicht den Freund zu etwas zu zwingen oder zu drängen, denn damit können Sie ihn oder sie in eine Abwehrhaltung drängen.
  • Akzeptieren Sie keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen unter Drogeneinfluss.
  • Lügen Sie nicht für den Freund.
  • Drohen Sie niemals mit Konsequenzen, die Sie nicht einhalten können, sonst werden Sie nicht mehr ernst genommen.
  • Erst, wenn die Person selbst erkennt, dass sie ein Problem hat oder an ihrem Drogenkonsum etwas verändern möchte, ist sie bereit, sich helfen zu lassen und etwas zu unternehmen.
  • Es gibt keine "Tricks" jemanden zu überzeugen, keine Drogen zu nehmen.

Achtung! Sollten Sie sich überfordert fühlen, dann holen Sie sich selbst Rat und Hilfe bei einer Vertrauensperson oder in einer Drogenberatungsstelle.

Wenn ein Familienmitglied abhängig ist

Wenn ein Elternteil, ein Bruder oder eine Schwester suchtgefährdet oder suchtkrank sind, ist meist die ganze Familie betroffen. Man sorgt sich um die Gesundheit des Betroffenen und ist gleichzeitig mit seinen extremen Stimmungsschwankungen und abweisendem bis hin zu aggressivem Verhalten konfrontiert.

  • Für den Umgang mit betroffenen Familienmitgliedern gelten grundsätzlich die Hinweise des vorangegangenen Abschnitts. Bei Angehörigen aus der Familie fällt es oft noch viel schwerer, dem anderen Grenzen zu setzen und diese selbst konsequent einzuhalten. Deshalb bieten alle Suchtberatungs- und Behandlungsstellen Hilfe und Unterstützung für Angehörige von Abhängigkeitskranken an.
  • Lassen Sie sich in jedem Fall von kompetenten Ansprechpartnern in den Beratungsstellen beraten und informieren. Auch die Gesundheitsämter oder der Hausarzt können erste Ansprechpartner sein.
  • In Selbsthilfegruppen für Angehörige von Abhängigkeitskranken treffen Sie Menschen jeden Alters, die schon einmal in derselben Situation waren, wie Sie. Dort hat man ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und kann Ihnen wertvolle Ratschläge für Ihr eigenes Verhalten geben.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 15.09.2022