Lotteriesteuer
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Wenn Sie in Deutschland eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung veranstalten, müssen Sie Lotteriesteuer abführen. Besteuert wird das genehmigte Spielkapital, also der Gesamtpreis der Lose. Die Lotteriesteuer beträgt 16 2/3 Prozent des genehmigten Spielkapitals. Lotterien und Ausspielungen sind bei der Steuerbehörde anzumelden, im Freistaat Sachsen nimmt das Finanzamt Chemnitz-Mitte alle Anmeldungen entgegen.
Darüber hinaus müssen kleine Lotterien und Ausspielungen beim Ordnungsamt angezeigt werden, größere bedürfen der Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 31.12.2019