Arbeitnehmerfreizügigkeit für Unionsbürger
Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen
Brauche ich eine Arbeitsgenehmigung-EU?
Arbeitnehmer* aus den EU-Mitgliedstaaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitsgenehmigung. Sie besitzen das Recht auf einen freien und uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Reisefreizügigkeit
Jeder Unionsbürger, egal ob aus einem "alten" oder "neuen" Mitgliedsstaat, besitzt das Recht auf Reisefreizügigkeit. Alle Unionsbürger dürfen sich also auch mit ihren Familienangehörigen bis zu drei Monate in einem anderen Mitgliedsstaat der EU aufhalten, wenn sie zum Beispiel auf Arbeitssuche sind. Lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass wird benötigt.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Lesen Sie auch
- Aufenthaltsrecht für Bürger der Europäischen Union
-
Arbeiten im Ausland
Amt24-Informationen -
EURES – das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Europäische Kommission - Ein EU-weiter Arbeitsmarkt – Freizügigkeit EU Bürger
-
Mitgliedsstaaten der EU – Länderinformationen
Europäische Union
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 11.04.2024