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SEPA (Single Euro Payments Area)

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Mit der SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 können Zahlungen innerhalb der EU in Euro schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu Deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 28 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen und Lastschriften) angeboten.

IBAN – ersetzt nationale Kontokennung

Für nationale und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzt seit dem 01.02.2014 die IBAN (International Bank Account Number / internationale Bankkontonummer) die althergebrachte Kontonummer und die dazugehörige Bankleitzahl.

Bei Inlandszahlungen konnten Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Übergangszeit bis zum 01.02.2016 die bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen angeben. Die Banken führten in diesem Fall eine kostenlose und sichere Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN durch.

Seit dem 01.02.2014 für Inlandszahlungen und seit dem 01.02.2016 für grenzüberschreitende Zahlungen in EU-Länder sind Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verpflichtet, den BIC des Zahlungsdienstleisters eines Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters eines Zahlungsempfängers anzugeben. Für Sonderfälle gelten die Vorgaben der Kassen des Freistaates Sachsen.

Europaweit freie Kontowahl

Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen nur noch ein einziges Konto. Von diesem Konto aus können überall im Euro-Raum Überweisungen und Lastschriften ebenso leicht initiiert werden wie nationale Zahlungen. Die SEPA-Verordnung schreibt vor, dass für Zahlungsdienstleister (Banken) bei grenzüberschreitenden Zahlungen im Euro-Raum die gleichen Erreichbarkeiten gelten wie bei Inlandsüberweisungen.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 09.01.2024