Amt 24

Energieeffizientes Bauen

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Bauen und Umwelt

Wer baut, greift in die Umwelt ein – zweifellos. Zwischen Bauen und Umwelt wird es immer zu Spannungsverhältnissen kommen. Durch umweltverträgliches Bauen kann die Beeinträchtigung der Umwelt aber entscheidend minimiert werden.

Bereits bei der Bauleitplanung durch die Gemeinde wird ein landschaftsgerechtes Bauen sichergestellt. Naturschutzgebiete, Gewässer, Pflanzen und Tiere werden bei der Ausweisung von Baugebieten berücksichtigt und geschützt.

Umweltverträglich bauen

Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, umweltverträglich zu bauen und den Grundstein für eine spätere energiebewusste Nutzung Ihres Hauses zu legen.

ANZEIGE

Gelbe Seiten, SignetDie Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH berät Sie unabhängig zu allen Themen rund um erneuerbare Energien

Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH

Zum einen schonen viele moderne Bautechniken und Baustoffe die Umwelt in entscheidendem Maße. Zum andere lohnen sich höhere Investitionen durchaus angesichts der gesparten Energiekosten – und das Monat für Monat, Jahr für Jahr. Abgesehen vom Geld sollte der verantwortungsvolle Umgang mit "unserer Umwelt" einen hohen Stellenwert im Bewusstsein eines jeden haben.

Umweltverträgliche Produkte zeichnen sich durch eine positive Gesamtökobilanz aus. Bewertet werden dabei alle Auswirkungen und Emissionen von der Gewinnung der Rohstoffe über den Herstellungsprozess, den Transport, den Einbau, den Einbauzeitraum und der Haltbarkeit bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung und -verwendung.

Energiesparendes Bauen ist bereits aus Kostengründen für den verantwortungsvollen wie wirtschaftlich denkenden Bauherrn ein Muss. Wohnkomfort hoch und Energieverbrauch gering sollte die Maxime heißen! Hier ein paar Tipps:

  • Durch die Lage und Ausrichtung des Hauses zum Sonnenverlauf, die Größe der Fenster und die Anordnung der Räume, in denen Sie viel oder wenig Wärme brauchen, können Sie Ihren Energiebedarf beeinflussen. Dabei muss beachtet werden, dass auch baurechtliche Vorgaben bestehen könnten.
  • Jede Verbesserung des Wärmeschutzes (Wände, Dach, Fenster) hat einen geringeren Wärmebedarf zur Folge und ermöglicht eine kleinere Heizungsanlage mit geringerem Energieverbrauch.
  • Der Wahl der Heizungsanlage kommt eine besondere Bedeutung bei den ausgestoßenen Emissionen und den Kosten für den Betrieb zu. Dabei ist der Wirkungsgrad und der gewählte Brennstoff entscheidend. Die Nutzung erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Holzheizungsanlagen) schont zum einen die Umwelt und sorgt zum anderen für eine positive Energiebilanz Ihres Hauses.
  • Die Heizungs- und Warmwasseranlage muss selbstverständlich im Betrieb korrekt eingestellt, regelmäßig gewartet und richtig benutzt werden.

Kostenloser Energie-Check!

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat in Zusammenarbeit mit dem Handwerk und weiteren Akteuren die Kampagne "Haus sanieren – profitieren" aufgelegt. Auch in Sachsen beteiligen sich zahlreiche Handwerksbetriebe, so dass Sie als Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses diese wertvolle Möglichkeit nutzen können.

Ein fachkundiger Handwerker Ihrer Wahl kommt für einen ersten Energie-Check kostenlos und unverbindlich zu Ihnen ins Haus. Er prüft den Zustand Ihres Hauses und gibt wichtige Hinweise, wo und wie Sie Energie und Kosten sparen können.

Energieeinsparverordnung: erhöhte Neubau-Standards seit 2016

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält bestimmte Grenzwerte, welche Sie beim Bau eines Hauses einhalten müssen. Nach dieser wird für jeden Neubau ein Primärenergiebedarf ermittelt und ein Energieausweis ausgestellt.

Bestimmte Bauteile oder Anlagenarten wirken sich dabei besonders positiv aus, andere eher weniger. Durch diese Art der Berechnung wird ein bestimmter Grad an Energieeinsparung bei Neubauten sichergestellt und gleichzeitig dem Bauherrn Spielräume bei der Wahl der haustechnischen Anlagen und Gestaltung des Hauses gelassen.

Zum Januar 2016 sank die Obergrenze für den Energiebedarf von Neubauten um 25 Prozent im Vergleich zur Energieeinsparverordnung 2014. Zu beachten ist daher die Menge an Energie, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigt wird. Die zweite Neuerung betrifft die Gebäudehülle: Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sinkt um etwa 20 Prozent im Vergleich zur Energieeinsparverordnung 2014. Dadurch ergeben sich bei Neubauten erhöhte Ansprüche an die Dämmung, die beim Bau von Dach und Wänden zu beachten sind.

Lesen Sie auch

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Energieagentur SAENA GmbH. 25.05.2021