Amt 24

Lebensmittel und Trinkwasser

Inhalte aus AMT24 | Lebenslagen

Die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel und unseres Trinkwassers sind wichtige Bereiche des Verbraucherschutzes – schließlich geht es um die Gesundheit jeder und jedes Einzelnen.

Unternehmen, die Lebensmittel produzieren oder Trinkwasser bereitstellen, müssen eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen beachten, um den nötigen Schutz der Verbraucher* sicherzustellen. Die Kontrolle, ob die Unternehmen dieser besonderen Sorgfaltspflicht gerecht werden, obliegt den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der amtlichen Trinkwasserüberwachung.

Lebensmittel

Für die Sicherheit und den Schutz vor Täuschungen im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnisse und kosmetischen Mitteln sind in erster Linie die Unternehmen verantwortlich. Von staatlicher Seite wird durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen in den Unternehmen die Umsetzung der Vorschriften kontrolliert.

Hinweis: Ausführliche Informationen zur Organisation der amtlichen Lebensmittelüberwachung Sachsens sowie zu Themen rund um sichere Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz finden Sie im Gesundheitsportal "Gesunde Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung entnommenen Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen werden in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden jeweils im LUA-Jahresbericht veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Trinkwasser

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass sich durch seinen Genuss oder Gebrauch keine nachteiligen Einflüsse auf die menschliche Gesundheit ergeben. Die genauen Anforderungen an das Trinkwasser und an die Überwachung des Trinkwassers regelt die Trinkwasserverordnung.

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und wird von den Gemeinden im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung wahrgenommen. Sie wird ergänzt durch Kleinanlagen zur Eigenversorgung.

Das sächsische Wassergesetz verpflichtet Gemeinden, die Bevölkerung, die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ihres Gebietes ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen.

Trinkwasserüberwachung

  • Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich zu einer regelmäßigen Untersuchung des Wassers verpflichtet.
  • Darüber hinaus überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Trinkwasserversorgungsanlagen und nehmen im Rahmen dieser Überwachung ebenfalls regelmäßig Proben.
  • Im Bereich der Hausinstallationen ist es Aufgabe des Eigentümers, dafür Sorge zu tragen, dass die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt wird. Problematisch sind bspw. Rohre aus Blei, die sich in Altbauten noch finden können. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Blei ist nur bei Austausch sämtlicher Bleiinstallationen einzuhalten. Untersuchungspflichten bestehen hinsichtlich Legionellen (Bakterien im Wasser), wenn vermietete Immobilien sowohl über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung als auch über Duschen verfügen.
  • Bei Hinweisen auf eine Verunreinigung des Trinkwassers sollten Sie sich an den Versorger oder an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 04.04.2023